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Homeoffice, Hausordnung und Ruhezeiten

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  Mi, 03.02.2021

Die geltenden behördlichen Ruhezeiten sind nicht auf Homeoffice ausgelegt. Eine Hausordnung kann das Fussballspielen auf dem Rasen hinter dem Haus verbieten und die Nutzung des Kellerabteils als Werkraum untersagen. Wäre eine temporäre Anpassung der Hausordnung, um Nachbarschaftskonflikte aufgrund der Homeoffice-Pflicht zu vermeiden sinnvoll?

Gemäss Art. 10 Abs. 3 der Covid-19-Verordnung besondere Lage (Stand Januar 2021) sind Arbeitgeber angehalten Homeoffice zu ermöglichen. Stockwerkeigentümer*innen und Mieter*innen haben sich an die Ruhezeiten zu halten, welche in der Schweiz grösstenteils von den Gemeinden festgelegt werden. In Zürich zum Beispiel gilt die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr und an Werktagen zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr. Gearbeitet wird aber in der Regel eher von 07.00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr. Also genau dann, wenn eben nicht Ruhezeit ist. Der Nachbar ist also völlig im Recht, wenn er am Vormittag, während Sie in Ruhe einen Text verfassen sollten, Klavier übt und die Nachbarin darf während Ihrer nachmittäglichen Telefonkonferenz das neue Ikea-Regal montieren, auch wenn dazu gehämmert und gebohrt werden muss.

Die Hausordnung kann in einem Mietshaus oder einer Stockwerkeigentümergemeinschaft zusätzliche Regeln für das gute Zusammenleben festlegen oder kantonale Vorgaben auf die konkreten Gegebenheiten hin anpassen. Wäre es also sinnvoll für die Zeit des behördlich verordneten Homeoffice die die Hausordnung temporär anzupassen, um betroffenen Angestellten möglichst ruhiges Arbeiten zu Hause zu ermöglichen?

Die Hausordnung wird von der Stockwerkeigentümerschaft in der Regel mit einfachem Mehr erlassen. Die Hürde für eine Anpassung ist also verhältnismässig gering. Dennoch ist sie nicht zielführend. Die Ruhezeiten werden über die kommunale Polizeiverordnung behördlich bestimmt. Letztendlich gelten in einem Rechtsfall diese behördlichen Ruhezeiten, unabhängig davon, was die Hausordnung besagt. Die behördlichen Regeln gehen der Hausordnung vor. Es gilt damit weiterhin gegenseitige Rücksichtnahme und Geduld zeigen.

Der Autor

Luigi Lanzi
Rechtsanwalt MLaw, Legis Rechtsanwälte AG, Zürich

Serie Homeoffice

Wenn das Zuhause plötzlich zum Büro wird, bringt das für die betroffenen Angestellten und manchmal auch für die Nachbarschaft und die Vermieter*innen viele Herausforderungen mit sich. In einer kleinen Ratgeber-Serie beleuchtet Casafair verschiedene Aspekte und gibt praktische Tipps.

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