Steuerabzüge für Unterhalt
«Kann ich die Kosten für unter- halt und Sanierung meiner liegenschaften von den Steuern abziehen?»
Bekanntlich sind werterhaltende unterhaltskosten bei der Steuererklärung abziehbar. Investitionen dagegen können nicht abgezogen werden, berechtigen aber zum Abzug bei der Grundstückge winnsteuer beim späteren Verkauf der Liegenschaft.
Die Ausnahme bestätigt die Regel: Investitionen sind trotzdem abziehbar, so fern sie dem Umweltschutz oder dem Energiesparen dienen. Als Beispiele seien hier neue Wärmedämmungen von Fassaden und Leitungen oder das erstmalige Erstellen von unbeheizten Windfängen beim Haupteingang erwähnt. Sogar die erstmalige Installation von Photovoltaik anlagen und deren Batteriespeicher können abgezogen werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass der Erlös aus dem Verkauf von Strom ( Einspeisung ins Netz ) steuerpflichtig ist.