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Das Lebensmittel aus der Leitung

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  Do, 23.11.2023

Wer eine Wohnung an Dritte vermietet, ist für einwandfreies Trinkwasser verantwortlich. Dafür ist eine regelmässige Wartung der verschiedenen Installationen notwendig. Wer sich bisher noch gar nicht mit «seinem»  Trinkwasser beschäftigt hat, sollte eine Kontrolle durch den Sanitärinstallateur ins Auge fassen.

Viele private Vermieterinnen und Vermieter unterliegen einer Pflicht, die ihnen kaum bekannt ist. Denn mit dem 2017 revidierten Lebensmittelgesetz (LMG) gilt Trinkwasser nicht nur bei der öffentlichen Versorgung, sondern auch im Haushalt als Lebensmittel. Wer für seine Mieterschaft Trinkwasser bereitstellt, muss sich deshalb an die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen halten (siehe Box «Pflicht zur Selbstkontrolle»).  Ebenso haftet man für allfällige Folgen, sollte die Installation nicht den Anforderungen entsprechen.

Der Autor

Portraitfoto Michael Staub

Michael Staub
Journalist

Aus «casanostra» 173

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