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Was tun gegen Nachbars Bambus?

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  Do, 18.06.2015

«Unsere Nachbarn haben Bambus gepflanzt. Er bleibt aber nicht auf ihrem Grundstück, sondern macht Triebe in unserem Garten. Die Nachbarn wollen nichts unternehmen. Wie ist hier die Rechtslage?»

Ausläuferbildende Bambusarten breiten sich schnell und problemlos in den Gärten der Nachbarn aus, wenn keine geeigneten Massnahmen wie der Einbau einer Rhizomsperre ergriffen werden. Oberirdische Bambushalme, die im eigenen Garten aufgrund von sich ausbreitenden Ausläufern wachsen, darf der geschädigte Gartenbesitzer selber beseitigen. Die unterirdischen Rhizome dürfen dagegen nicht ohne Weiteres beseitigt werden.

Eine Frist setzen

Zuerst muss der geschädigte Gartenbesitzer sich beim störenden Nachbarn beschweren und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung ansetzen. Aus Beweisgründen empfiehlt sich, dem Nachbarn diese Beschwerde und Fristansetzung eingeschrieben zuzustellen. Erst wenn dieser innert der genannten Frist nichts unternimmt, kann zur Selbsthilfe gegriffen werden. Allerdings ist die Bekämpfung von Bambus ein schwieriges Unterfangen.

Besser präventiv handeln

Jardin Suisse hat eine ausführliche Darstellung der Rechtslage bei Streitigkeiten rund um die Bambusrhizome herausgegeben. Daraus geht hervor, dass die weitaus beste Methode darin besteht, den Schaden zum Vornherein zu verhindern, indem man vom Nachbarn verlangt, dass er eine Rhizomsperre einbauen lässt. Notfalls ist dies mit einer Präventivklage zu verlangen. Ist der Schaden bereits entstanden, kann mit einer Beseitigungs- und Unterlassungsklage beim Richter die Beseitigung der Störung sowie Schutz vor deren Wiederholung verlangt werden.

Die Autorin

Eliane Ganz© zvg/mad

Eliane E. Ganz
LL.M., Rechtsanwältin und nebenamtliche Handelsrichterin im Bereich Miete,
Kämpfen Rechtsanwälte, Zürich

Aus «casanostra» 131

casanostra 131 - Juni 2015

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