Die eidgenössischen Räte haben in der Herbstsession 2023 zwei Änderungen im Mietrecht angenommen, gegen die Referenden ergriffen wurden. Diese Vorlagen kommen somit am 24. November vors Volk. Nach Prüfung der Vorlagen auf Ausgewogenheit, Fairness und Transparenz zwischen Mieter- und Vermieterschaft positioniert sich Casafair differenziert.
Casafair verfolgt das Ziel, Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Vermieter*innen und Mieterschaft zu fördern. Deshalb ist eine differenzierte Antwort nötig.
Strengere Regeln für die Untermiete
Eine der Vorlagen verschärft die Formvorschriften bei der Untervermietung. Das neue Gesetz schreibt vor, dass die Untermiete nur noch mit einer schriftlichen Zustimmung der Vermieterseite erlaubt ist, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Vorlage verlangt, dass Mieter*innen der Vermieterschaft den Namen der Untermiet- Partei, das betreffende Objekt, die Nutzungsart, die Höhe des Mietzinses sowie die Dauer mitteilen. Zudem werden neue Ablehnungsgründe für die Vermieterseite vorgesehen: Diese kann die Untermiete insbesondere dann verbieten, wenn sie länger als zwei Jahre dauert. Die Crux ist: Damit wird ein ausserordentlicher Kündigungsgrund geschaffen, falls die Mieterseite die Formvorschriften nicht erfüllt. Casafair spricht sich darum gegen die Verschärfung der Vorschriften für die Untermiete aus. Die Anpassungen des Gesetzes sind auch nicht ausreichend und lösen problematische Aspekte wie zum Beispiel die Untervermietung über Buchungsplattformen wie Airbnb nicht. Auch können durch die Verkürzung auf zwei Jahre langjährige Untermietverhältnisse wie Wohn- oder Bürogemeinschaften unnötig erschwert werden.
Einfachere Kündigung bei Eigenbedarf
Die zweite Änderung betrifft die Voraussetzungen für die Kündigung bei Eigenbedarf. Ein Vermieter kann den Mietvertrag bereits heute unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist auflösen, wenn «ein dringender Bedarf für ihn selbst oder seine nahen Verwandten oder Verschwägerten» besteht. Der neue Text senkt diese Anforderung und spricht von einem «bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf». Casafair unterstützt die Vereinfachung und Beschleunigung der Kündigung bei Eigenbedarf. Besonders bei Eigentümer*innen von selbstgenutzten Liegenschaften kann es zur Situation kommen, dass die nächste Generation oder andere nahe Verwandte eine Wohnung oder das Haus selbst bewohnen wollen. Genauso ist auch nach dem Kauf einer Liegenschaft eine Wartezeit von mehreren Jahren bis zum Einzug nicht wünschenswert. Wesentlich ist für Casafair aber, dass bei dieser Gesetzesrevision der Schutz der Mieterschaft nicht verloren geht. Die ursprünglich für Anfechtungen geforderte Verkürzung des Instanzenweges kommt nicht zum Zug, sodass eine sorgfältige Prüfung durch die Gerichte auch in Zukunft gewährleistet bleibt.
Mietrechts-Revision bleibt dringend
Angesichts der stark steigenden Wohnkosten und der Wohnungsknappheit sieht Casafair beim Mietrecht dringenden Revisionsbedarf. Die Politik ist gefordert, Rechtssicherheit, Fairness und Transparenz für Vermieterschaft und Mietparteien herzustellen.