Kann in einem Mietvertrag die Haltung von Haustieren verboten werden?
Das Bundesgericht hat diese Frage in Urteilen von Ende der 1990er- und Anfang der 2000er-Jahre mit Ja beantwortet.
Einige Autor*innen sind jedoch der Ansicht, dass ein solches Verbot durch die vermietende Partei ohne die Angabe wichtiger Gründe unverhältnismässig ist für die mietende Partei und im Widerspruch zu Art. 256 Abs. 2 OR steht, in dem die Vorschriften gegen die übermässige Nutzung der Wohnung durch die Mieterschaft festgehalten sind.