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«Das Haus ist fertig gebaut, wann muss ich es flicken?» Dieses Bonmot ist für Bauherrschaften nur allzu oft Realität. Casafair begrüsst deshalb den Entscheid des Parlaments, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Durchsetzung der vertraglichen Vereinbarungen zu verbessern. Auf diese Anpassung hat Casafair seit Jahren gepocht.

Privatpersonen kaufen oder bauen Wohneigentum in der Regel nur einmal im Leben. Somit sitzen sie als Einmalbauherrschaften häufig Profis – Handwerker*innen, General- oder Totalunternehmen –gegenüber. Sie sollten sich darauf verlassen können, dass die abgeschlossenen Verträge eingehalten werden und Qualität, Preis und Termine stimmen. Ist dies nicht der Fall, müssen sie ihre Ansprüche rechtlich einfach durchsetzen können.

Langjähriger Kampf zeigt Wirkung

Immer wieder wird die Haftung für Baumängel in Einzelfällen durch fragwürdige Vertragsbestimmungen wegbedungen oder abgetreten. Casafair befürwortet, dass diesem Missstand jetzt endlich ein Riegel geschoben und die rechtliche Stellung der Bauherrschaften deutlich verbessert wird. Die Vorlage des Bundesrats geht zurück auf zwei Motionen noch aus den Nullerjahren. Die ehemalige Casafair-(vormals Hausvereins-)Präsidentin Hildegard Fässler sah schon damals die grosse Notwendigkeit, die Rechte der Bauherrschaft bei der Behebung von Baumängeln zu stärken (Motionen 09.3392 und 02.3532).

Nötige Verlängerung der Rügefristen

Die vom Nationalrat beratene Änderung des Obligationenrechts schafft jetzt die nötige Klarheit. Casafair begrüsst die deutliche Verlängerung der heute viel zu kurzen Rügefristen, um für Bauherrschaften realistische Möglichkeiten zu schaffen, Mängel zu entdecken. Auch wird der verwerflichen Praxis, das Nachbesserungsrecht für Baumängel vertraglich auszuschliessen, künftig Einhalt geboten.

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