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Homeoffice: Braucht es einen besseren Internetanschluss?

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  Mo, 01.02.2021

Alle sind im Homeoffice. Damit steigen die Ansprüche an Internetleistung zu Hause. Der Anschluss ans Glasfasernetz ist gefragter denn je. Was gehört heute unbedingt dazu und worauf müssen Vermieterinnen und Vermieter achten?

Im Alltag der Immobilienvermietung ist eine der klassischen Fragen jene nach dem Internetanbieter. Mieter*innen sind immer sensibilisierter in Bezug auf die verschiedenen Telekommunikationsangebote. Eine Wohnung ohne Internetanschluss ist heute nicht mehr denkbar. In Zeiten von Homeoffice ist eine möglichst aktuelle technische Infrastruktur aber auch mehr denn je im Sinne von Vermieterinnen, da dies die Wohnung am Markt attraktiver macht.

Ein DSL-Anschluss, also eine «Digital Subscriber Line», der das gleichzeitige Surfen und Telefonieren erlaubt, ist heute in der Schweiz der Minimalstandard. VDSL oder Very High Speed Digital Subscriber Line ist eine Weiterentwicklung von DSL. Wie der Name schon sagt, ist die Datenübertragung mit einem VDSL-Anschluss deutlich höher. Wenn die Datenübertragung statt über das Kupferkabel der Telefonleitung ganz oder teilweise über eine Glasfasernetz geschieht, steigt die Geschwindigkeit noch einmal rasant. Für den gewöhnlichen Heimgebrauch reicht ein VDSL-Anschluss in der Regel. Das Glasfasernetz wird aber aktuell schweizweit sehr schnell ausgebaut und mit steigenden Datenvolumen und zunehmender Digitalisierung auch stets populärer.

Bevor ein Netzbetreiber wie die Swisscom ein Haus erschliessen darf, braucht es das Einverständnis durch die Eigentümer*innen. Grundsätzlich steht es diesen frei, die Zustimmung zu verweigern. Da die Netzbetreiber sehr interessiert daran sind, Häuser und Wohnungen zu erschliessen, bieten sie den Anschluss meist kostenlos an. Bei älteren Häusern fehlt jedoch oft ein geeigneter Kabelkanal – dadurch können für die Vermieter*innen Kosten entstehen. Es lohnt sich deshalb, mit dem Anbieter im Voraus zu klären, welche Kosten übernommen werden.

Was, wenn eine Mieterin einen Anschluss ans Glasfasernetz oder eine Erschliessung durch einen andern Internetanbieter wünscht, der Eigentümer aber dagegen ist? Gemäss Fernmeldegesetz muss die Zustimmung erteilt werden, wenn die Mieterin bereit ist, anfallende Kosten zu übernehmen. Auch der Bundesrat hält fest, dass allen Anbietern Zugang zur Liegenschaft zu gewähren ist. Mehrjährige Exklusivverträge sind nicht mehr gestattet.

Casafair empfiehlt Vermieterinnen und Vermietern, sich dieser Entwicklung auch aus eigenem Interesse nicht zu verschliessen und Hand zu bieten, wenn ein Anschluss gewünscht wird. Ein leistungsfähiger Internetanschluss wird wohl auch über die Zeit der Corona bedingten Homeoffice-Pflicht hinaus ein Argument auf dem Immobilienmarkt bleiben.

Die Autorin

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Tanja Moser
Dipl. Immobilientreuhänderin
Casafair Immobilien-Dienstleistungen
casafair.ch/immobilien

Serie Homeoffice

Wenn das Zuhause plötzlich zum Büro wird, bringt das für die betroffenen Angestellten und manchmal auch für die Nachbarschaft und die Vermieter*innen viele Herausforderungen mit sich. In einer kleinen Ratgeber-Serie beleuchtet Casafair verschiedene Aspekte und gibt praktische Tipps.

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