Die geltenden Bestimmungen zu Bauverträgen im Obligationenrecht benachteiligen Bauherrinnen und Bauherren und müssen dringend überarbeitet werden. Immer mehr wurde die Haftung für Baumängel durch juristisch fragliche Abtretungen oder Wegbedingungen ausgehöhlt und vertraglich ins Nirwana geschickt. Gerade wer zum ersten Mal baut, weiss oft gar nicht, dass Ansprüche bei Mängelrechten nach kürzester Zeit erlöschen. Für einen besseren Schutz bei Baumängeln unterstützt Casafair die Stossrichtung der Revision, geht aber mit seinen Forderungen weiter.
Die kurze Frist zur Mängelrüge, wofür im geltenden Recht lediglich 7 Tage vorgesehen sind, wird mit der Revision auf 60 Tage ausgedehnt. Danach verwirken aber diese Ansprüche, was ungerechtfertigt ist, haben doch die Erstellenden im Werkvertrag etwas anderes versprochen. Diese Verwirkungsfalle ist nach Sicht von Casafair eine einseitige und ungerechte Lösung und gehört abgeschafft.
Wenn Mängel auftreten, ist es oft die beste Lösung, von den erstellenden Unternehmen Nachbesserungen zu verlangen. Neu kann dieses Nachbesserungsrecht nicht vertraglich wegbedungen werden. Casafair fordert zusätzlich, dass eine Käuferschaft von Haus oder Grundstück ebenfalls ein Recht auf Nachbesserungen erhält.
Ein Gebäudedach oder eine Fassade darf gemäss geltendem Recht nach fünf Jahren undicht werden, was angesichts der hohen Investitionskosten unverständlich ist. Darum soll die Verjährungsfrist für die Sachgewährleistung von 5 auf 10 Jahren ausgeweitet werden. Die neue Regelung unterscheidet zwischen Bauten für den persönlichen, familiären Gebrauch und anderen Bauten. Casafair lehnt diese Unterscheidung ab. Gerade wenn sie durch Fachleute beraten werden, sind Private nicht automatisch benachteiligt. Dagegen können auch Öffentliche oder Kleinunternehmen von einem Wissens- oder Informationsungleichgewicht betroffen sein. Bestimmungen für Mängelrechte sollen für alle Bauherrinnen und Bauherren gleich gelten.
Nach der heutigen Regelung ist die Dauer und damit die Höhe der Bürgschaften zur Abwendung eines Pfandrechts für Bauhandwerker unbestimmt. Eine Festsetzung auf zehn Jahre löst dieses Problem und macht es für Bauherrinnen und Bauherren möglich, rasch und unkompliziert eine Sicherheitsleistung durch eine Bank oder Versicherung stellen zu lassen. Was Forderungen von Subunternehmen betrifft, besteht ein starkes Ungleichgewicht zulasten der Hauseigentümerschaft und ein erhebliches Risiko, doppelt zahlen zu müssen. Die kürzliche Revision des Bauhandwerkerpfandrechts hatte eine weitere Verschiebung zu Ungunsten der Hausbesitzenden und Bestellenden zur Folge und Casafair unterstützt daher Bestrebungen, das Doppelzahlungsrisiko durch angemessene gesetzliche Korrekturen zu vermindern.