Kleiner Unterhalt
«Auf Wunsch meiner Mieterin habe ich einen älteren Duschschlauch ersetzt. Zudem musste im Schlafzimmer eine defekte Store repariert werden. Die Kosten dafür betragen Fr. 250. – . Kann ich diese Kosten an meine Mieterin weiterverrechnen?»
Der Unterhalt des Mietobjekts ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Gemäss Gesetz sind die Mieter jedoch verpflichtet, kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen auf eigene Kosten zu beheben.
Die Autorin
Barbara Mühlestein
Beraterin Casafair Mittelland, Mühlestein Immobilien, Bühl bei Aarberg
www.muehlestein.com