Es ist nötig, dass der Bundesrat nun Massnahmen ergreift, um die galoppierenden Wohnkosten zu bändigen. Deshalb befürwortet Casafair die vorgeschlagenen Massnahmen weitgehend. Doch wir verlangen mehr.
Die vorliegende Verordnungsänderungen sind kleine Schritte in die richtige Richtung. Casafair ist mit den Vorlagen zu mietzinsdämpfenden Massnahmen und zum Abbau mietrechtlicher Formvorschriften grösstenteils einverstanden.
Die Instrumente genügen jedoch nicht, um die Mietzinsspirale ausreichend zu bremsen. Casafair fordert deshalb weitergehende Massnahmen.
Abschaffung der Orts- und Quartierüblichkeit
Die Bestimmungen zur Orts- und Quartierüblichkeit sind eine Hintertüre zur Festlegung der Miete gemäss den Kräften des Marktes und ermöglicht es, übersetzte Mietpreise zu verlangen, was eigentlich verboten wäre.
Kostendeckende Miete
Casafair verlangt, Mietzinse anhand der Nettorendite zu berechnen. Alle anfallenden Kosten für die Liegenschaft plus eine vom Gesetz festgelegte maximale Rendite werden durch den Mietpreis gedeckt. Casafair bietet hierfür eine Berechnungsgrundlage an: https://casafair.ch/mietrechner
Bekanntgabe des Anfangsmietzinses in allen Kantonen
Für faire Mietverhältnisse ist es unabdingbar, dass die Vertragsbedingungen transparent gemacht werden. Der Anfangsmietzins soll auf dem amtlichen Formular in allen Kantonen angegeben werden.
Weitergabe von Referenzzinssatzänderungen
Senkungen des Referenzzinssatzes sollen zwingend weitergegeben werden, nicht erst auf Anfechtung durch die Mieterschaft, oder es muss begründet werden, weshalb keine Senkung erfolgen kann.
Material:
Kostendeckende Miete
- Zum Online-Mietrechner
- Das Casafair-Mietzinsmodell erklärt
- Rendite ermöglichen, bezahlbaren Wohnraum erhalten
- Dossier «Fair Vermieten»
- Casafair-Beratungsangebot
Leitfaden Korrekt vermieten
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Nützliche Links
- Aktueller Referenzzinssatz (BWO)
- Hypo-Referenzzins und Durchschnittszins (mietrecht.ch)
- Heizgradtage (mietrecht.ch)
- Teuerung (mietrecht.ch)