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Erneut steigt der hypothekarische Referenzzinssatz an – von 1,5 % auf 1,75 %. Daraus muss nicht zwingend eine Mietzinserhöhung folgen, massgebend ist die Vollkostenrechnung für die Liegenschaft.  

Casafair engagiert sich für faire Mietverhältnisse und kostendeckende Mieten. Dazu gehört, den Mietzins so zu gestalten, dass eine nachhaltige Finanzierung der Liegenschaft gesichert ist. Casafair empfiehlt bei der Mietzinsgestaltung, nicht einseitig auf den Referenzzinssatz abzustützen, sondern das Modell der kostendeckenden Miete anzuwenden. Wir bieten hierfür Beratung an.  

Auch muss eine allfällige Mietzinserhöhung nicht per sofort vorgenommen werden, diese kann auch später, nach gründlicher Prüfung, noch erfolgen. Ein bestehender Anspruch auf Erhöhung oder Senkung erlischt nicht.  «Nach wie vor müssen Vermieter*innen die Mieten für jeden Einzelfall prüfen», fügt Casafair-Mietrechtsspezialistin Barbara Mühlestein an. «Allerdings wird es nicht in jedem Fall zu einer Senkung oder zu einer Erhöhung kommen.»  

Vermieter*innen, die bei jeder Referenzzinssenkung auch die Mieten angepasst haben und bei der Erneuerung der Hypothek mit einem höheren Zinssatz abschliessen mussten, sehen sich hingegen berechtigterweise veranlasst, eine Mietzinserhöhung auf den nächstmöglichen Termin vorzunehmen. 

Unkontrolliert steigende Wohnkosten sind ein Problem für die gesamte Gesellschaft. Deshalb braucht es politische Lösungen, nicht individuelle Schuldzuweisungen. Die kostendämpfenden Massnahmen, welche der Bundesrat im Sommer in die Vernehmlassung geben will, sind grundsätzlich positiv einzuordnen. Darüber hinaus ist die Politik gefordert, den Mietzinssteigerungen rasch und wirksam zu begegnen. 



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