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Die Rechtskommission des Nationalrats berät diese Woche über zwei bedenkliche Vorstösse, die jede wirksame Massnahme für eine Mietkostenkontrolle abblocken würden. Die bereits angespannte Situation darf nicht noch weiter verschärft werden, Casafair lehnt die beiden Ansinnen entschieden ab.

Verantwortungsbewusste Vermietende handeln die Verträge mit ihrer Mieterschaft fair, transparent und auf Augenhöhe aus. Die beiden Pa.Iv. 16.451 «Für Treu und Glauben im Mietrecht» sowie 17.493 «Beweisbare Kriterien für Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten schaffen» stehen jedoch diesem Grundsatz von Fairness und Transparenz diametral entgegen.

Missbrauch ist das Gegenteil von Treu und Glauben

Die Vorlage «Für Treu und Glauben im Mietrecht» zielt auf das genaue Gegenteil dessen, was der Titel verspricht. Ein unnötiges Erschweren der Anfechtbarkeit des Anfangsmietzinses kann missbräuchlicher Mietzinsgestaltung bei der Neuvermietung weiter Tür und Tor öffnen, weil jede Kontrollmöglichkeit wegfällt. Faire Vermieterschaften, welche ihre Mietzinse kostendeckend festlegen, hätten dabei das Nachsehen.

Renditenachweis und Kostenkontrolle gefordert

Casafair erachtet insbesondere bei Wohnungsknappheit regulierende Massnahmen wie Kostenkontrollen und Renditenachweise als angezeigt. Dagegen kommt eine Verankerung der Orts- und Quartierüblichkeit dem Umbau des Mietrechts von der Nettorendite hin zur gesetzlich nicht vorgesehenen Marktmiete gleich.

Casafair beantragt Nichteintreten

Schon das aktuelle Mietrecht setzt der Mietpreisspirale zu wenig entgegen, noch weitergehende Lockerungen sind verfehlt. Casafair erwartet deshalb von der vorberatenden Kommission, nicht auf die verfehlten Vorlagen einzutreten und fordert stattdessen, bei einer erheblichen unbegründeten Erhöhung gegenüber der Vormiete auf jeden Fall zu prüfen, ob die erwirtschaftete Rendite missbräuchlich ist. Casafair propagiert dafür die Berechnung der «Kostendeckenden Miete», die sich auf die Nettorendite abstützt.

Material:

Mietzinsmodell «Kostendeckende Miete»



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