Mietrechner – Casafair

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Casafair Mietrechner 


Diese Berech­nung eig­net sich für Neu­bau­lie­gen­schaf­ten (neu erstellte und neu erwor­bene), bei denen sämt­li­che Kaufs- und Erstel­lungs­da­ten bekannt sind. Ziel ist die Kal­ku­la­tion der Mie­ten unter Berück­sich­ti­gung einer ange­mes­se­nen Ver­zin­sung des Eigen­ka­pi­tals. Casafair erach­tet einen Miet­zins als für beide Sei­ten fair, wenn er eine nach­hal­tige Finan­zie­rung der Lie­gen­schaft sichert. Des­halb berück­sich­tigt diese Miet­zins­be­rech­nung auch zweck­ge­bun­dene Rück­stel­lun­gen für spä­tere Erneue­run­gen. Bei einer Anfech­tungs­klage kann das von einem Gericht ver­schie­den beur­teilt werden.



Aus­gangs­lage




Berech­nung der anfal­len­den Kos­ten
Kapi­tal­ver­zin­sung p.a.



Lau­fende Kosten

Für eine bestehende Lie­gen­schaft tra­gen Sie hier die effek­tiv lau­fen­den Kos­ten ein. Für noch nicht bekannte kom­mende Kos­ten tra­gen Sie markt­üb­li­che, kal­ku­la­to­ri­sche Pro­zent­sätze ein.


Miet­zins­be­rech­nung



Berech­nung als PDF per E‑Mail erhalten. 





Haf­tungs­s­aus­schluss
Casafair erach­tet einen Miet­zins als für beide Sei­ten fair, wenn er eine nach­hal­tige Finan­zie­rung der Lie­gen­schaft sichert. Des­halb berück­sich­tigt diese Miet­zins­be­rech­nung auch zweck­ge­bun­dene Rück­stel­lun­gen für spä­tere Erneue­run­gen. Die Berech­nungs­grund­la­gen kön­nen von einem Gericht oder einer Schlich­tungs­be­hörde je nach Stand­punkt unter­schied­lich betrach­tet wer­den. Casafair über­nimmt kei­ner­lei Gewähr und Haf­tung, weder impli­zit noch expli­zit, für die Aktua­li­tät, Kor­rekt­heit, Voll­stän­dig­keit oder Qua­li­tät der bereit­ge­stell­ten Daten. Casafair haf­tet in kei­nem Fall (ein­schliess­lich der Fahr­läs­sig­keit) für Ver­luste oder Schä­den sowie (in-) direk­ter Fol­ge­schä­den, wel­che sich aus den bereit­ge­stell­ten Berech­nun­gen erge­ben könn­ten. Der Miet­zins­rech­ner dient der all­ge­mei­nen Infor­ma­tion in der Schweiz und stellt ins­be­son­dere keine Rechts­be­ra­tung dar und kann eine auf den Ein­zel­fall zuge­schnit­tene Rechts­be­ra­tung auch nicht erset­zen. Emp­feh­lens­wert ist, sich vor all­fäl­li­gen pro­zes­sua­len Hand­lun­gen vor­gän­gig juris­tisch bera­ten zu lassen. 

Bera­tung Miet­recht, Stock­werk­ei­gen­tum, Geld & Recht

031 312 00 21

Mon­tag bis Frei­tag, 09.00 – 12.00 Uhr

Der Online-Miet­rech­ner eig­net sich für Neu­bau­ten und neu erwor­bene Objekte.

Für Lie­gen­schaf­ten mit bestehen­den Mietverhältnissen emp­feh­len wir, sich an das Casafair-Bera­tungs­team wen­den. Die Kurz­be­ra­tung ist für Casafair-Mit­glie­der kos­ten­los. Mit­glied wer­den.

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