Unbemerkte Schäden beim Auszug
«Was kann ich tun, wenn die Mieterschaft einen Schaden an der Wohnung hinterlässt, ich diesen bei der Wohnungsabnahme aber nicht bemerke?»
Bei der Wohnungsabnahme wird im Abnahmeprotokoll festgehalten, für welche Mängel in welchem Umfang die Mieterschaft aufkommen muss, und dies wird von beiden Parteien direkt unterschrieben. Wenn Schäden erst nachträglich entdeckt werden, ist unverzüglich zu handeln.