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Ausserterminlicher Auszug

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  Mo, 30.03.2020

«Kann ich als Vermieterin sofort mit Renovationsarbeiten beginnen und dennoch die Miete bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin verlangen?»

Von einem ausserterminlichen Auszug oder einem vorzeitigen Auszug spricht man, wenn die Mieterschaft das Mietobjekt ohne Einhaltung von Kündigungsfrist und -termin zurückgibt.

Unter folgenden Voraussetzungen wird die Mieterschaft von ihren Mietzinszahlungspflichten befreit: Die Mieterschaft muss die Mietsache der Vermieterin vollständig zurückgeben und einen zumutbaren Ersatzmieter vorschlagen, der zahlungsfähig und bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Konditionen zu übernehmen. Die Praxis räumt der Vermieterin eine angemessene Frist zur Prüfung der Zumutbarkeit des Ersatzmieters ein.

Die Autorin

Eliane Ganz

Eliane E. Ganz
LL.M., Rechtsanwältin und nebenamtliche Handelsrichterin im Bereich Miete,
Kämpfen Rechtsanwälte, Zürich

Aus «casanostra» 155

casanostra 155 - April 2020

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