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Mehr Klimaschutz geht nur gemeinsam!

Nach der Herbstsession im Parlament hat das Initiativkomitee die Gletscher-initiative bedingt zurückgezogen zugunsten eines indirekten Gegenvorschlages, welcher im Parlament sehr breit unterstützt wurde. Denn der Gegenvorschlag ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz in der Schweiz.

Spätestens 2050 darf die Schweiz netto keine Treibhausgase mehr ausstossen: Das geht als Minimalziel aus dem Pariser Klimaabkommen hervor, das verlangt die Gletscher-Initiative und das hat 2019 auch der Bundesrat zum Ziel erklärt. Das Netto-Null-Ziel 2050 ist somit breiter Konsens – für alle ausser die SVP.

Die grosse Diskussion drehte sich bisher um das Wie. Die Gletscher-Initiative forderte ein Verbot fossiler Energie als die logische Konsequenz aus dem Netto-Null-Ziel. Denn nur, wenn kein fossiler Kohlenstoff verbrannt wird, gelangt auch kein CO2 in die Atmosphäre. Doch Verbote sind meist politisch umstritten. Nun hat das Parlament mit einem indirekten Gegenvorschlag auch für das Wie einen Konsens gefunden.

Zwei Milliarden für den Heizungsersatz

Das Gesetz mit dem Titel «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)» erlaubt, die Emissionsziele durch das Entfernen von Co2 aus der Atmosphäre oder durch sogenannte «Kompensationen» im Ausland zu erreichen – aber nur, soweit es technisch oder wirtschaftlich nicht anders geht. Damit bekennt sich das Gesetz klar zum Ausstiegt aus den fossilen Energien, welcher für unsere Energie- und Versorgungssicherheit von enormer Wichtigkeit ist. Erneuerbare Energiequellen machen die Schweiz erst unabhängig – und mit einer erneuerbaren Energieversorgung müssen wir nicht länger Unrechtsregimes wie Russland oder Aserbaidschan fossile Energieträger abkaufen.

Das Gesetz will auch den Ersatz von Öl- und Gasheizungen sowie Energieeffizienz mit 2 Milliarden Franken über zehn Jahre fördern. Hauseigentümer*innen erhalten dadurch direkte Unterstützung. Und die Mieter*innen profitieren indirekt, weil die Nebenkosten danach fallen werden: eine Win-win Situation. Zudem profitieren Unternehmen von 1,2 Milliarden für neuartige Technologien und Prozesse, wenn sie mit Fahrplänen aufzeigen, wie sie ihre Emissionen auf netto null senken wollen. Damit unterstützt das Gesetz Unternehmen und Haushalte auf ihrem Weg zu netto null Emissionen gang konkret.

Auch wenn es nach wissenschaftlichen Erkenntnissen schneller gehen müsste: Der Gegenvorschlag wäre ein wichtiger Schritt für den Schweizer Klimaschutz. Deshalb hat das Initiativkomitee beschlossen, die Gletscher-Initiative bedingt zurückzuziehen.

Die SVP als einzige politische Kraft, die die Klimakrise noch immer nicht ernst nimmt, hat aber das Referendum ergriffen. Voraussichtlich im Juni 2023 werden wir über die Vorlage abstimmen. Wem Klimaschutz am Herzen liegt, der oder die engagiert sich also in seinem Umfeld für das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)». Denn auch wenn das Gesetz im Parlament breite Unterstützung von allen Parteien ausser der SVP geniesst, so braucht es jede Stimme an der Urne, auch die von Casafair-Mitgliedern. Gemeinsam können wir gewinnen und etwas für unsere Lebensgrundlage tun. Wir zählen auf Sie!

Aus «casanostra» 168

Die Autorin

Sophie Fürst
Geschäftsleiterin des Verein Klimaschutz Schweiz

Mit innerer Klarheit ins Gespräch

«Mein Nachbar will meinen Baum stutzen, denn die Blätter verschmutzen Auto und Parkplatz. Er hat sogar mit dem Gericht gedroht. Seither schlafe ich unruhig. Ich möchte eine Aussprache. Was soll ich beachten?»

Bei einer Aussprache geht es darum, Vertrauen aufzubauen. Wichtig ist jetzt, dass Sie ihre eigenen Anliegen anerkenne und im Fokus behalten. Es braucht innere Klarheit, um gleichzeitig wertschätzend und sachlich zu bleiben. Folgende vorbereitenden Fragen helfen dabei.

Welches sind Ihre Anliegen? Zum Beispiel möchten Sie wieder schlafen und im Sommer in einem schattigen, biodiversen Garten sitzen. Formulieren Sie Bedürfnisse, so dass Sie beim Nachbarn keinen Widerstand auslösen werden. Überlegen Sie darüber hinaus, was Sie selbst tun können, um Ihre Anliegen zu erfüllen. So erkenne Sie, wie wichtig für Sie eine Einigung überhaupt ist.

Aus «casanostra» 168

Die Autorin

Irene Wegmann
Irene Wegmann
Mediatorin
mediatorin-wegmann.ch

Persönliche Beratung

Casafair-Mitglieder profitieren auch bei diesem Thema von kostenloser Kurzberatung und der Vermittlung von kompetenten Fachpersonen für weitergehende Beratung. > Casafair Beratung

Stockwerkeigentümergemeinschaften: Beschlüsse korrekt festhalten

«Wie müssen Beschlüsse von Stockwerkeigentümergemeinschaften festgehalten werden, damit für alle Seiten Rechtssicherheit besteht?»

In Graubünden wurde Stockwerkeigentümern mit einem Sondernutzungsrecht an ihren Gartensitzplätzen an einer Versammlung das Erstellen von Wintergärten erlaubt. Die Wintergärten entsprachen jedoch in den Augen der Mehrheit nicht den Abmachungen und so wurde an einer zweiten Versammlung der Rückbau der neu erstellten Wintergärten verlangt. Die betroffenen Eigentümer gingen vor Gericht, unterlagen jedoch.

Der Grund dafür war, dass die Stockwerkeigentümer mit den Wintergärten (Kläger), welche die Beweislaust auferlegt erhielten, nicht beweisen konnten, dass sie den Rahmen des Protokollbeschlusses eingehalten haben. Das Fazit respektive die Empfehlung daraus ist:
Gefasste Beschlüsse müssen grundsätzlich protokolliert werden, ansonsten sind diese nichtig.

Der Wortlaut der Beschlüsse sollte dabei so präzise wie möglich sein. Es empfiehlt sich weiter, das genaue Abstimmungsergebnis mit den Zustimmungen, Ablehnungen und Stimmenthaltungen unter Angabe der einzelnen Kopfstimmen und Wertquoten festzuhalten. Erwähnt sein muss auch, ob das damit verbundene Quorum (je nach Reglement einfaches Mehr, qualifiziertes Mehr oder der Einstimmigkeit) erreicht wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben war.

Weitere gesetzliche Vorgaben gibt es nicht. Der Wille der Stockwerkeigentümerversammlung kann aber sicherlich mit einem Wort- oder Verhandlungsprotokoll noch besser dokumentiert werden.

Zumindest bei wichtigen Traktanden ist eine sorgfältige Protokollierung von grosser Beratung!

Aus «casanostra» 168

Der Autor

foto_michel_wyss

Michel Wyss
Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis, Wyss Liegenschaften GmbH

Kleinsolaranlagen für den Balkon

«Im Zusammenhang mit der Energieknappheit sind vermehrt auch Fragen zu den Kleinsolaranlagen für den Balkon (Plug-and-Play-Solaranlage) aufgetaucht.»

Hier ist es gut zu wissen:
Die Mieterschaft muss für solche Installationen bei der Vermieterschaft eine Bewilligung einholen, wenn:

  • das Panel an der Balkonaussenseite angebracht werden solle;
  • das Panel an der Fassade angebracht werden soll.

Keine Bewilligung brauchen die Mieter, wenn das Panel auf dem Balkonboden aufgestellt wird und von aussen nicht sichtbar ist (wie auch z.B. bei Parabolantennen).

Aus «casanostra» 168

Die Autorin

Karin Weissenberger
Leiterin des Beratungsteams von Casafair Schweiz

Detaillierte Nebenkostenabrechnung einführen

«Ich habe meine Eigentumswohnung in Zürich vermietet. Die Nebenkosten sind gemäss Vertrag pauschal darin enthalten. Wie gehe ich vor, wenn ich die Nebenkosten wegen gestiegenen und weiter steigenden Energiekosten zum effektiven Preis verrechnen möchte?»

Es gibt weiterhin Fälle, in denen die Nebenkosten pauschal bezahlt werden. In diesen Fällen trägt die Vermieterschaft das Risiko für Preisschwankungen allein. Casafair empfiehlt einen Wechsel vom Modell mit Pauschalen zum Modell mit Akontozahlungen und einer Abrechnung nach effektiv bezahlten Nebenkosten. Die trägt zur Kostentransparenz für beide Seiten bei.

Aus «casanostra» 168

Der Autor

Nadim Chammas
Redaktor «casanostra»

Faszinierende Kleinwohnformen

Tiny Houses, Jurten und Wohnwagen faszinieren mit ihren durchdachten Lösungen und der Reduktion der Wohnbedürfnisse auf das Minimum. Und sie bieten Raum für Flexibilität.

Kleiner geht es nicht: Gemäss dem Verein Kleinwohnformen Schweiz ist eine Kleinwohnform eine Wohneinheit mit höchstens 40m2 Wohnfläche. Sie steht im Gegensatz zu herkömmlichen Immobilien nicht auf festen Fundamenten, sondern entweder auf Rädern und/oder Punktfundamenten, sodass sie einfach verschiebbar ist. Sie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden können, also auch über die nötigen sanitären Anlagen verfügen.

Aus «casanostra» 168

Der Autor

Lu Decurtins
Vorstand Casafair Zürich

Ohne Heizung, ohne Kühlung 2226 – Wohltemperierte Architektur

Ein architektonischer Ansatz, der das Konzept des Gebäudebaus revolutioniert. Ein Architekturbüro in Österreich hat die Technologie 2226 entwickelt, um Häuser (fast) ohne Heizung und Kühlung bauen zu können. Erläuterungen.

22|26. Zwei Celsius-Werte. Vielmehr zwei Richtwerte, bei denen eine angenehme Raumtemperatur garantiert ist. Diese beiden Zahlen wurden für den österreichischen Architekten Dietmar Eberle zur fixen Idee. Er setzte sich das Ziel, im zukünftigen Sitz seines Architekturbüros die Temperatur auf einer Wohlfühltemperatur zu halten, und das ganz ohne Heizung, ohne Kühlung, ohne Lüftung. Trotz vorherrschender Skepsis blieb der Professor hartnäckig und war entschlossen, eine nachhaltige Architektur zu präsentieren, die ohne Technik auskommt und eine deutliche Senkung des Energieverbrauchs und damit des Co2-Fussabdrucks ermöglicht.

Zusammen mit den besten Spezialisten baute der Österreicher im Jahr 2013 in Lustenau ein fünfgeschossiges Gebäude. Diese 20 000 – Seelen- Gemeinde, keine drei Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt, steht plötzlich im Rampenlicht. Schluss mit der Skepsis. Dieses sensationelle Gebäude weckt die Neugierde weit über die Grenzen Österreichs hinaus. Ganze Busse voller Neugieriger fahren zu dieser architektonischen Meisterleistung und bewundern das Gebäude, das das ganze Jahr über eine Raumtemperatur zwischen 22 und 26 °C halten kann.

Wie gelingt so ein Coup? Alles beginnt im Vorfeld des Bauvorhabens mit einer thermodynamischen Simulation des zukünftigen Gebäudes. Mehr als hundert Kriterien – wie Ausrichtung des Geländes, Sonnenscheindauer, Schatten durch benachbarte Bäume oder Gebäude, Häufigkeit der Bewölkung – werden berücksichtigt, um eine Simulation der Temperaturentwicklung über 365 Tage zu erzeugen. «Dieses digitale Modell ermöglicht es, von jedem Raum in jeder Etage eine Übersicht für jeden beliebigen Tag des Jahres zu erhalten», erläutert mit Begeisterung der Ingenieur Stefan Corona, Geschäftsführer von 2226. «Beispielsweise kann die Temperatur eines nach Südwesten ausgerichteten Raumes für den 15. Februar um 15 Uhr nach einer dreiwöchigen Kälteperiode vorhergesagt werden und ob die Gefahr besteht, dass die Raumtemperatur auf 21,9 °C fällt.»

Das höchst genaue Modell berücksichtigt auch verschiedene Faktoren im Haus, wie die geplanten Möbel, die Anzahl der elektronischen Geräte oder die Anzahl der in der Wohnung befindlichen Personen.

Alle diese Parameter beeinflussen die Energieproduktion bzw. -speicherung. «Jeder Mensch hat eine Wärmeabstrahlung von 80 bis 100 Watt pro Stunde», erläutert der österreichische Ingenieur.«In Lustenau teilen wir uns mit sechs bis sieben Personen ein 100m2 grosses Büro und strahlen 600 bis 700 Watt Wärme pro Stunde ab. Wenn wir nur zu zweit sind, fehlen uns folglich bis zu 500 Watt pro Stunde. Es müssen also all diese Variablen berücksichtigt werden, um eine passende Temperatur zu gewährleisten.» Im Wesentlichen ermöglicht diese Simulation, jedes Material, jedes Element des zukünftigen Gebäudes zu testen, denn jedes noch so kleine Detail ist für ein Höchstmass an Komfort und für eine optimale Energieeffizienz des Gebäudes entscheidend.

Welche Materialien werden verwendet?

75 cm dicke Ziegelsteine für die Aussenwand, die als Wärmespeicher dienen, Fenster, die so angeordnet sind, dass sie das natürliche Licht voll nutzen, ohne die Räume der direkten Sonneneinstrahlung auszusetzen, dünnere Ziegelstein-Innenwände, um die Luftzirkulation zu fördern: Die Prinzipien der Vision 2226 lehnen sich an die Baukunst an, die einstmal elementar war. «Die Art und Weise, wie früher Häuser gebaut und Städte geplant wurden, war von einer ursprünglichen Intelligenz geprägt», stellt Architekt Stephan Maranding, Geschäftsleiter des Zürcher Büros von Baumschlager Eberle, fest. «Die Wohnräume eines Hauses waren in der Nähe der Küche angeordnet, um von der Wärme der Feuerstelle zu profitieren, während sich die Schlafzimmer im Obergeschoss befanden. Dieses Konzept entsprach sowohl einer ökonomischen als auch einer ökologischen Logik. Heutzutage reicht diese Baukunst nicht aus, um dem aktuellen Komfortstandard gerecht zu werden. Die alten Kenntnisse müssen mit der modernen Technik verbunden werden.»

Welche Technik muss folglich angewandt werden?

Die Effizienz der Gebäudehülle wird durch Sensoren ergänzt. Die Sensoren messen aussen die Temperatur, den Wind und die Niederschläge, während sie im Haus die Temperatur sowie die Luftfeuchtigkeit und den CO2-Anteil der einzelnen Räume erfassen. Alle Messwerte werden an den Gebäudeserver übermittelt, der das automatische Öffnen und Schliessen der Fenster steuert, um für eine optimale Luftqualität zu sorgen und eine Temperatur zwischen 22 und 26 °C im gesamten Gebäude zu garantieren. Trotz dieser intelligenten Steuerung können die Fenster jederzeit auch manuelle geöffnet werden.

Wie hoch ist der Energieverbrauch?

Das Zusammenspiel zwischen Spitzentechnologie und architektonischen Grundsätzen führt zu einem jährlichen Energieverbrauch von nur 45 kWh/m2. Das sind zwei Drittel weniger als bei einem Standardgebäude. «Die Ergebnisse sind äusserst zufriedenstellend», freut sich Stefan Corona. «Eine in Lustenau extern durchgeführte Studie wies nach, dass unsere Simulation lediglich um drei Prozent von der Realität abwich. Das ist verblüffend.»

Können 2226-Gebäude auch in der Schweiz gebaut werden?

Selbstverständlich! Das erste mit der 2226-Technologie ausgestattete Haus wurde im Jahr 2018 in Emmenbrücke eingeweiht. Auch hier handelt es sich um ein Bürogebäude. «Die Dynamik in der Schweiz ist ganz anderer Natur als beispielsweise in Frankreich, wo der Markt viel stärker auf Innovationen reagiert. Das Gebäude in Emmenbrücke wurde ab 2018 stark beachtet. Knapp fünf Jahre später werden nun einige Projekte realisiert. Die Skepsis schwindet also und man spürt, dass ein teifgreifender Mentalitätswandel stattfindet.»

Können auch 2226-Wohnhäuser gebaut werden?

Natürlich. Mit der Anpassung des 2226-Konzepts an Wohnhausprojekte setzen die Vertreter dieses neuen Energiekonzepts einen Meilenstein. Die Eins-zu-eins Umsetzung des Erfolgskonzepts ist in der Tat nicht möglich. Das Modell muss überdacht und an die Lebensweisen angepasst werden. «Die regelmässige Anwesenheit von Menschen in einem Wohnhaus ist schlechter zu berechnen als bei einem Bürogebäude. Hier liegt der Knackpunkt der Simulation», betont Stephan Maranding. «Zudem ist die Toleranzschwelle gegenüber einer bestimmten Temperatur in einem Büro höher als bei sich zu Hause, wo die persönlichen Bedürfnisse im Vordergrund stehen. Wir müssen also eine Lösung entwickeln, bei der punktuell Energie zugeführt werden kann, wenn sie benötigt wird.»

Die Herausforderung wurde 2019 gemeistert, als in Österreich zwei Gebäude, eines für gemischte Nutzung und eines für Wohnzwecke, in Betrieb genommen wurden. Und in Luzern wurden gerade der Bau eines Gebäudes mit acht Wohnungen nach dem 2226- Prinzip bewilligt. Um den gewünschten Komfort zu gewährleisten, ist für jede Wohnung ein kleiner Holzofen geplant. Selbst in einem extrem harten Winter sollten drei Befeuerungen des Ofens pro Wochen ausreichen, um die Temperatur anzuheben.

«Der Vorteil dieser Technologie ist ihre Genauigkeit. Dadurch können die Räume gezielt bestimmt werden, die einen Wärmeeintrag benötigen, anstatt das gesamte Gebäude zu heizen», erklärt Stephan Marending. Das Luzerner Projekt sieht ausserdem eine Raumaufteilung vor, die einen Energiekreislauf in den Wohnräumen gewährleistet, der durch Schiebetüren unterbrochen werden kann, um die Temperatur in den Schlafzimmern zu senken.

Wie hoch sind die Kosten für einen Bau nach dem Prinzip von 2226? Die Anfangsinvestition ist ähnlich wie bei einem Standardgebäude. Die Gesamtprojektkosten halbieren sich jedoch, wenn man die Lebensdauer des Gebäudes berücksichtigt, die auf fünfzig Jahre angelegt ist. «Wurden wir bei einer Neuberechnung die derzeitige Erhöhung der Energiepreise einbeziehen, fiele der Vorteil sogar noch höher aus», schätzt Stefan Corona. Die Argumente der Nachhaltigkeit in Verbindung mit langfristigen vorteilhaften Preisen scheinen volle Auftragsbücher zu versprechen. Diese architektonische Innovation hat zwar eine grosse Begeisterung ausgelöst, aber die endgültige Entscheidungsfindung ist und bleibt ein langsamer Prozess, der oft durch die Vielzahl der zu überzeugenden Personen behindert wird.

Die gegenwärtige Energiekrise könnte das Interesse an diesem neuen Energiekonzept anfachen.«Trotz der Pläne der Regierungen, den ökologischen Fussabdruck des Gebäudebestands zu reduzieren, konnten diese Ziele nicht erreicht werden, da keine Verpflichtung bestand, unsere Komfortzone zu verlassen. Die Zeit drängt. Die Investoren können nicht länger nur Greenwashing betreiben, sondern müssen nachhaltige Lösungen anbieten», so Stefan Corona. «Wir haben das Glück, eine innovative Technologie entwickelt zu haben und unser Angebot so ausgeweitet zu haben, dass wir eine Anwendung auf alle Gebäudetypen gewährleisten können, unabhängig von der gewünschten Architektur. Wir besitzen das Know-how und stehen bereit.»

Aus «casanostra» 169

Die Autorin

Noémie Guignard
Journalistin

Übersetzt aus dem Französischen durch tolingo.de

Für die Zukunft bauen und erneuern

Bestehende Häuser abreissen und an ihrer Stelle neue bauen, schadet dem Klima erheblich. Deswegen fordern jetzt immer mehr Architektinnen und Planer einen Paradigmenwechsel im Erneuern und Bauen.

«Ein Haus schöner und stolzer als das andere. Etwa das Fachwerkhaus an der Höhematte in Interlaken. Es muss einem Neubau weichen. Oder der fünfgeschossige Strickbau im ausserrhodischen Rehetobel: auch er ist dem Abriss geweiht. Und dann die unzähligen Mehrfamilienhäuser aus der Nachkriegszeit- unprätentiöse, oft solide Riegel, wie etwas jene in Zürich-Seebach oder der Bergacker in Zürich-Affoltern: eine ganze Siedlung soll weggeworfen werden, in über 400 Wohnungen sind ausserdem rund 900 Menschen von den Plänen betroffen.

Das sind nur vier Beispiele. Jedes Jahr werden in der Schweiz Tausende von Häusern zu Bauschutt gemacht. Abriss und Neubau an derselben Stelle sind hierzulande derart gängige Praxis, dass dafür sogar ein eigenes Wort kreiert wurde: Der « Ersatzneubau ». 500 Kilogramm Abfall fallen durch diese Vernichtung von Baustruktur an-pro Sekunde. Das ergibt pro Jahr einen Zug, der Zürich mit Kapstadt verbindet, rechnet Rahel Dürmüller vor. Sie ist Mitglied von Countdown 2030, einer Gruppe von klimabewussten Architekt*innen. Der Bauschutt gelangt in der Realität aber nicht nach Südafrika, sondern zum Teil in Deponien, wo es aufgrund der hohen Bautätigkeit bereits Platznot gibt. In Liestal BL etwa ist eine in den Wald gebaute Deponie bereits voll, wie der WWF Region Basel aufdeckte- dies auch deshalb, weil die Betreiber aus anderen Regionen Bauabfall importiert hatten.

Nicht aller Bauschutt wird in Deponien entsorgt- einen Teil verwendet man thermisch, beispielsweise zum Heizen, oder er geht in die Wiederverwertung. Aber das klinge besser, als es sei, sagt Rahel Dürmüller: «Um Beton zu rezyklieren, braucht es beinahe mehr Energie als für die Herstellung von neuem.» Unter dem Strich sei Recycling zwar besser als Wegwerfen, aber noch viel besser wäre es, die Strukturen zu erhalten.

Baumaterialien sind für beinahe zehn Prozent der Treibhausgase in der Schweiz verantwortlich, das hat die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA ausgerechnet. International macht der Bausektor 11 Prozent der globalen energiebedingten Emissionen aus, sagt die Internationale Energie Agentur (IEA). Insbesondere die Herstellung von Stahl und Beton verursachen sehr grosse Mengen an CO2. Aber während Politik und Hauseigentümer*innen sich der Emissionen, die in einem Haus durch den Betrieb (Wärme, Warmwasser, Strom) entstehen, mittlerweile bewusst sind, sieht es punkto Grauer Energie noch immer anders aus: Die Treibhausgase, die in der Herstellung und beim Transport von Materialien sowie im Bau entstehen, sind in Fachkreisen erst seit kurzem Thema. Und in der breiten Öffentlichkeit noch fast gar nicht. Countdown 2030 will deshalb wachrütteln. Das taten sie kürzlich mit einer Ausstellung zum Thema Abriss im Schweizer Architekturmuseum in Basel. Ein fortlaufendes Projekt der Gruppe ist der partizipatorisch angelegte Abriss-Atlas im Internet. Hier finden sich auch die eingangs erwähnten Gebäude, mit Foto und einer kurzen Beschreibung. Jede und jeder kann hier Häuser eintragen, die abgerissen werden. Die Region Zürich, Genf, Lausanne und Basel-Stadt sind Hotspots, aber im ganzen Mittelland wird fleissig abgerissen.

Falsche Anreize führen dazu, dass ganze Häuser weggeworfen werden

Das hat verschiedene Gründe. Allem voran sind Ersatzneubauten für institutionelle Anleger wie Pensionskassen Renditevehikel: Durch den Abriss werden jahrzehntealte Mietverträge legal aufgelöst, in den neuen Häusern ziehen neue Menschen in oft sehr viel teurere Wohnungen – mit ihnen lässt sich mehr Rendite abschöpfen. Ausserdem braucht es für neue Häuser viele Materialien – das freut die Wirtschaft. Dass Gebäude wegen des Klimas energetisch saniert werden müssen, treibt die Dynamik zusätzlich an-es ist absurd: mit dem Ziel Netto Null baut man neue, energieneutrale oder sogar energiepositive Häuser, aber durch den Abriss und Neubau verursacht man Treibhausgasemissionen in Dimensionen, die ein neueres Haus während seiner gesamten Lebenszeit im Betrieb nie erreichen wird. Womöglich wussten das die Politiker*innen und Behörden noch nicht, als sie jenes Gesetz ausarbeiteten, welches das Wegwerfen ganzer Häuser fördert: Seit dem 1.Januar 2020 nämlich können bei Abriss und Neubau die Rückbaukosten von den direkten Bundessteuern abgezogen werden.

Solche Fehlanreize müssen dringend beseitigt werden, fordert Countdown 2030 und hat deshalb auch eine Petition gestartet. Sie verlangt von Bundesrat und Parlament zudem, dass die Entsorgungskosten bei Abrissen verteuert werden, es für diese überhaupt eine Bewilligungspflicht gibt und dass die öffentliche Hand – Gemeinden, Kantone, Bund – bei ihren eigenen Bauten mit gutem Beispiel vorangeht.
Wer in einem Haus wohnt, das einem institutionellen oder privaten Besitzer gehört, hat grundsätzlich keinen Einfluss darauf, was mit ihm passiert, wenn es saniert werden muss. Aber wer ein Haus besitzt und über seine Zukunft entscheidet, betätigt in dem Moment einen der grösseren persönlich zur Verfügung stehenden Hebel für oder gegen das Klima.

Dass die klimafreundliche Erneuerung des Bestandes auch eine Aufgabe ist ,die Architektinnen und Planer zunehmend als willkommene kreative Herausforderung sehen, zeigt eine Entwicklung an den Universitäten und Hochschulen: Heute Studierende wollen jetzt lernen, wie Bauen im Bestand und Weiterbauen geht, sie fordern das sogar mit Nachdruck, sagen verschiedene Fachleute – auch Rahel Dürmüller von Countdown 2030: «Unser Beruf wurde politischer. Soziale und ökologische Zusammenhänge werden wichtiger. Dabei wollen wir natürlich weiterhin hochstehende Baukultur schaffen.»

Inspiration, um gemäss dem Nachhaltigkeitsprinzip «Repair, Reuse, Recycle» hochstehend zu erneuern, kommt aus den Benelux-Ländern und auch aus Frankreich: Letztes Jahr hat das Architekturteam Lacaton Vassal mit dem Pritzker-Preis quasi den Nobelpreis für Architektur zugesprochen erhalten. Lacaton Vassal sind Expert*innen des Weiterbauens – in Bordeaux haben sie gezeigt, wie selbst ein riesiger Wohnblock mit Sozialwohnungen nicht nur erneuert, sondern auch aufgewertet werden kann.

Eine Expertin für das Weiterbauen bei Einfamilienhäusern und anderen kleinen Wohnbauten ist die Westschweizerin Mariette Beyeler. Sie sieht diese Häuser als «wunderbaren Rohstoff» zum Weiterentwickeln und sie neuen Bedürfnissen anzupassen. Auch für ältere Personen, die Mühe haben, ihr Haus, das sie einst mit Pensionskassengeld finanzierten, überhaupt halten zu können, sei das Weiterbauen eine Alternative, sagt Mariette Beyeler: «Ihnen bietet sich eine auf den ersten Blick paradox anmutende Alternative: Anstatt zu verkaufen, können sie in die Liegenschaft investieren, um eine zusätzliche Wohnung zu schaffen, die sie dann vermieten. So haben sie Einnahmen und können selber weiter im Haus wohnen.» Unter Umständen könnten schon dreissig zusätzliche Quadratmeter ausreichen, um das Haus zu entflechten, neu zu organisieren und die Wohnungen unabhängig voneinander zu erschliessen, sagt Beyeler. Auch ökologisch macht das Sinn, denn wer sein Haus und Grundstück heutzutage verkauft, muss damit rechnen, dass der neue Besitzer-oft ein institutioneller Investor – abreisst und neu baut.

Es braucht ein CO2-Budget beim Bauen

Damit endlich grundsätzlich weniger abgerissen und mehr im Bestand erneuert und weiter gebaut wird, braucht es neue Gesetze. Die Bauphysikerin Nadège Vetterli, die bei Anex Ingenieure arbeitet und als Externe fürs Bundesamt für Energie das Forschungsprogramm «Gebäude und Städte» leitet, fordert eine Klimabilanzierung bei Bauvorhaben. Sie sagt: «Es braucht ein Gesetz, das dafür sorgt, dass nicht nur die Betriebsenergie bilanziert wird, sondern auch die graue Energie.» Es soll also ein CO2-Budget beim Bauen geben. Ein solches Gesetz wird nun in Bundesbern erarbeitet, die Kommission hat bis 2024 Zeit. Was die Einfamilienhäuser betrifft, gibt es aber noch einen zweiten grossen Hebel, sagt Nadège Vetterli: «Es geht um den Flächenbedarf pro Person. Dieser ist in den CO2-Berechnungen besonders relevant, wie sich gezeigt hat- und in Einfamilienhäusern ist der Flächenverbrauch besonders hoch. Es soll deshalb künftig einen Grenzwert geben oder eine personenbezogene Berechnung.» Diese Diskussion sei aber noch weniger weit gereift. Und sie wird es schwieriger haben, «denn alles, was in Richtung Suffizienz geht, mögen die Leute weniger» sagt Nadège Vetterli. Hingegen sieht sie bei Einfamilien- und kleineren Mehrfamilienhäusern ein grosses Potenzial für das Weiter – und Wiederverwenden bereits bestehender Bauteile respektive zuvor anderswo genutzter Materialien, «weil man kleinere Mengen braucht als bei grossen Gebäuden.»

Den Planungsprozess umdrehen

Geht es um das Retten, Aufbereiten und Zugänglichmachen von bestehenden Materialien und Bauteilen, ist man bei Karin Sidler an der richtigen Adresse – und bei ihrem Sozialunternehmen Syphon AG in Brügg bei Biel BE. Dieses hat von Bodenbelägen, Boilern, Dachziegeln, Fernstern, Lüftungsrohren, Radiatoren bis zu Zahnglashalterungen so ziemlich alles im Angebot. Sidler nimmt ein zunehmendes Interesse am Wiederverwenden von Bestehendem wahr, «viele Eigenheimbesitzer kommen zu uns, aber auch Mieterinnen und Verwaltungen.» Das noch vor zwei Jahren gut gefüllte Holz- und Parkettlager sei inzwischen fast leer: «Alles, was wir haben, geht sofort wieder raus.» Das hat mit Lieferengpässen bei neuen Produkten zu tun, aber auch damit, dass die Leute zunehmend umdenken, weiss die Geschäftsleiterin und Expertin für Kreislaufwirtschaft.

Mit bestehenden Materialien zu bauen, bedeutet laut Karin Sidler: «Man muss den gesamten Planungsprozess umdrehen. Ich muss das Material nämlich kaufen, bevor ich den Plan mache – denn dieser richtet sich nach dem Massen der Bauteile, die ich einkaufen kann.» Die Schwierigkeit dabei sei zum einen, dass eine Investorin oder ein Bauherr Geld auf den Tisch legen muss, bevor der Plan vorliegt. Die zweite Schwierigkeit liege im Baugesuch: «Wenn ich die Bauteile habe, kann ich den Plan machen und anschliessend das Baugesuch einreichen – aber es gibt beim Wiederverwenden von Materialien stets Ungewissheiten – und wie die Gemeinden Baubewilligungen erteilen, ist sehr unterschiedlich. Im ungünstigen Fall gerät man einen Teufelskreis, weil ohne Baubewilligung das Geld nicht fliesst, das es braucht, um die nötigen Materialien zu kaufen.» Hilfreich, sagt sie, seien Gesetze , die die Kreislaufwirtschaft fördern und vereinfachen. Und wie es aussieht, will eine grosse Mehrheit der Bevölkerung genau das ohnehin: Gerade sagten die Stimmberechtigten im Kanton Zürich mit sagenhaften 89.3 Prozent Ja zu einem Kreislauf-Artikel, der den schonenden Umgang mit Ressourcen in der Kantonsverfassung verankert. Und parallel ist man – besonders an der ETH Zürich und Lausanne und bei der EMPA- daran, herauszufinden, wie neue Gebäude von Beginn an kreislauffähig gebaut werden können, indem sie sich zu einem späteren Zeitpunkt einfach wieder auseinandernehmen und neu zusammensetzen lassen. So können all die schönen und soliden Häuser, in denen so viel unsichtbare Energie steckt, künftig ziemlich einfach auseinandergenommen und ihre Teile neu verwendet werden. Mit dem Wegwerfen ist dann Schluss.

Mietzinsmodell «Kostendeckende Miete»

Casafair ist der Verband für nachhaltig orientierte und faire Wohneigentümer*innen. Die Empfehlung für das Mietzinsmodell «Kostendeckende Miete» zielt auf eine für beide Seiten faire Mietzinsgestaltung, die zudem eine nachhaltige Finanzierung der Liegenschaft sichert.

Kostendeckende Miete – die Grundsätze

  • Für die Mietzinsberechnung werden alle für die Eigentümerschaft effektiv anfallenden Kosten und eine angemessene Rendite (Verzinsung des Eigenkapitals) einbezogen.
  • Das Modell der kostendeckenden Miete eignet sich für die nachhaltige Bewirtschaftung von Immobilien. Im Sinne der Transparenz weist das Modell der kostendeckenden Miete zweckgebundene Rückstellungen aus, dies im Gegensatz zu anderen Berechnungsmodellen, bei welchen die Rückstellungen Teil der Eigenkapitalrendite sind.

Diese Faktoren bestimmen die Berechnung der kostendeckenden Miete

Die jeweilige Bemessung der einzelnen Faktoren richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises und/oder der Erstellungskosten sowie nach Bauweise, Alter und Zustand des Gebäudes. Der Einfluss einzelner Faktoren kann sich im Laufe der Jahre verändern. Diese sind regelmässig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Laufende Kosten

Unterhaltskosten (Instandhaltung)

  • Bedeutung

Die Instandhaltung beinhaltet die Bewahrung der Gebrauchstauglichkeit durch einfache und regelmässige Massnahmen (SIA 469). Dies beinhaltet Reparaturmassnahmen an Bauteilen oder Ersatz einzelner Geräte oder Installationen. Die Höhe hängt von Bauqualität und Nutzungsintensität ab.

  • Berechnung

Es wird eine Unterhaltspauschale zwischen 0,5 – 1,5 % des Gebäudewerts (Gebäudeneuwert oder Gebäudeversicherungswert) veranschlagt. Je nach Alter der Liegenschaft braucht es unterschiedlich viel Unterhalt. Die Pauschale ist nach der Bau- weise, dem Alter und Zustand sowie der Nutzungsintensität auszurichten.

Betriebskosten

  • Bedeutung

Betriebskosten entstehen aus der Nutzung des Grundstücks, sie setzen sich aus öffentlichen Abgaben, Versicherungskosten und weiteren Kosten, die nicht auf die Nebenkosten überwälzt werden, zusammen.

  • Berechnung

Die Betriebskostenpauschale wird mit 0,1 – 0,5 % der Anlagekosten (Kaufpreis und/ oder Erstellungskosten) veranschlagt.

Zweckgebundene Rückstellungen

(Instandsetzung)

  • Bedeutung

Die Instandsetzung beinhaltet die zyklischen Aufwendungen für ‹Wiederherstellen der Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit für bestimmte Dauer› (SIA 469). Die Höhe hängt von der zu erwartenden verbleibenden Lebensdauer des Bauteils und der Bauqualität ab. Zweckgebundene Rückstellungen sichern die zukünftige Finanzierbarkeit.

  • Berechnung

Jährlich werden 0,2 – 1,0 % des Gebäudewerts zweckgebunden für grosszyklische Erneuerungen zurückgestellt. Die Höhe hängt von der zu erwartenden Lebensdauer der Bauteile ab.

Kapitalverzinsung

Verzinsung Fremdkapital

  • Bedeutung

Kapitalzinsen entstehen durch Fremdfinanzierung mittels Hypotheken und Darlehen, welche die Liegenschaft belasten.

  • Berechnung

Für die Berechnung werden die effektiv anfallenden Zinsen angewendet.

Verzinsung eigenkapital (rendite)

  • Bedeutung

Eine faire Mietzinsgestaltung basiert darauf, dass eine angemessene Rendite erzielt wird.

  • Berechnung

Casafair empfiehlt eine Rendite, bei der der Zins maximal ein halbes Prozent über dem aktuellen Referenzzinssatz liegt.

Berechnung einer kostendeckenden Miete

Die Berechnung einer kostendeckenden Miete ist komplex und hier vereinfacht dargestellt. Bei jeder Mietzinsberechnung müssen die verschiedenen Faktoren auf das jeweilige Mietobjekt abgestimmt sein. Die Berechnung von neuen Mietzinsen basiert auf anderen Berechnungsfaktoren als die Überprüfung von bestehenden Mietverhältnissen.

  • Für neu erstellte und neu erworbene Liegenschaften sowie für Erstvermietungen, bei denen die Anlagekosten bekannt sind, bietet Casafair nebst der persönlichen Beratung einen Online-Rechner an
  • Für Liegenschaften mit bestehenden Mietverhältnissen können sich Mitglieder an das Casafair-Beratungsteam wenden.

Casafair empfiehlt in jedem Fall eine Fachberatung für die Mietzinskalkulation. Diese gewährleistet, dass Kriterien richtig gesetzt werden und ein auf die Liegenschaft passender fairer Mietzins erzielt wird.

Mietzinsberechnung: Rendite ermöglichen, bezahlbaren Wohnraum erhalten

Gibt es den fairen Mietzins? Eine Miete, die den Eigentümer*innen ermöglicht, eine angemessene Rendite zu erzielen, ohne dabei die Mieterschaft zu schröpfen? Ja, ist Casafair überzeugt: Mit der kostendeckenden Miete stellt der Verband ein Berechnungsmodell vor, das auf eine für beide Seiten faire Mietzinsgestaltung zielt und sich nicht am freien Markt orientiert.

Die Entwicklung der Mietpreise ist seit Jahren ein heisses Politikum, auch für Casafair. Dabei ist der grosse Zankapfel die Frage, was eigentlich als legitime Rendite beurteilt wird. Casafair und auch unsere Beratungsfachleute aus der Praxis werden immer wieder von vermietenden Eigentümer*innen um Rat gefragt, wie sie sowohl ihre eigenen Finanzinteressen wie auch das Bestreben nach fairem Vermieten unter einen Hut bringen können.

Casafair lanciert jetzt als Antwort ein neues Kalkulationsmodell: Mit dem Modell der kostendeckenden Miete wird ein Mietzins kalkuliert, der alle für die Eigentümerschaft anfallenden Kosten einbezieht, mit zweckgebundenen Rückstellungen die zukünftigen Erneuerungen finanziell sichert und eine angemessene Rendite ermöglicht. Damit wissen Eigentümer*innen, wieviel Geld sie für zukünftige Sanierungen auf die Seite legen können und haben auch Gewissheit über die Höhe des Ertrags, den Sie mit der Liegenschaft erwirtschaften können, ohne von der Substanz zu zehren. Den Mieter*innen gegenüber kann die Zusammensetzung des Mietzinses transparent gemacht werden. Eine solcherart verstärkte Vertrauensbildung trägt auch dazu bei, dass es weniger Kündigungen, Leerstand und Mieterwechsel zur Folge hat.

Für Vermieter*innen, die bei Erstvermietungen gerne eine erste eigene Einschätzung ihrer Mietpreisgestaltung machen wollen, stellt Casafair ganz neu einen Online-Mietrechner zur Verfügung. Dieser eignet sich insbesondere, um den Mietzins für Neubau- oder neu erworbene Liegenschaften zu berechnen. Für bestehende Mietverhältnisse spielen teilweise anders Variablen eine Rolle, dafür empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit einer Casafair-Fachperson.

Die kostendeckende Miete ist nicht nur die Antwort für Fairness beim Vermieten, es ist auch die politische Antwort auf den dysfunktionalen Wohnungsmarkt. Mit deren Anwendung wird der Mietzins von Angebot und Nachfrage entkoppelt – die Steigerungsspirale der Orts- und Quartierüblichkeit wird unterbrochen und die Bezahlbarkeit von Wohnraum erhalten.

Mehrfamilienhäuser: Energetische Sanierungen steigern den Wert

Auch ältere Renditeimmobilien waren in den letzten Jahren eine Anlageklasse mit Toprenditen. Aufgrund der Klimakrise, steigenden Brennstoffpreisen und Hypozinsen gilt es, Sanierungen von älteren Immobilien nicht weiter auf die lange Bank zu schieben.

Eigentümer*innen von Renditeimmobilien zählten in den vergangenen Jahren zu den grossen Gewinner*innen. Berechnungen des Zürcher Beratungsunternehmens Fahrländer AG zeigen, dass Eigentümer*innen gemischt genutzter Renditeimmobilien im letzten Jahr in der Schweiz im Schnitt eine Gesamtrendite von 6 Prozent erzielten.

Die Zahl der Renovationen und Umbauten steigt

Fakt ist: Immobilien-Eigentümer*innen müssen immer strengere Richtlinien für den Energieverbrauch einhalten. Das führt bei älteren Liegenschaften zu mehr Erneuerungen von Heizsystemen und Renovationsarbeiten. Der «Immo-Monitoring-Bericht 2022-2» der Wüest Partner AG zeigt klar: Die Umbaubewilligungen haben im Jahr 2021 überdurchschnittlich stark zugenommen.

Aus «casanostra» 167

Der Autor

Bernhard Bircher-Suits
FundCom

Nützliche Links

Wer haftet für das Trampolin?

Als Eigentümerin eines kleinen Mehrfamilienhauses wurde ich von einer Mietpartei angefragt, ob sie ein Trampolin auf der Wiese aufstellen dürften. Unter welchen Bedingungen kann ich dem Zustimmen und wer haftet, wenn etwas passiert?

Wenn die Mieterschaft in ihrem eigenen Gartenbereich ein Trampolin, eine Schaukel oder ähnliches aufstellt, so stellt dies an und für sich kein Problem dar. Wenn die Spielgeräte jedoch im gemeinsamen Bereich, der allen Mietparteien zugänglich ist, aufgestellt werden, so muss einiges beachtet werden.

Sie können das Aufstellen des Spielgerätes mit Vorbehalt schriftlich erlauben. Insbesondere sollte in der Vereinbarung vermerkt werden, dass das Spielgerät nur genutzt werden darf, wenn die Nutzung überwacht wird.

Aus «casanostra» 167

Die Autorin

Karin Weissenberger
Leiterin des Beratungsteams von Casafair Schweiz

Das Haus richtig versichern

«Ich habe ein Ferienhaus im Kanton Tessin erworben. Wie kann ich das Haus richtig versichern? Welche Versicherungen sind empfehlenswert?»

Feuer- und Elementarereignisse

Um das Haus richtig zu versichern, ist der Abschluss einer Feuer- und Elementarversicherung für Gebäude in allen Kantonen – ausgenommen sind Genf, Tessin und das Wallis – obligatorisch. Aufgrund der existenziell hohen Schäden ist eine Versicherung auch im Kanton Tessin empfehlenswert. Als Schadenursache werden Feuer, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm ( Windstärke ab 75 km/h), Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch anerkannt.

Haftpflicht

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften haften Sie für Personen- und Sachschäden, welche Dritten durch Ihr Gebäude oder Werk entstehen. Die private Haftpflichtversicherungspolice bietet nur Schutz, wenn ein zu versicherndes Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus mit höchstens drei Wohnungen selbst bewohnt wird. Dies gilt in der Regel auch für Ihr selbst genutztes Ferienhaus.

Zusatzversicherungen

Eine Gebäudewasserversicherung ist nicht obligatorisch, jedoch bei vorhandenen Wasserleitungen oder Heizungsanlagen empfehlenswert. Damit können Wasserschäden am Gebäudeinnern, verursacht durch auslaufendes Wasser oder Flüssigkeiten, versichert werden.

Sofern auch Solaranlagen, Wärmepumpen oder sonstige elektronische Anlagen vorhanden sind, sollte ebenfalls der Einschluss einer technischen Versicherung geprüft werden. Diese kommt für Schäden auf, welche auf diverse innere und äussere Ursachen zurückzuführen sind.

Aus «casanostra» 167

Der Autor

Raphaël Vögeli
Fairsicherung AG

Angebot für Mitglieder

Die fairsicherung ist eine unabhängige Versicherungsberatung, die sich selbst der Nachhaltigkeit verpflichtet hat. Dank der Mitgliedschaft im Verband fairline profitieren Casafair-Mitglieder von exklusiven Rahmenverträgen und einem Rabatt von CHF 80.- auf eine Erstberatung.

Wo steht die Energiewende in den Kantonen ?

Die Gebäude in der Schweiz sind für etwa die Hälfte des gesamten Energieverbrauches verantwortlich und stossen etwa einen Viertel der direkten Schweizer Treibhausgase aus. Die meisten Kantone haben die Weichen gestellt für eine erneuerbare, klimaschonende und regionale Energieversorgung. Nun liegt es an den Hauseigentümer*innen die Energiewende in ihrem Zuhause umzusetzen.

Weil die Umsetzung pro Kanton unterschiedlich gestaltet wird, hat heure fast jeder Kanton ein spezifisches Regelwerk. Für Hauseigentümer*innen gilt jeweils immer nur das kantonale Energiegesetz am Ort ihrer Liegenschaft.

Wir sind heure am Ende eines Zyklus in dem die Mustervorschriften in Kantonale Gesetze überführt wurden. Angefangen im Jahr 2014 mit den Kantonen Waadt, Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben nach und nach die allermeisten Kantone ihre Energiegesetze überarbeitet und die wichtigsten Teile der Mustervorschriften übernommen. Einige wenige wie der Kanton Wallis sind aktuell noch an der Überarbeitung. Andere wie der Kanton Zürich haben die Revision zwar abgeschlossen, das Gesetz ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Einige Kantone – wie der Kanton Bern oder der Kanton Aargau – befinden sich aktuell auf der Zielgeraden, nachdem eine erste Gesetzesrevision am Volksmehr gescheitert ist. Im Kanton Aargau hat die Regierung soeben einen neuen Vorschlag präsentiert. Im Kanton Bern nahm das Parlament die überarbeitete Vorlage der Regierung im Frühjahr 2022 einstimmig an.

Förderung der Kantone

Die Kantone machen nicht nur Vorschriften, sondern unterstützen die Eigentümer*innen auch mit finanziellen Fördermitteln, steuerlichen Anreizen und Informationen und Beratungen. Diese Politik aus Vorschriften und Förderung führt dazu, dass die Energiewende in den Kantonen Fahrt aufgenommen hat. Die Gebäude werden besser gedämmt und Öl- und Gasheizungen werde zunehmend mit Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen oder Biomassefeuerungen ersetzt.
Auch dank des Bundesprogramms «erneuerbar heizen» wurden im Jahr 2020 für Neubauten und bestehende Gebäude insgesamt erstmals mehr erneuerbare als fossile Heizsysteme installiert.

Diese Entwicklung ist sehr erfreulich. Doch die Ereignisse überschlagen sich und es läuft uns zunehmend die Zeit davon. Seien es Versorgungssicherheit, Geopolitik oder Klima. Die Massnahmen, welche in unserem Einflussbereich liegen, sind stets dieselben : sie heissen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien.

Regionale erneuerbare Energie für die ganze Schweiz

Das Potenzial ist vorhanden, dass alle Schweizer Gebäude mit erneuerbaren Energien versorgt werden können. Zunehmend werden auch Gebäude realisiert, die mehr Energie produzieren, als sie verbrauchen. Wichtig ist aber, dass die Energie möglichst effizient genutzt wird. Den Hauseigentümer*innen bietet sich hier eine ganze Palette von Möglichkeiten : Von Sparmassnahmen über effiziente Gebäudetechnik bis hin zur energetischen Sanierung.

Volle Auftragsbücher bei den ausführenden Unternehmen und lange Lieferfristen sollen Hauseigentümer*innen nicht davon abhalten, an der Energiewende teilzunehmen. Nehmen Sie sich Zeit für eine umsichtige Planung mit Fachleuten.
So kommen Sie entlang Ihrer finanziellen Möglichkeiten und unter klugem Einsatz der Mittel zum ziel. Nehmen Sie die Angebote der Kantone wahr und lassen Sie sich von guten Beispielen inspirieren. Jed*r Hauseigentümer*in hat es in der Hand, die eigene Liegenschaft sicher und preiswert mit Energie zu versorgen.

Mustervorschriften der Kantone

In der Schweiz sind die Kantone zuständig für die Vorschriften zu den Gebäuden. Damit nicht jeder Kanton ein eigenes Energiegesetz ausarbeiten musste, haben die Kantone gemeinsam sogenannte Mustervorschriften erarbeitet. Diese werden in den Kantonen durch die Parlamenten beraten und in Form von Gesetzen erlassen. Die Vorschriften sind umfangreich und machen Vorgaben zu allen Gebäudeteilen und -Funktionen : Wärmedämmung, Heizung, Warmwasser, elektrische Energie und Eigenstromerzeugung sind zentrale Punkte. Geregelt werden auch die Abrechnung für Heizung und Warmwasser in Mehrfamilienhäusern, die Vorgaben bezüglich der Beheizung von Swimmingpools oder energetische Vorgaben für Ferienhäuser. Ziel der Mustervorschriften ist es, dass die Gebäude effizienter werden in ihrem Energieverbrauch und dass die Benötigte Energie langfristig aus erneuerbaren Quellen gewonnen wird.

Aus «casanostra» 167

Der Autor

Raoul Knittel
Leiter Kantonale Politik aeesuisse

Die aeesuisse ist die Dachorganisation der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Sie vertritt die Interessen von 35 Branchenverbänden und damit von rund 35’000 Unternehmen in der Schweiz. In ihrem Sinne engagiert sich die aeesuisse gegenüber der Verwaltung, der Politik und der Gesellschaft für eine fortschrittliche und nachhaltige Energie – und Klimapolitik.

aeesuisse.ch
erneuerbarheizen.ch

Schwammstadt gegen Hitze

Hitzewellen, wie sie in Europa im Sommer 2022 überall für Rekordwerte gesorgt haben, werden bald die neue Normalität. Besonders betroffen sind die Städte. Klar ist auch: Geeignete Klimaschutzmassnahmen können die Erhitzung wirksam vermindern.

Klimaanpassung

Wie Bauherrinnen und Städteplaner sich vorbereiten können, erklärt Kristijan Moser, Gebäudetechnikplaner und Casafair – Berater für Klimaanpassung, im Interview mit «casanostra».

Kristijan Moser, wie funktioniert der HitzeinselEffekt eigentlich genau ?

Es wird mittlerweile nicht mehr bestritten, dass sich das Klima verändert – überall wird es wärmer, auch auf dem Land. 2019 lebten 85 % der Bevölkerung der Schweiz in Städten. Ich kenn kaum Dörfer, die einen Dorfkern haben, der nicht versiegelt ist und in dem kein städtisches Klima herrscht.

In den Städten ist massenhaft Material verbaut , das als Wärmespeicher arbeitet: Jedes Gebäude, alle Infrastruktur, Strassen, Bahnstationen und andere versiegelte Flächen geben Wärme ab und verändern die Luftzirkulation. Auch der natürliche Wasserkreislauf wird verändert.

Im Gegensatz dazu gibt es in ländlichen Regionen kaum Speichermasse und viel mehr Vegetation. Dort befindet sich das Wasser direkt im Boden und kann frei verdunsten, dies entzieht der Umgebung Wärme. Ausserdem erlauben offene Flächen Luftzirkulation. All das fehlt in der Stadt. Hitzeminderung bedingt eigentlich eine Renaturierung der Städte.

Gibt es auch auf kleinerem Masstab – einzelne Gebäude oder Häuserblocks – Handlungsoptionen ?

Luftkorridore haben bereits einen grossen Kühleffekt, diese gilt es zu erhalten. Als nächstes ermöglichen grosse Freiflächen, dass nächtliche Kaltluft aus höheren Lagen absinken kann. Drittens müssen wir das Grün in der Stadt schützen. Ein normaler Stadtbaum kühlt gleich stark wie 10 Klimaanlagen – und hier sprechen wir von kleinen, jungen Bäumen. Ein alter Baum bringt ein Vielfaches dieser Kühlleistung. Und viertens müssen wir aufhören, Böden zu versiegeln. Versiegelte Flächen sind Speichermasse und behindern Versickern und Verdunsten. Ausserhalb des urbanen Gebiets sollen wir nicht dem Vorbild Stadt nacheifern, sondern anders denken. Wir haben heute die Chance, diese ungute Entwicklung noch zu verhindern,

Im kleinen Massstab sind die Lösungen schon da. Wir brauchen bloss an einem heissen Tag zu schauen, wo sich die Menschen gerne aufhalten. Hat da jemand unter dem schönen Baum ein Bänkli hingestellt ? Dort, wo Menschen sich zu Hause fühlen und sich gerne aufhalten, ist schone vieles umgesetzt.

Gleichzeitig mit den rekordhohen Temperaturen haben wir diesen Sommer auch starke Niederschläge erlebt. Können hier zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden ?

Auf jeden Fall. Es braucht aber Mut. Mit dem Regen ist es so : die Niederschlagssumme ist über die Zeit etwa gleich geblieben, aber die Verteilung verändert sich. Es regnet heute seltener, und wenn es regnet, dann heftiger. Abhilfe bietet die Schwammstadt : In dieser wird das Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation abgeleitet, sondern genutzt für die Bewässerung der Pflanzen. Und das Wasser wird an der Oberfläche gesammelt. Wenn über offene Wasserfläche ein Luftzug weht, kühlt das spürbar. Dafür ist aber ein komplett neuer Umgang mit Regenwasser nötig. Ich nehme das Beispiel eines Mehrfamilienhauses mit einer grossen begrünten Freifläche in Hinterhof : Dort kann Wäsche an den Leinen aufgehängt werden. Der Wäschetrockenbereich wird bei Regen nicht gebraucht, und diese unversiegelte Fläche kann ohne grosse Einschränkungen zur Langsamversickerung und Verdunstung des Dachwassers genutzt werden.

Aus «casanostra» 167

Der Autor

Nadim Chammas
Redaktor «casanostra»

Kostenlose Beratung für Hitze- Liegenschaften

Das Thema Hitzeanpassung wird Hauseigentümer*innen auch in den kommenden Jahren weiter beschäftigen. » Moser’s Büro» aus dem Casafair-Beratungsnetzwerk bietet fünf Casafair-Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung zu möglichen Hitzeminderungs-Massnahmen an. Die ausgewählten Objekte werden zu einem späteren Zeitpunkt im «casanostra» publiziert. Detaillierte Informationen zum Projekt und die nötigen Kontaktangaben finden Sie auf casafair.ch/hitzeanpassung.

Businessman Covering Model Home And Coins On Weighing Scale

Hypothekarzinsen steigen weiter

Was bedeutet die Zinserhöhung der Nationalbank für meine Hypothek ? Was sollte ich tun bei steigenden Hypothekarzinsen ?

Nachdem die Schweizerische Nationalbank den Leitzinssatz von minus 0.75 auf minus 0.25 Prozent angehoben hat, überlegen sich viele Eigenheimbesitzer*innen, wie sie sich jetzt mit dieser Zinswende verhalten sollen. Lohnt es sich, eine langfristige Festzinshypothek abzuschliessen oder soll ein variables Produkt in Betracht gezogen werden?

Wenn mehr auf Sicherheit und damit einen ruhigen Schlaf gesetzt werden soll, macht es Sinn, eine oder mehrere Tranchen Festzinshypotheken abzuschliessen.

Somit ist man bestens gegen Zinsänderungen während der Vertragslaufzeit abgesichert. Überlegen kann man sich eine Laufzeitenaufteilung, beispielsweise 3,5,7 und/oder 10 Jahre, um so auch noch das Zinsänderungsrisiko weiter zu reduzieren. Ein variables Hypothekarprodukt oder eine Geldmarkthypothek (Saron-Hypothek) kann als Ergänzung mit einbezogen werden.

Weitere Zinserhöhungsschritte der Nationalbank sind zu erwarten, sodass mit weiter steigenden Hypothekarzinsen gerechnet werden muss. Fachleute gehen jedoch davon aus, dass nicht die Niveaus von 2008 erreicht werden.

Letztlich hängt der Entscheid aber vor allem vom allem vom finanziellen Spielraum und der individuellen Risikobereitschaft ab sowie davon, in welcher Phase Eigenheimbesitzer*innen beim Abschluss einer Hypothek stehen. Beim Kauf einer Immobilie oder der Verlängerung einer auslaufenden Festzinshypothek sind andere Faktoren zu beachten. Ein persönliches Beratungsgespräch macht hier Sinn.

Aus «casanostra» 167

Der Autor

Peter Nardo
Leiter Immobilienfinanzierung, Alternative Bank Schweiz AG, www.abs.ch

Solarboom in der Schweiz

Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach steigt. Das spüren auch die Beraterinnen und Berater von Casafair. Sie erhalten deutlich mehr Anfragen von Mitgliedern, die nun auf Sonnenenergie umsatteln möchten.

«Unsere Ölheizung ist im März ausgestiegen, jetzt würden wir gerne eine Solarheizung installieren.» So kann es tönen, wenn der Zürcher Energieberater Andreas Edelmann einen Anruf erhält. Er ist Präsident von Casafair Zürich und berät Mitglieder von Casafair.» Das Interesse an Solarenergie ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen», stellt er fest.

Dafür gibt es viele Gründe: Die Baukosten für Solaranlagen sind gesunken. Das seit 2018 geltende neue Energiegesetz hat es einfacher gemacht, den Strom vom eigenen Dach selber zu verbrauchen. Mit Immobilien auf direkt angrenzenden Grundstücken darf der Strom sogar geteilt werden. Die Preise für herkömmlichen Strom aus dem Netz sind 2021 stark gestiegen, und der Ukrainekrieg hat Hausbesitzerinnen und -Besitzer zusätzlich motiviert, den Bau einer Solaranlage ins Auge zu fassen.

Ein halber Quadratmeter pro Kopf

Das Bundesamt für Energie bestätigt den Zuwachs: 2021 sei der Photovoltaik-Zubau im Vergleich zum Vorjahr um 43 Prozent auf einen neuen Rekordwert von 683 Megawatt angestiegen. Das entspricht einer neu zugebauten Solarpanel-Fläche von rund 0.4 Quadratmetern pro Kopf. Insgesamt waren per Ende 2021 in der Schweiz Solarpanels mit einer Leistung von 3,65 Gigawatt installiert, die 3,7 Prozent des Schweizer Strombedarfs abdecken. Ein Jahr zuvor waren es noch 3,1 Prozent.

Saubere Auslegeordnung schützt vor Fehlentscheiden

Die Mitglieder gelangen mit sehr unterschiedlichen Fragen an die Beraterinnen und Berater von Casafair. » Manche bringen ein grosses Vorwissen mit, anderen ist beim Erstkontakt noch nicht bewusst, dass es mit Photovoltaik und Solarthermie zwei unterschiedlichen Möglichkeiten gibt, um Sonnenenergie zu nutzen», erzählt Edelmann. Photovoltaikanlagen erzeugen Strom, thermische Anlagen dagegen Wärme für das Warmwasser oder die Heizung.

Der wichtigste Tipp des Fachmanns lautet: » Die Installation einer Solaranlage sollte man immer in Zusammenhang mit dem Heizsystem eines Hauses betrachten». Als erstes gelte es zu entscheiden, wie ein Gebäude künftig geheizt werden soll. Danach könne man überlegen, welche solare Ergänzung dazu passe. Ein Wärmepumpe erhöht den Stromverbrauch eines Hauses zum Beispiel deutlich, dementsprechend macht es Sinn eine Photovoltaikanlage zu bauen, um den zusätzlichen Strombedarf möglichst selber zu produzieren. Zu einer Holzheizung passt dagegen eher eine Solarthermieanlage.

Der Zustand der Bausubstanz und die Nutzung eines Gebäudes beeinflussen die Wahl der passenden Haustechnik ebenfalls. Oft ist es daher sinnvoll, vor dem Kauf einer Solaranlage eine Gebäudeausweis (GEAK) zu erstellen. Ein vierseitiger GEAK-Bericht zum Ist-Zustand eines Hauses ist ab 700 Franken zu haben. Für einen rund dreissigseitigen GEAK-Plus-Bericht ist je nach Grösse der Immobilie mit Kosten zwischen 1500 und 3000 Franken zu rechnen. Dieser enthält zusätzlich konkrete Vorschläge für eine energetische Sanierung. Da viele Kantone und Gemeinden den GEAK-Plus mit einem Förderbeitrag von rund 1000 Franken unterstützen, halten sich die Ausgaben unter dem Strich in Grenzen.

Steile Lernkurve von Bau- und Immobilienbranche

Sicher ist: Solaranlagen für den Eigenverbrauch-insbesondere die Zusammenschlüsse für den Eigenverbrauch- bieten für Bauherrschaften heute ganz neue Möglichkeiten. Parallel dazu steigen immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten auf Elektroautos um.

Hausbesitzer, Architektinnen, Solarteur-Firmen und Immobilienverwaltungen stehen deshalb vor spannenden Herausforderungen. «Die Lernkurve der Branche ist im Moment enorm» sagt Markus Chrétien, Geschäftsleiter von Solarspar, einem gemeinnützigen Verein, der seit über dreissig Jahren den Bau von Solaranlagen vorantreibt.

Im Juli 2018 nahm Solarspar in Rünenberg (BL) einen ersten Zusammenschluss zum Eigenverbrauch in Betrieb. «Mit einer Leistung von rund 22,2 Kilowattpeak für drei Privathaushalte war diese Anlage zwar nur knapp halb so gross wie unsere normalen,» erklärt Chrétien. «Aber sie bot uns die Gelegenheit, dieses neue Konzept auszuprobieren und die dafür nötigen Geschäftsprozesse aufzubauen.» Die Herausforderungen seien vielfältig : Es brauche juristisch einwandfreie Verträge, transparente und verbrauchsgerechte Stromabrechnungen, und auch technisch müsse alles stimmen. Der passende Anschluss ans Internet, um die Anlage zu überwachen, ist nur ein Beispiel von vielen.

«Zudem gilt es, den Eigenverbrauch zu optimieren», sagt Chrétien. Das heisst: Idealerweise sollte dann Strom verbraucht werden, wenn die Solaranlage läuft. Durch die Nutzung der Solarenergie für die Warmwasseraufbereitung, geschickt gewählte Zeitfenster für den Start der Wachmaschine oder das Laden von Elektrofahrzeugen und viele weitere Massnahmen lässt sich die Eigenverbrauchsquote erhöhen.

Ökonomisch ist das vorteilhaft : Der Strom vom eigenen Dach ist heute oftmals billiger als der Strom aus dem öffentlichen Netz; zudem erhält man für den überschüssigen Strom, den man ins Netz einspeist, von vielen lokalen Energieunternehmen nur eine sehr kleine Entschädigung.

Infrastruktur für Elektroautos

Mittlerweile richtet Solarspar mit grösserer Kelle an : In Diepflingen (BL) ging im Frühling 2022 die Anlage für das Mehrfamilienhaus » in den Reben » in Betrieb. Ein Neubau mit zehn Eigentumswohnungen. Solarspar hat bei der Planung des Gebäudes mitgewirkt und als Contracting-Partner die Finanzierung und den Betrieb der Anlage übernommen.

Bei diesem Bau gehörte die Planung der Parkgarage zu den speziellen Herausforderungen : » Es genügt leider nicht, einfach vorsorglich leere Rohre für den künftigen Einbau von Ladestationen für Elektroautos einzuplanen», erzählt der verantwortliche Architekt, Angelo Tomaselli. » Wird später bei Bedarf eine Station nach der anderen installiert, kann es zu Überlastungen im Stromnetz kommen, was die lokalen Netzbetreiberfirmen natürlich nicht tolerieren.» Dank einem von Anfang an installierten Flachbandkabel in der Einstellhalle und Lastmanagement in der Elektrohauptverteilung wird der Zubau von Ladestationen » In den Reben» nun problemlos möglich sein.

Beratung für Vermieter und Stockwerkeigentümerschaften

Thomas Hardegger, Vizepräsident von Casafair und Vorstandsmitglied von Solarspar, berät Casafair-Mitglieder in juristischen Fragen, die beim Bau von Solaranlagen auftauchen. Die Anliegen sind vielfältig : » Darf ich die Miete nach der Installation erhöhen ? Wie weise ich den Solarstrom in der Nebenkostenabrechnung aus ? Wie bringe ich die Parteien einer Stockwerkeigentümerschaft dazu, bei der nächsten Haussanierung auf Sonnenenergie zu setzen ?»

Hardegger ist selber Hausbesitzer, und beruflich ist der ehemalige SP-Nationalrat als Liegenschaftsverwalter tätig. Zwei Wohnhäuser und ein Grösseres Gebäude mit Gewerbe-und Wohnnutzung hat er bereits auf ZEV umrüsten lassen. Bei seinem neuesten Objekt hat er zusätzlich in eine ökologische Salz-Speicherbatterie aus Schweizer Produktion investiert, um die Selbstversorgung der Liegenschaft zu erhöhen. Er ist überzeugt : «Gut geplante Lösungen mit Solarenergie rentieren. Sie schneiden auch im Vergleich zu Fernwärme vorteilhaft ab !»

Für Vermieterinnen und Vermieter sei ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch erfahrungsgemäss einfacher umzusetzen als im Stockwerkeigentum, da es Bei letzteren oft einzelne Parteien gebe, welche die Investitionskosten nicht aufbringen wollen oder können.

Die Neugestaltung der Stromabrechnung sei aus seiner Sicht keine besondere Hexerei. Seine Firma arbeite beispielsweise mit einem modernen Immobilienverwaltungsprogramm. «Im Moment erarbeiten wir eine Schnittstelle mit dem Unternehmen, das für uns den Strom abliest. Danach fliessen die Daten automatisch in die Nebenkostenabrechnungen unserer Mieter ein.» Falls jemand die Nebenkostenabrechnung lieber nicht selber erstelle wolle, lasse sich dieser Aufgabe problemlos ganz oder teilweise an spezialisierte Firmen auslagern.

Genossenschaften und Balkon-Module als Alternative

Es gibt Liegenschaften, die nicht für den Bau von Solaranlagen geeignet sind oder Stockwerkeigentümerschaften, die sich dagegen entscheiden. Auch wer zu Miete wohnt, kann nicht frei über das Dach seines Wohnhauses verfügen. Doch selbst in solchen Situationen können Privatpersonen aktive zur Energiewende beitragen.

Eine erste Möglichkeit ist es, einer Solargenossenschaft beizutreten, um so in den Bau von neuen Anlagen zu investieren. In der Schweiz gibt es mehr als 120 solche Genossenschaften
(www.sses.ch/de/solargenossenschaften).

Die Casafair Sektion HabitatDurable Neuchâtel war 2017 an der Gründung von «Coopsol» beteiligt. Diese Kooperative ist sehr erfolgreich und seither stetig gewachsen. «Interessierten geben wir unser Wissen gerne weiter !» sagt Veronika Pantillon, Projektverantwortliche Romandie bei Casafair und Coopsol-Verwaltungsrätin. Casafair-Berater und Solarpionier Amadeus Wittwer ist ebenfalls eine gute Kontaktadresse : er hat 2012 die Organisation » Energie Genossenschaft Schweiz» gegründet.

Ausserdem können Solaranlagen längst nicht mehr nur auf dem Dach montiert werden. So gibt es beispielsweise solare Bodenplatten, Solartürme für den Garten und Kleinstanlagen für den Balkon. Wer sich für ein steckfertiges Solarmodul für den Balkon interessiert, findet auf dem Energieberatungsportal www.topten.ch/solar eine Liste dieser innovativen Geräte oder sieht sich die Mitgliederangebote auf Seite 19 in diesem Heft genauer an.

Langsamer als andere Länder

Die Schweizerische Energiestiftung SES hat die Pro-Kopf-Produktion von Sonnen- und Windenergie der 27 Staaten der Europäischen Union und der Schweiz verglichen. Im Stichjahr 2021 landet die Schweiz auf Platz 23, knapp von Ungarn, Tschechien, Slowenien, der Slowakei und Lettland. Spitzenreiter Dänemark und Schweden produzieren pro Kopf rund achtmal mehr Strom aus Solar- und Windenergie als die Schweiz. Nur gerade 5,6 Prozent des Stromverbrauchs wurden hierzulande mit den beiden neuen erneuerbaren Technologien erzeugt. In Dänemark dagegen rund 53 Prozent.

«Der verhaltene Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion in der Schweiz liegt an den ungünstigen politischen Rahmenbedingungen», hält die SES in ihrem Bericht fest. Um den Ausbau anzukurbeln, müssten vor allem die Preisrisiken für Investorinnen und Investoren gesenkt werden. So brauche es für Bauherrschaften von kleineren Anlagen stabile Rückliefertarife der lokalen Stromversorgungsfirmen für den ins Netz eigespeisten Strom.

Aus «casanostra» 167

Die Autorin

Mirella Wepf
Mirella Wepf
Journalistin

Tipps für den Umgang mit der Energieknappheit: Merkblatt für Vermieter*innen

Energieknappheit: Steigende Energiepreise und eine unsichere Entwicklung belasten die Haushalte und führen zu Planungs­schwierigkeiten beim Budgetieren der zukünftigen Nebenkosten. Die Verrechnung der Nebenkosten geschieht dabei unterschiedlich – in den meisten Fällen mittels Verrechnung der effektiven Kosten mittels detaillierter Nebenkostenabrechnung oder über Pauschalbeträge. Sind die Nebenkosten im Mietzins inkludiert, empfehlen wir eine Beratung durch eine Fachperson. Unsere Tipps für Vermieter*innen sollen ihnen helfen, die Hausgemeinschaft auf die Energieknappheit vorzubereiten.

Bezahlt die Mieterschaft die Nebenkosten mit Nebenkostenpauschalen gemäss Art. 4 VMWG, trägt die Vermieterschaft das Risiko für Preisschwankungen allein. In diesem Fall sind die Mehrkosten der Energiepreis-Erhöhungen von der Vermieterschaft zu tragen. Die Pauschale berechnet sich anhand der Durchschnittswerte der vergangenen drei Jahre – die gestiegenen Preise können somit auch bei einer Erhöhung der Pauschalbeträge erst mit einer Verzögerung und auch nicht rückwirkend weitergegeben werden. Für diese einseitige Vertragsänderung ist das amtliche Formular vorgeschrieben, die Änderung muss auf den nächsten Kündigungstermin kommuniziert werden. Der Mieterschaft steht ihrerseits das Recht auf Anfechtung offen. Casafair empfiehlt einen Wechsel des Modells mit Pauschalen zu einer Abrechnung nach effektiven Nebenkosten mit Akontozahlungen.

Dabei bezahlt die Mieterschaft die effektiven Nebenkosten und leistet dafür monatlich eine Akontozahlung, die Vermieter*innen erstellen eine jährliche Nebenkostenabrechnung. Wem das zu kompliziert ist, kann diese Aufgabe auch bei unseren Fachpersonen aus dem Beratungsnetzwerk in Auftrag geben – wir beraten Sie gerne.

Beim Modell mit Akontozahlungen zeichnet sich ab, dass Ende der Heizperiode happige Nachzahlungen fällig werden. Darum sollen Vermieter*innen jetzt die Höhe der künftigen Nebenkosten überprüfen und die Akontozahlungen wo nötig anpassen. Am einfachsten geht es, wenn die Mieterschaft die Akontozahlungen freiwillig erhöht. Dafür genügt es, mit einem einfachen Schreiben (inklusive Talon) der Mieterschaft anzubieten, dass Sie ab einem bestimmten Datum eine frei wählbare oder fix vorgeschlagene höhere monatliche Akontozahlung leisten können. Die Vermieterschaft kann die Akontozahlung auch von sich aus als einseitige Vertragsänderung anpassen, dies ist mit dem amtlichen Formular auf den nächsten Kündigungstermin möglich.

Casafair empfiehlt, in jedem Fall aktiv und frühzeitig auf die Mieterschaft zuzugehen und transparent über die Entwicklung der Nebenkosten zu orientieren. Wenn ein Ersatz der fossilen Heizung geplant ist, wird eine vorübergehende Erhöhung der Nebenkosten wegen steigenden Preisen für fossile Heizenergie von der Vermieterschaft auch eher akzeptiert.

Weitere Tipps für Vermieter*innen zur Energieknappheit:

  • Aufmerksamkeit schaffen: Mieter*innen regelmässig auf Sparmöglichkeiten aufmerksam machen.
  • Energiemanagement: Kontrolle und regelmässige Information zu den Sparerfolgen an die Mieter*innen; das schafft Vertrauen und Unterstützung.
  • Verbrauchsabhängige Heizkosten- und Wasserabrechnung einführen, wo das mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
  • Frühzeitig den Kontakt zu den Mieter*innen suchen, wenn sich eine Erhöhung der Nebenkosten abzeichnet.
  • Im Zweifelsfall: Lassen Sie Ihre Mietverträge durch eine Fachperson überprüfen, ob diese der aktuellen Rechtsprechung entsprechen.

Tipps für den Umgang mit der Energieknappheit: Merkblatt für Wohneigentümer*innen

Die Tipps von Casafair zum Umgang mit der Energieknappheit richten sich an Wohneigentümer*innen und dienen dazu, mit kurzfristig umsetzbaren Massnahmen die Energieknappheit zu entschärfen und das vom Bund anvisierte Sparziel von 15% für die Schweizer Haushalte zu erreichen. Die Hinweise sollen motivieren, rasch erste Massnahmen umzusetzen, um dann den Mut zu haben, weitere Schritte in Angriff zu nehmen. Die Liste mit den Empfehlungen ist nicht neu, soll jedoch Ansporn sein, unseren liebgewordenen und leider sehr verschwenderischen Energieverbrauch zu hinterfragen. Wenn alle mittun, entgehen wir einem grossen Problem, sparen Geld und schützen das bereits stark havarierte Klima und die Umwelt.

Tipps und Empfehlungen zur Energieknappheit

Schnelle Vorkehrungen für Wohneigentümer*innen mit teilweise grossem Sparpotential

  • Fenster- und Haustürdichtungen
    Überprüfen Sie die Dichtigkeit mit einem eingeklemmten Blatt Papier: wenn Sie dieses bei geschlossenem Fenster wegziehen können, dann sollten die Dichtungen ersetzt werden. Diese sind im Baumarkt günstig zu haben.
  • Jalousie-Läden
    Geschlossene Läden erstellen ein Zwischenklima zum Fenster, das die Abkühlung der Gläser wesentlich verringert und das Wohnklima verbessert.
  • Lüften
    Nur kurz und kräftig lüften und Fenster in Kippstellung vermeiden.
  • Heizung
    Lassen Sie den Service regelmässig durchführen.
  • Raumtemperaturen
    Drosseln Sie die Temperaturen in Wohnzimmern auf 20°, in Schlafzimmern auf 16° und im Bad auf 23° Celsius. Thermometer sind sehr günstig. Umwälzpumpe der Heizung
    Lassen Sie eine alte Pumpe durch ein energieeffizienteres Modell ersetzen.
  • Heizkurve/Vorlauftemperatur/Nachtabsenkung
    Überprüfen Sie diese oder lassen Sie diese durch den Servicemonteur neu einstellen.
  • Heizkörper
    Wenn es gurgelt und nicht richtig warm wird, dann entlüften Sie die Radiatoren und montieren Sie Thermostatventile für die geregelte Wärmeabgabe.
  • Boiler
    Die Erhitzung des Boilers auf 60° genügt und dieser sollte, je nach Härtegrad, alle 3–5 Jahre entkalkt werden.
  • Duschen statt baden
    Ein Bad benötigt 170 lt. Warmwasser, eine Dusche nur 50 lt. und mit einer Sparbrause noch weniger.
  • Energie-Sparlampe
    Ersetzen Sie stromfressende Glühlampen durch sparsame LED-Lampen. Diese gibt es heute für alle Lampenfassungen und in unterschiedlichem Design.
  • Beleuchtung ein/aus
    Löschen Sie das Licht an unbenützten Orten oder montieren Sie Bewegungsmelder; diese übernehmen das Beleuchtungs-Management und löschen das Licht, wenn sich niemand im Raume aufhält.
  • Stand-by-Funktionen
    Schalten Sie die Stand-by-Funktion bei Abwesenheit oder längerem Nichtgebrauch des Gerätes ab und nutzen Sie intelligente Steckerleisten.
  • Haushaltgeräte
    Ersetzen Sie den alten Kühlschrank, die Geschirrwaschmaschine durch ein energieeffizientes Modell.
  • Tumbler
    Benützen Sie den Tumbler wenn möglich nur dann, wenn die Sonne nicht scheint – denn diese Energie für die Wäschetrocknung ist gratis.
  • Kühlschrank/Gefriertruhe
    Stellen Sie diese Geräte nicht tiefer als 7° resp. -18° Celsius ein – weniger ist mehr.
  • Geschirrspüler/Waschmaschine
    Lassen Sie diese Geräte auf dem Eco-Programm und nur komplett befüllt laufen.
  • Unbewohnte Kellerräume/Garage im Haus
    Die Heizung abstellen und die Kellerdecke isolieren; dazu bietet der Markt viele und gute Materialien, die auch eigenleistungsfreundlich sind.
  • Türe vom Wohnraum/Flur zum Keller
    Wenn Sie diese Türe abdichten und wenn nötig mit einer kleinen Schwelle versehen, dann unterbinden Sie den unangenehmen Kältestrom vom unbeheizten Keller her ins Wohngeschoss.
  • Estrich
    Ihr Estrich ist Abstellraum und unbewohnt. Auch da bietet sich eine gute Gelegenheit – wenn möglich in Eigenleistung – viel Energie zu sparen durch eine gute Isolation des Estrichbodens. Und zudem: endlich haben Sie die Motivation, den Estrich zu entrümpeln, um dort anschliessend nur noch die wichtigen Sachen zu deponieren!
  • Undichtigkeiten
    Anschlüsse zB. von Wand zu den Dachbalken sind oftmals undicht und es geht viel Wärme verloren. Spüren Sie diese Lecks auf und stopfen Sie diese sorgfältig mit Stopfmaterial und einer Tube Kitt.

Gehen Sie diese Tipps für Wohneigentümer*innen für eine sinnvolle Energieeinsparung mit persönlichen «Zielvorgaben» und spielerisch an, diskutieren Sie diese mit Ihren Kindern oder Nachbarn, die bestimmt begeistert mitmachen und um die grössten Energiegewinne wetteifern werden. Viele der genannten Tipps können Sie kurzfristig und ohne Handwerker umsetzen und wenn – dann werden sich Ihre Investitionen dank Energiegewinn rasch amortisieren. Messen, kontrollieren und vergleichen Sie die Resultate und freuen Sie sich am Erfolg und den positiven Ergebnissen.

Viel Mut, und wenn Sie nicht mehr weiterwissen – fragen Sie uns, wir helfen ihnen gerne weiter!

Der Autor

Hannes Heuberger

Hannes J. Heuberger
Berater Casafair Mittelland
BauBeratungen hjh, Wahlendorf

Schlauer Shower ‒ Energiesparen für Warmduscher

Sparen Sie Energie ohne Abstriche beim Komfort! Mit einer neuen Generation sparsamer Duschbrausen. Casafair-Mitglieder erhalten die modernsten Sparbrausen zum Vorteilspreis.

Warmwasser sparen bedeutet auch, Heizenergie zu sparen. Das Potenzial ist enorm: im Schnitt können pro Jahr 550 Kilowattstunden Energie eingespart werden, so viel wie Kochherd und Waschmaschine jährlich zusammen benötigen.

Casafair hat bereits Aktionen mit vergünstigten Duschbrausen durchgeführt. Bei der letzten Aktion haben rund 400 Casafair-Mitglieder auf Sparbrausen umgerüstet und sparen dadurch zusammen jährlich rund 220’000 Kilowattstunden Energie, 3’700 m3 Warmwasser und emittieren rund 30 Tonnen weniger CO2.

Aus aktuellem Anlass wiederholen wir die Aktion. Ebenso wie im letzten Jahr können alle Mitglieder mit Öl- oder Gasheizungen, die noch nicht auf Sparbrausen umgerüstet haben, eine moderne Sparbrause für CHF 10.- statt CHF 37.- zu bestellen.

Die Förderbeiträge zielen ursprünglich auf die Einsparung von CO2. Darum erhalten alle Haushalte, die bei der Warmwasseraufbereitung bereits auf erneuerbare Energien umgestellt haben, eine reduzierte Förderung (CHF 24.- statt CHF 37.-). Wegen der aktuell hohen Energiepreise rechnet sich die Umrüstung schon nach Wochen auch finanziell. Weiterhin gilt, dass pro Haushalt maximal eine Brause gefördert wird.

Das Projekt «Schlauer Shower» wird finanziert von der Stiftung Klik, ist vom Bundesamt für Umwelt bewilligt und wird von der Firma Sinum AG umgesetzt. Auftraggeberin ist myclimate.

Legionellen vorbeugen

Das Bundesamt für Gesundheit berichtet, dass die Zahl der Legionellosefälle in besorgniserregendem Mass angestiegen ist. Fünf bis zehn Prozent der Fälle endeten mit tödlichem Verlauf. Was kann ich tun, um Legionellen-Verkeimungen vorzubeugen ?

Insgesamt haben sich die Fallzahlen in der Schweiz zwischen 2008 und 2017 mehr als verdoppelt : von 219 auf 464 Fälle. 2019 wurden sogar 582 Legionellosefälle gemeldet, davon fünf bis zehn Prozent mit tödlichem Verlauf.

Die stäbchenförmigen Bakterien sind in geringen Mengen nahezu immer im Wasser vorhanden. In niedriger Konzentration sind sie auch ungefährlich. Zum Problem werden die Legionellen erst, wenn sie in hoher Konzentration in die Lunge gelangen, wenn etwa beim Duschen oder im Whirlpool Wasserdampf eingeatmet wird, der mit den Bakterien belastet ist. Denn Legionellen, speziell die Art Legionella pneumophila, können die Legionärskrankheit, eine schwere Form der Lungenentzündung, auslösen. Die wichtigsten Infektionsquellen sind Duschen , Zerstäuber, Whirlpools, Lüftungsanlagen und Kühltürme.

Jede Person kann von Legionellen infiziert werden.Die Infektion verläuft bei geschwächtem Abwehrsystem schwerer. Die beste Prävention ist eine Sanitärplanung, welche die gängigen Normen und Fachempfehlungen bezüglich Temperatur- und Leitungsführung, Dimensionierung / Wasserumsatz und Dämmung der kalt- und Warmwasser führenden Anlagenteile einhält , sowie der sachgerechte Betrieb der Anlagen. Dazu zählen der ausreichend häufige Bezug von Kalt- und Warmwasser an allen Dusch- oder sonstigen aerosolbildenden Armaturen, das regelmässige Entkalken der Wassererwärmungsanlagen und Armaturen und die gründliche Spülung vor Inbetrieb -resp. Wiederinbetriebnahme der Kalt – und Warmwasserinstallationen nach längerer Benutzungspause.

Diese Temperaturen gilt es einzuhalten:

Max.25°C im gesamten Kaltwasserverteilsystem

Min. 60 ° C am Austritt des Speichers bzw. des Wärmeübertragers (tötet Legionellen ab)

Min.55°C in warmgehaltenen Leitungen (z.B. Zirkulation, Warmhaltebänder)

Min.50° C an der Entnahmestelle ( Legionellen sind bei dieser Temperatur lebens- ,aber nicht vermehrungsfähig)

Für an der Legionärskrankheit erkrankte Patienten ist es lebenswichtig, möglichst schnell mit der geeigneten Therapie zu beginnen. Die Symptome sind aber nicht eindeutig, darum ist es wichtig, beim Arztbesuch anzugeben, dass es möglich, einem Infektionsrisiko mit Legionellen zum Beispiel im Urlaub mit Hotelübernachtung ausgesetzt gewesen zu sein.

Aus «casanostra» 167

Der Autor

Theo Strub
Berater Casafair Schweiz, dipl. Architekt ETH

Online-Sanierungsratgeber

Online-Sanierungsratgeber Renovabene

Wenn die Nebenkosten steigen, wird die Frage nach energetischen Sanierungen dringend. Der Online-Sanierungsratgeber begleitet Vermieter*innen und Vermieter vor, während und nach energetischen Sanierungen und fördert den Austausch mit Mieterinnen und Mietern. Er beantwortet sämtliche Fragen zu Energetischen Sanierungen im Zusammenhang mit Kommunikation, Bau, Recht und Finanzen.

Immobilien in der Schweiz sind für über 40 Prozent des Energieverbrauchs und für einen Drittel des CO2-Ausstosses der Schweiz verantwortlich. Um die Klimaziele zu erreichen, ist es notwendig, Gebäue zu sanieren, mehr und schneller als zuvor.

Energetische Sanierungen sind mitunter eine komplexe Angelegenheit und stellen eine Herausforderung für alle Involvierten dar. Der Online-Ratgeber Renovabene begleitet Vermieterinnen und Vermieter vor, während und nach energetischen Gebäudesanierungen. Zudem unterstützt er den Austausch mit Mieterinnen und Mietern, denn dieser wirkt sich positiv auf den Baufortschritt und das Resultat der Sanierung aus. Kurze, verständliche Texte, gelungene Beispiele und weiterführende Informationen geben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern wie die folgenden:

  • Welche Vor- und Nachteile bietet mir die Sanierung einer Liegenschaft im bewohnten Zustand?
  • Bereitet Ihnen die energetische Sanierung Ihrer Liegenschaft Kopfzerbrechen?
  • Lohnt sich der Beizug einer Imobilienfachperson für die Kommunikation mit der Mieterschaft?
  • Wann und wie soll ich die Mieterschaft erstmals über eine geplante Sanierung informieren?
  • Welche gesetzlichen Bestimmungen gilt es im Umgang mit der Mieterschaft zu berücksichtigen?

Heizungsersatz, Wärmedämmung und weitere Massnahmen lohnen sich für Vermieter- und Mieterschaft, sind aber auch herausfordernd. Um Wohneigentümer*innen bei dieser Aufgabe zu unterstützen, beteiligt sich Casafair am Online-Sanierungsratgeber renovabene.ch. Dieser bietet Antworten auf alle Fragen rund um die Sanierung von Mietobjekten.

renovabene.ch

Kosten: gratis zugänglich
Online seit: 2020
Themenkreise: Planung, Realisierung, betrieb, Finanzen, Recht, Bau und Kommunikation.
Träger: Energie Schweiz, Bundesamt für Energie, Bundesamt für Wohnungswesen
Projektpartner: Casafair, SVIT, zawonet, SIG, Raiffaisen casa, Wohnen Schweiz, erneuerbarheizen.ch, wohnbaugenossenschaften schweiz
Ergänzung: locabene.ch, der Sanierungsratgeber für Mieterinnen und Mieter

Persönliche Beratung

Casafair-Beratungsangebot

Human Hand Placing A Coin On Increasing Coin Stacks

Steigende Nebenkosten

«Die Energiepreise steigen. Wie werden die Mehrkosten zwischen Mieterschaft und
Eigentümer*innen aufgeteilt?»

Zurzeit steht Vermieter*innen vielerorts die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen bevor. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise werden in vielen Fällen hohe Nachzahlungen notwendig sein. Es stellt sich die Frage, welche Mehrkosten direkt auf die Mieterschaft überwälzt werden dürfen. Nebenkosten umfassen alle Aufwendungen, welche mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen.

Aus «casanostra» 166

Der Autor

Urs Bolliger
Eidg. dipl. Immobilientreuhänder,
Bolliger Neukom Treuhand

Velo

Velotauglich bauen, klimafreundlich leben

Velos können das Auto für viele Mobilitätszwecke ersetzen. Sie sind klimafreundlich, gesundheitsfördernd und platzsparend. Dafür braucht es neben sicheren Verkehrslösungen auch gut geplante Abstellmöglichkeiten beim Wohngebäude. Denn Velofahren hört nicht beim Hauseingang auf – im Gegenteil: Es beginnt dort.

Wer kennt sie nicht, die steile Treppe in den Veloraum? Den Kraftakt mit der schweren Tür, durch die man das Velo rausmanövrieren muss? Velokeller sind Errungenschaft und Fluch zugleich. Vielerorts wurde das Velo beim Bau aber nicht nur unzureichend, sondern gar nicht mitgedacht. Das gilt besonders für städtische Altbauten, bei denen Abstellplätze eine Rarität sind. Idealerweise wird das Velo schon in der Planungsphase konsequent mitgedacht.
Verbesserungen sind aber fast überall möglich – und nötig, wenn das klimafreundliche Verkehrsmittel eine echte Alternative zum Auto sein soll.

Velos weiter im Vormarsch

In Stadt und Agglomeration sind Fahrräder ein immer beliebteres Fortbewegungsmittel. 2020 wurden in der Schweiz rund 500 000 Velos verkauft, davon 170 000 E-Bikes. All diese Velos brauchen einen Abstellplatz und Infrastruktur. Neben Velowegen, zentralen Abstellplätzen und guten Lösungen im Stadtverkehr, um die sich Bund, Kantone und Gemeinden kümmern, sind auch die Wohnliegenschaften entscheidend für die Veloförderung. Neben Treppen sind hohe Türschwellen beispielsweise für ein Lastenvelo fast unüberwindbar, enge Durchgänge oder zufallende Türen vermiesen schon Kindern die Freude am täglichen Fahrradfahren. Ein hindernisfreier Zugang zu den Abstellflächen ist entscheidend.

Vorbild Velosiedlung

Neue Siedlungsprojekte wie das Zollhaus in Zürich und Vogelsang in Winterthur machen vor, wie es geht: Das Zollhaus, ein Projekt der Genossenschaft Kalkbreite, bietet 265 Veloabstellplätze für 50 Wohnungen, davon über 200 indoor. Die Veloräume sind von aussen direkt und ohne Niveauunterschied zugänglich. Auch an Steckdosen für E-Bikes und eine Velowerkstatt wurde gedacht. Die Siedlung Vogelsang in Winterthur mit 150 Wohnungen nennt sich sogar Velosiedlung. Sie bietet neben 18 Velohallen auch Waschplatz, Werkstatt und Pumpstation. Pro Schlafzimmer ist ein Abstellplatz inklusive. In diesen brandneuen Siedlungen waren Velos von Anfang an eingeplant und erwünscht – ein grosser Vorteil.

Abenteuerliche Zufahrten

In älteren Gebäuden ist das Velo nicht selten ein ungeliebter Störfaktor. Falls ein Veloraum vorhanden ist, ist er oft abenteuerlich erschlossen – mit steilen Treppen, Schiebeschienen, kleinen Wendeflächen und unpraktischen Türen. Wo das E-Bike nicht samt Anhänger um die Kurve kommt, wird der Transport in die Kita zum ungewollten Frühsport. Eine gute Lösung sind Rampen mit wenig Neigung. Sie dienen unterschiedlichen Velotypen und erleichtern auch allen mit Kinderwägen, Einkaufswägen, Rollatoren und Rollstühlen den Zugang. Die Stadt Zürich empfiehlt in ihrem «Leitfaden Veloparkierung in Wohnsiedlungen» Neigungen für Velorampen von höchstens zehn Prozent bei Rampen im Freien und zwölf Prozent bei überdachten Rampen. Auch Liftlösungen können sich bewähren, wenn die Kabine grosszügig bemessen ist.

Platzbedarf und Veloleichen

Eine veloaffine Familie mit zwei Kindern hat im Schnitt fünf bis sechs fahrradähnliche Gefährte – beispielsweise zwei Erwachsenenvelos, ein E-Bike mit Anhänger, zwei Kindervelos und ein Dreirad. Dazu kommen Trottinetts und Kinderwagen. Die benötigte Abstellfläche liegt im Rahmen eines Autoparkplatzes. Das Astra rechnet im «Handbuch Veloparkierung» mit einem Veloabstellplatz pro Zimmer. Manche Kantone haben eigene Regelungen.

Wo der Platz knapp ist, sind nie oder selten benutzte Fahrräder, sogenannte «Veloleichen», ein Ärgernis. Sie blockieren Platz für Fahrzeuge, die wirklich gebraucht werden. Dem kann man auf zwei Arten Abhilfe schaffen: Mit einer Abstellplatzmiete oder einer jährlichen Bestandeskontrolle – oder beidem. Bereits eine geringe Miete führt dazu, dass Hausgenoss*innen sich fragen, ob sie den Platz wirklich brauchen. Bei einer Kontrolle müssen die Bewohner*innen ihre Velos markieren. Nicht mehr fahrtüchtige Velos und solche ohne Besitzer werden nach Ankündigung entfernt. Dennoch bleibt es in vielen Fällen eng.

Draussen, aber geschützt

Nicht immer gibt es im Gebäude überhaupt Platz für Velos. In diesen Fällen findet sich die Lösung vielleicht ausserhalb. Der Vorteil: Das Thema Treppe oder Lift fällt in der Regel weg. Nachteil: Schutz vor Witterung und Diebstahl ist schwieriger. Verschiedene Anbieter buhlen mit Abstellvorrichtungen um Kunden: Vom simplen Veloständer über einbetonierte Bügel bis zu gedeckten Lösungen und Käfigen ist alles möglich. Für Abstelllösungen mit Fundament braucht es eine Baubewilligung.

Fahrradkäfige und Velogaragen werden gern genutzt, wenn sie grosszügig und gedeckt sind. Auch die Höhe spielt eine Rolle: Stehhöhe ist ein Muss, sobald mehr als nur das Rennvelo für die Freizeit deponiert wird: Wer mit Taschen, Kindern und Anhänger zu Hause ankommt, will sich bequem am Velo betätigen können. Abstellbügel sind ein Minimalangebot vor Wohnhäusern. Sie kosten wenig und werden fürs Kurzzeitparkieren und von Besucher*innen genutzt. Sie sind ausserdem die ideale Ergänzung zu Veloräumen im Hausinnern.

Steckdose und Diebstahlschutz

Der Platzbedarf ist nur eine der Herausforderungen. Der Ort, an dem Velos über Nacht und bei Nichtgebrauch stehen können muss etliche Anforderungen erfüllen, wenn in einer Liegenschaft das Velo gefördert werden soll. Sauber, übersichtlich und gut beleuchtet sind Grundvoraussetzungen, damit sich Menschen in Räumen wohlfühlen. «Sichere, überdachte und leicht zugängliche Veloparkieranlagen in Wohngebieten fördern die Benutzung des Velos und verhindern, dass dieses in Hauseingängen oder auf Trottoirs abgestellt wird», schreibt das Astra im Handbuch für Veloparkierung in Wohngebäuden.

Weitere Fragen können sein: Können auch Anhänger, Kindervelos und Tandems untergebracht werden? Und wohin mit Helm, Flickzeug et cetera?

Wer ein E-Bike fährt, steht nun vor der Suche nach der nächsten Steckdose: Muss ich den schweren Akku die Treppen hoch in die Wohnung tragen? Oder gibt es eine praktische Lösung im Abstellraum? Wie wird der Stromverbrauch fürs Laden gerecht abgerechnet? Um hier die richtigen Lösungen zu finden, lohnt es sich, den Bedarf der Hausgemeinschaft abzuklären. Fahrräder haben verschiedenste Funktionen, von Freizeit und Sport über Transport bis zur Pendellösung. Entsprechend vielfältig sind die Bedürfnisse.

Sharing für moderne Mobilität

In Siedlungen, Mehrfamilienhäusern und Quartieren lohnt sich das Teilen von Gegenständen und Fahrzeugen. Immer häufiger werden Lastenfahrräder geteilt. Aber auch Anhänger sind eine Möglichkeit. Das ist das Tätigkeitsfeld der Firma Polyroly in Winterthur. Diese arbeitet mit Siedlungen und Genossenschaften zusammen. «Wir organisieren sogenannte Kupplungstage, an denen wir die Velos einer Siedlung mit der passenden Kupplung ausrüsten», erklärt Heiri Weidmann. In der Siedlung Vogelsang stehen den Bewohnenden 14 Leihanhänger zur Verfügung. Die Genossenschaft GWG hat sogar den Grossteil der Kosten für die Anhänger und die Kupplungstage übernommen. Allerdings: Nicht überall läuft es so rund: «Je nach Bewohnerstruktur und baulichen Voraussetzungen ist es schwierig bis unmöglich, das Velo auch für Transporte zu etablieren», sagt Weidmann. Darum ist es das A und O, die Bedürfnisse eines klimafreundlichen und kostengünstigen Transportmixes schon in der Planungsphase von Neubauten oder Sanierungen konsequent mitzudenken

Mein Haus wird velofit – Wie gehe ich vor?

  1. Erfassen Sie die aktuelle Situation: Zufahrt, Abstellplatz, Anzahl Fahrzeuge.
  2. Diskutieren Sie in der Hausgemeinschaft über Wünsche und Vorschläge.
  3. Bringen Sie Sharingangebote ins Spiel.
  4. Das Rad nicht neu erfinden: Suchen Sie Inspiration bei Vorreitern.
  5. Legen Sie Ziele und favorisierte Lösungen fest.
  6. Prüfen Sie die Machbarkeit: Tragende Wände, Grenzabstände et cetera.
  7. Holen Sie Offerten ein und prüfen Sie Varianten.
  8. Planen Sie die Umsetzung in einer geeigneten Saison und überlegen Sie, wo Velos, Kinderwagen et cetera. während der Bauzeit stehen.
  9. Sortieren Sie nicht mehr gebrauchte Velos regelmässig aus und sorgen Sie für Wartung und Reinigung der neuen Anlagen.

Aus «casanostra» 166

Die Autorin

Corinne Roth

Corinne Roth Vock
Journalistin
schlosswort

Vor-und Nachteile von Parkiermöglichkeiten

Mehr Autonomie für Personen mit Sehbeeinträchtigung

Die autonome Bedienung von Haushaltsgeräten ist für Personen mit Sehbeeinträchtigung leider keine Selbstverständlichkeit. Die heute standardmässig verwendete Touchscreen Technologie stellt die Betroffenen vor grosse Herausforderungen. Verschiedene Verbände des Schweizer Sehbehindertenwesens setzen sich dafür ein, dass barrierefrei zugängliche Haushaltsgeräte häufiger eingesetzt werden

Sicherlich kennen Sie diese Situation: Ein Umzug steht an und man muss sich mit neuen Geräten und Rahmenbedingungen vertraut machen. In modernen Wohnungen stellen wir vermehrt fest: Tumbler, Herd, Backofen oder Geschirrspüler sind am neuen Ort oft nur noch über einen Touchscreen oder Sensortasten zu bedienen. Für viele Personen ist dies keine grosse Sache; für Personen mit Sehbeeinträchtigung ist dies jedoch eine schier unüberwindbare Hürde. Je nach Gerät bedeutet dies einen erheblichen Adaptionsaufwand, beispielsweise durch Anbringen von speziellen Folien für Touchscreens, oder es ist gar der Austausch des Geräts erforderlich. «Für Menschen mit verminderter Sehkraft sind Touchscreens ungeeignet. Für ältere Menschen kommt hinzu, dass mit zunehmen dem Alter auch die Tastfähigkeit und die kognitiven Fähigkeiten rückläufig sein können und dies zu erhöhten Schwierigkeiten in der Bedienung von Touch-screen-Geräten führt», sagt Susanne Rüegg, Rehabilitationsexpertin im Bereich der lebenspraktischen Fähigkeiten beim Schweizerischen Blindenbund SBb.

Inklusive Haushaltsgeräte

In der Schweiz leben rund 530 000 Personen mit einer Sehbeeinträchtigung. Die Tendenz ist aufgrund der demografischen Entwicklung der Bevölkerung steigend. Gerade viele ältere Menschen sind von einer Sehschwäche betroffen, die ganz alltägliche Tätigkeiten wie das Kochen beeinflusst. Als eines der obersten Ziele aller Bestrebungen im Rahmen der Gleichstellung und Chancengleichheit steht die Entwicklung und Ausarbeitung inklusiver Lösungen. Die Organisationen im Schweizer Sehbehindertenwesen setzen sich für die autonome Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen, beruflichen und kulturellen Lebens ein. Dazu gehört auch die selbstständige Nutzung von Haushaltsgeräten. Bei der Planung der Innenausstattung von Wohnhäusern sollte im Interesse der Menschen mit Sehbeeinträchtigung darauf geachtet werden, dass auch barrierefrei zugängliche Haushaltsgeräte verfügbar sind oder auf Wunsch eingebaut werden können. Denn: Nicht nur Personen mit Sehbehinderung profitieren von einfach zu bedienenden Haushaltsgeräten. Der Trend bei den Haushaltsgeräten ist eindeutig: Die Verwendung von altbewährten Dreh- und Druckknöpfen wird je länger je mehr von Sensortasten verdrängt. Dabei sind es genau diese Drehschalter, die Haushaltsgeräte für Personen mit Sehbeeinträchtigung benutzbar machen. So sind beispielsweise viele Kochfelder über sogenannte berührungsempfindliche Flächen zu bedienen, die in unmittelbarer Nähe der Herdplatten zu finden sind. Hier wird es schwierig, das Gerät mit individuellen Markierungen, die auf oder neben den Touchscreen geklebt werden können, bedienbar zu machen. Denn man läuft Gefahr, die heissen Herdplatten zu berühren oder die Markierungen bei der Reinigung des Kochfelds unabsichtlich zu entfernen. Je nach Situation können allerdings schon geringe Kontrastanpassungen die Touchscreens für Personen mit einem Restsehvermögen bedienbar machen.

Digitalisierung als Chance

Für Personen mit Sehbeeinträchtigung bringt die Digitalisierung nicht nur Hürden, sondern bietet auch Chancen. So wird zum Beispiel durch die Verwendung eines Smartphones die selbstständige Fahrplanabfrage im öffentlichen Verkehr zum Kinderspiel. «Auch im Bereich der Haushaltsgeräte sind sogenannte Smart-Home-Systeme, die über das Smartphone oder eine Spracheingabe gesteuert werden können, ein Schritt in Richtung der autonomen Lebensgestaltung», sagt Luciano Butera, Leiter der Fachstelle Technologie & Innovation beim Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband SBV. Hierbei muss aber beachtet werden, dass nicht alle Personen ein Smartphone mühelos bedienen können. Somit sind Smart-Home-Lösungen sicher ein Schritt in die richtige Richtung, holen aber noch nicht die gesamte Zielgruppe ab. Weiter gilt es bei App-basierten Lösungen zu beachten, dass die barrierefreie Bedienung jederzeit – auch nach einem Update – vollständig zu gewährleisten ist.

Hindernisfreier Wohnungsbau

Die kantonalen Baugesetze legen fest, welche Wohnbauten hindernisfrei-anpassbar gebaut werden müssen. Die Mindestanforderungen, die erforderlich sind, damit die Wohnungen bei Bedarf an individuelle Bedürfnisse angepasst werden können, sind in der Norm SIA 500 festgehalten. Welche Haushaltsgeräte installiert werden sollen, wird dort aber nicht geregelt. Beim Bau von Wohnungen ist jedoch offensichtlich, dass Geräte, die für alle nutzbar sind, gesellschaftlich, wirtschaftlich und ökologisch am nachhaltigsten sind. Doch werden diese auch eingebaut? «Hier spielt der Markt. Die Nachfrage bestimmt das Angebot», zeigt Stephan Mörker, Leiter Fachstelle Hilfsmittel beim Schweizerischen Zentralverein fürs Blindenwesen SZBLIND die Problematik auf.

Dem Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband SBV, dem Schweizerischen Blindenbund SBb und dem Schweizerischen Zentralverein fürs Blindenwesen SZBLIND ist es wichtig, die Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbeeinträchtigung zu steigern, um den Einbezug von barrierefreien Haushaltsgeräten zu erhöhen. Denn: Gerade die ältere Bevölkerung kann von Drehschaltern und guten Kontrasten genauso profitieren wie Personen, die seit ihrer Geburt eine Sehbeeinträchtigung haben. Genauso ist eine Wohnung ohne Schwellen auch bei einer vorübergehenden körperlichen Einschränkung ein Segen. Wird bei einem Neu und Umbau an die Barrierefreiheit also das «Design for all» – gedacht, profitieren alle.

Aus «casanostra» 166

Die Autorin

Daniela Moser
Schweizerischer Blinden- und
Sehbehindertenverband SBV

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