Steuerabzüge für Unterhalt – Casafair

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Steu­er­ab­züge für Unterhalt

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Do, 16.06.2022

«Kann ich die Kos­ten für unter- halt und Sanie­rung mei­ner lie­gen­schaf­ten von den Steu­ern abziehen?»

Bekannt­lich sind wert­erhal­tende unter­halts­kos­ten bei der Steuererklärung abzieh­bar. Inves­ti­tio­nen dage­gen können nicht abge­zo­gen wer­den, berech­ti­gen aber zum Abzug bei der Grundstückge­ winn­steuer beim späteren Ver­kauf der Liegenschaft.

Die Aus­nahme bestätigt die Regel: In­vestitionen sind trotz­dem abzieh­bar, so­ fern sie dem Umwelt­schutz oder dem Ener­gie­spa­ren die­nen. Als Bei­spiele seien hier neue Wärmedämmungen von Fassa­den und Lei­tun­gen oder das erst­ma­lige Erstel­len von unbe­heiz­ten Windfängen beim Haupt­ein­gang erwähnt. Sogar die erst­ma­lige Instal­la­tion von Photovoltaik­ anla­gen und deren Bat­te­rie­spei­cher kön­nen abge­zo­gen wer­den. Hier ist jedoch zu beach­ten, dass der Erlös aus dem Ver­kauf von Strom ( Ein­spei­sung ins Netz ) steuer­pflichtig ist.

Aus «casanostra» 166

Der Autor

Ste­fan Fischer
dipl. treu­hand­ex­perte, Joker treu­hand gmbh

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