Heiz- und Nebenkosten – wie funktioniert das mit der Abgrenzung?
Es ist Zeit, die jährlichen Heiz- und Nebenkostenabrechnungen zu erstellen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer rechnen per 30. Juni ab. Immer wieder stellt sich dabei die Frage, wie Ein- und Auszüge berücksichtigt werden müssen und warum eine Rechnungsabgrenzung der Lieferantenrechnungen stattfinden muss.
Wenn Mietende unter dem Jahr, also nicht per Abrechnungstermin, ausziehen, so muss das in der Heiz- und Nebenkostenabrechnung dargestellt werden. Bei der Abgrenzung gilt es zwischen den Heiz- und den Nebenkosten zu unterscheiden. Die beiden Positionen müssen unterschiedlich abgegrenzt werden.