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Nebenkosten – pauschal abrechnen?

 

  Mi., 23.06.2021

«Die Nebenkosten bei der Wohnungsmiete können auf verschiedene Art erhoben werden. Welche Vor- und Nachteile bringt die Vereinbarung einer Pauschale?»

Mit der Vereinbarung einer Pauschale wird die Entschädigung der Nebenkosten im Voraus als fester Betrag festgelegt, es werden sämtliche Nebenkosten abgegolten, unabhängig davon, wie hoch die effektiven Kosten sind. Beim Abschluss des Mietvertrages müssen die einzelnen Kostenpositionen, für welche eine Pauschale verlangt wird, detailliert aufgezählt werden.

Die Vermieterschaft ist nicht verpflichtet, eine jährliche Abrechnung vorzunehmen. Die Mieter*innen müssen somit keine unerwünschten Nachzahlungen erwarten, die Eigentümerschaft trägt das Risiko für höhere tatsächliche Nebenkosten.
Aber die Pauschale muss dem Durchschnittswert der letzten drei Jahre entsprechen, somit sollte die Eigentümerschaft auch aus Eigeninteresse die Pauschale regelmässig überprüfen. Bei Abweichungen von den effektiven Kosten werden Anpassungen mit einem amtlich genehmigten Formular vorgenommen, dabei sind Termine und Fristen zu beachten. Mieter*innen dürfen die Belege der Nebenkosten einsehen, auch wenn eine Pauschale vereinbart ist. Auch kann die Mieterschaft eine Anpassung der Pauschale verlangen.

Die Pauschale scheint auf den ersten Blick eine «einfache» Variante, beim genauen Betrachten bringt diese für die Eigentümerschaft mehr Nachteile. Wir empfehlen, diese nur anzuwenden, wenn es schwierig ist, eine transparente Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

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