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Heute hat nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat den ersten Vorstössen eines ganzen Mietrechtspaketes zugestimmt. Casafair bedauert, dass die Parlamentsmehrheit die verschiedenen Anpassungen alle über den gleichen Leisten schlägt. Nach Prüfung der Vorlagen auf Ausgewogenheit, Fairness und Transparenz zwischen Vermieterschaft und Mietparteien positioniert sich Casafair differenziert.

 

Casafair unterstützt die Vereinfachung und Beschleunigung der Kündigung bei Eigenbedarf. Besonders bei Eigentümer*innen von selbstgenutzten Liegenschaften kann es zur Situation kommen, dass die nächste Generation oder andere nahe Verwandte eine Wohnung oder das Haus selbst bewohnen wollen. Genauso ist auch nach dem Kauf einer Liegenschaft eine Wartezeit von mehreren Jahren bis zum Einzug nicht wünschenswert. Sehr wesentlich ist für Casafair aber, dass bei dieser Gesetzesrevision der Schutz der Mieterschaft nicht verloren geht. Die ursprünglich für Anfechtungen geforderte Verkürzung des Instanzenweges kommt nicht zum Zug, so dass eine sorgfältige Prüfung durch die Gerichte auch in Zukunft gewährleistet bleibt.

Anders beurteilt Casafair die Vorlage zur verschärften Regulierung bei der Untervermietung. Die Anpassungen des Gesetzes sind nicht ausreichend und lösen die problematischen Punkte wie z.B. die Untervermietung über Buchungsplattformen wie Airbnb nicht. Auch können durch die Möglichkeit zur Verkürzung auf zwei Jahre langjährige Untermietverhältnisse wie Wohn- oder Bürogemeinschaften unnötig erschwert werden.

Revisionsbedarf bleibt hoch

Angesichts der stark steigenden Wohnkosten und der Wohnungsknappheit sieht Casafair einen ungebrochen hohen Revisionsbedarf des Mietrechts. Die Politik ist aufgefordert, bessere Rechtssicherheit, Fairness und Transparenz für Vermieterschaft und Mietparteien herzustellen. Casafair fordert dafür eine vordringliche Behandlung folgender Punkte:

  • Definition/Bestimmung einer angemessenen Rendite
  • Zulässige Mechanismen für die Mietzinsanpassung bei Mieter*innenwechsel
  • Verbesserter Schutz vor Leerkündigungen bei grösseren Sanierungen der Liegenschaft

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