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Steuerabzüge für Unterhalt

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  Do, 16.06.2022

«Kann ich die Kosten für unter- halt und Sanierung meiner liegenschaften von den Steuern abziehen?»

Bekanntlich sind werterhaltende unterhaltskosten bei der Steuererklärung abziehbar. Investitionen dagegen können nicht abgezogen werden, berechtigen aber zum Abzug bei der Grundstückge­ winnsteuer beim späteren Verkauf der Liegenschaft.

Die Ausnahme bestätigt die Regel: In­vestitionen sind trotzdem abziehbar, so­ fern sie dem Umweltschutz oder dem Energiesparen dienen. Als Beispiele seien hier neue Wärmedämmungen von Fassa­den und Leitungen oder das erstmalige Erstellen von unbeheizten Windfängen beim Haupteingang erwähnt. Sogar die erstmalige Installation von Photovoltaik­ anlagen und deren Batteriespeicher kön­nen abgezogen werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass der Erlös aus dem Verkauf von Strom ( Einspeisung ins Netz ) steuer­pflichtig ist.

Aus «casanostra» 166

Der Autor

Stefan Fischer
dipl. treuhandexperte, Joker treuhand gmbh

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