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Verkaufen mit Wohnrecht

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  Do, 13.02.2025

Beim Verkauf des selbstbewohnten Eigentums kann ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart werden. Der Verkaufspreis wird dadurch reduziert.

Viele Eigenheimbesitzer*innen kennen das Problem: Sobald das Pensionsalter erreicht ist, wird es schwierig, eine Hypothek abzuschliessen. Der Grund ist, dass die Tragbarkeit des Eigenheims plötzlich nicht mehr gewährleistet ist. Somit besitzen viele ältere Menschen eine wertvolle Immobilie, sind aber finanziell eingeschränkt, weil ein grosser Teil ihres Vermögens in dieser Immobilie gebunden ist. Das führt häufig dazu, dass sie ihre Liegenschaft verkaufen müssen und aus ihrem Zuhause ausziehen, obwohl sie es gerne behalten würden. Ein Verkaufsmodell aus Frankreich könnte hier eine Lösung bieten: «Viager». Dabei handelt es sich um einen Profitverzicht beim Verkauf.

 

Die Autorin

Nadia Wyss
Bewertungsexpertin SEK/SVIT
Wyss Liegenschaften GmbH

Aus «casanostra» 179

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