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Mehr Auto­no­mie für Per­so­nen mit Sehbeeinträchtigung

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Do, 16.06.2022

Die auto­nome Bedie­nung von Haus­halts­ge­rä­ten ist für Per­so­nen mit Seh­be­ein­träch­ti­gung lei­der keine Selbst­ver­ständ­lich­keit. Die heute stan­dard­mäs­sig ver­wen­dete Touch­screen Tech­no­lo­gie stellt die Betrof­fe­nen vor grosse Her­aus­for­de­run­gen. Ver­schie­dene Ver­bände des Schwei­zer Seh­be­hin­der­ten­we­sens set­zen sich dafür ein, dass bar­rie­re­frei zugäng­li­che Haus­halts­ge­räte häu­fi­ger ein­ge­setzt werden

Sicher­lich ken­nen Sie diese Situa­tion: Ein Umzug steht an und man muss sich mit neuen Gerä­ten und Rah­men­be­din­gun­gen ver­traut machen. In moder­nen Woh­nun­gen stel­len wir ver­mehrt fest: Tumb­ler, Herd, Back­ofen oder Geschirr­spü­ler sind am neuen Ort oft nur noch über einen Touch­screen oder Sen­sor­tas­ten zu bedie­nen. Für viele Per­so­nen ist dies keine grosse Sache; für Per­so­nen mit Seh­be­ein­träch­ti­gung ist dies jedoch eine schier unüber­wind­bare Hürde. Je nach Gerät bedeu­tet dies einen erheb­li­chen Adap­ti­ons­auf­wand, bei­spiels­weise durch Anbrin­gen von spe­zi­el­len Folien für Touch­screens, oder es ist gar der Aus­tausch des Geräts erfor­der­lich. «Für Men­schen mit ver­min­der­ter Seh­kraft sind Touch­screens unge­eig­net. Für ältere Men­schen kommt hinzu, dass mit zuneh­men dem Alter auch die Tast­fä­hig­keit und die kogni­ti­ven Fähig­kei­ten rück­läu­fig sein kön­nen und dies zu erhöh­ten Schwie­rig­kei­ten in der Bedie­nung von Touch-screen-Gerä­ten führt», sagt Susanne Rüegg, Reha­bi­li­ta­ti­ons­exper­tin im Bereich der lebens­prak­ti­schen Fähig­kei­ten beim Schwei­ze­ri­schen Blin­den­bund SBb.

Inklu­sive Haushaltsgeräte

In der Schweiz leben rund 530 000 Per­so­nen mit einer Seh­be­ein­träch­ti­gung. Die Ten­denz ist auf­grund der demo­gra­fi­schen Ent­wick­lung der Bevöl­ke­rung stei­gend. Gerade viele ältere Men­schen sind von einer Seh­schwä­che betrof­fen, die ganz all­täg­li­che Tätig­kei­ten wie das Kochen beein­flusst. Als eines der obers­ten Ziele aller Bestre­bun­gen im Rah­men der Gleich­stel­lung und Chan­cen­gleich­heit steht die Ent­wick­lung und Aus­ar­bei­tung inklu­si­ver Lösun­gen. Die Orga­ni­sa­tio­nen im Schwei­zer Seh­be­hin­der­ten­we­sen set­zen sich für die auto­nome Teil­habe in allen Berei­chen des gesell­schaft­li­chen, beruf­li­chen und kul­tu­rel­len Lebens ein. Dazu gehört auch die selbst­stän­dige Nut­zung von Haus­halts­ge­rä­ten. Bei der Pla­nung der Innen­aus­stat­tung von Wohn­häu­sern sollte im Inter­esse der Men­schen mit Seh­be­ein­träch­ti­gung dar­auf geach­tet wer­den, dass auch bar­rie­re­frei zugäng­li­che Haus­halts­ge­räte ver­füg­bar sind oder auf Wunsch ein­ge­baut wer­den kön­nen. Denn: Nicht nur Per­so­nen mit Seh­be­hin­de­rung pro­fi­tie­ren von ein­fach zu bedie­nen­den Haus­halts­ge­rä­ten. Der Trend bei den Haus­halts­ge­rä­ten ist ein­deu­tig: Die Ver­wen­dung von alt­be­währ­ten Dreh- und Druck­knöp­fen wird je län­ger je mehr von Sen­sor­tas­ten ver­drängt. Dabei sind es genau diese Dreh­schal­ter, die Haus­halts­ge­räte für Per­so­nen mit Seh­be­ein­träch­ti­gung benutz­bar machen. So sind bei­spiels­weise viele Koch­fel­der über soge­nannte berüh­rungs­emp­find­li­che Flä­chen zu bedie­nen, die in unmit­tel­ba­rer Nähe der Herd­plat­ten zu fin­den sind. Hier wird es schwie­rig, das Gerät mit indi­vi­du­el­len Mar­kie­run­gen, die auf oder neben den Touch­screen geklebt wer­den kön­nen, bedien­bar zu machen. Denn man läuft Gefahr, die heis­sen Herd­plat­ten zu berüh­ren oder die Mar­kie­run­gen bei der Rei­ni­gung des Koch­felds unab­sicht­lich zu ent­fer­nen. Je nach Situa­tion kön­nen aller­dings schon geringe Kon­trast­an­pas­sun­gen die Touch­screens für Per­so­nen mit einem Rest­seh­ver­mö­gen bedien­bar machen.

Digi­ta­li­sie­rung als Chance

Für Per­so­nen mit Seh­be­ein­träch­ti­gung bringt die Digi­ta­li­sie­rung nicht nur Hür­den, son­dern bie­tet auch Chan­cen. So wird zum Bei­spiel durch die Ver­wen­dung eines Smart­phones die selbst­stän­dige Fahr­plan­ab­frage im öffent­li­chen Ver­kehr zum Kin­der­spiel. «Auch im Bereich der Haus­halts­ge­räte sind soge­nannte Smart-Home-Sys­teme, die über das Smart­phone oder eine Sprach­ein­gabe gesteu­ert wer­den kön­nen, ein Schritt in Rich­tung der auto­no­men Lebens­ge­stal­tung», sagt Luciano Butera, Lei­ter der Fach­stelle Tech­no­lo­gie & Inno­va­tion beim Schwei­ze­ri­schen Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­ver­band SBV. Hier­bei muss aber beach­tet wer­den, dass nicht alle Per­so­nen ein Smart­phone mühe­los bedie­nen kön­nen. Somit sind Smart-Home-Lösun­gen sicher ein Schritt in die rich­tige Rich­tung, holen aber noch nicht die gesamte Ziel­gruppe ab. Wei­ter gilt es bei App-basier­ten Lösun­gen zu beach­ten, dass die bar­rie­re­freie Bedie­nung jeder­zeit – auch nach einem Update – voll­stän­dig zu gewähr­leis­ten ist.

Hin­der­nis­freier Wohnungsbau

Die kan­to­na­len Bau­ge­setze legen fest, wel­che Wohn­bau­ten hin­der­nis­frei-anpass­bar gebaut wer­den müs­sen. Die Min­dest­an­for­de­run­gen, die erfor­der­lich sind, damit die Woh­nun­gen bei Bedarf an indi­vi­du­elle Bedürf­nisse ange­passt wer­den kön­nen, sind in der Norm SIA 500 fest­ge­hal­ten. Wel­che Haus­halts­ge­räte instal­liert wer­den sol­len, wird dort aber nicht gere­gelt. Beim Bau von Woh­nun­gen ist jedoch offen­sicht­lich, dass Geräte, die für alle nutz­bar sind, gesell­schaft­lich, wirt­schaft­lich und öko­lo­gisch am nach­hal­tigs­ten sind. Doch wer­den diese auch ein­ge­baut? «Hier spielt der Markt. Die Nach­frage bestimmt das Ange­bot», zeigt Ste­phan Mör­ker, Lei­ter Fach­stelle Hilfs­mit­tel beim Schwei­ze­ri­schen Zen­tral­ver­ein fürs Blin­den­we­sen SZBLIND die Pro­ble­ma­tik auf.

Dem Schwei­ze­ri­schen Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­ver­band SBV, dem Schwei­ze­ri­schen Blin­den­bund SBb und dem Schwei­ze­ri­schen Zen­tral­ver­ein fürs Blin­den­we­sen SZBLIND ist es wich­tig, die Sen­si­bi­li­sie­rung für die Bedürf­nisse von Men­schen mit Seh­be­ein­träch­ti­gung zu stei­gern, um den Ein­be­zug von bar­rie­re­freien Haus­halts­ge­rä­ten zu erhö­hen. Denn: Gerade die ältere Bevöl­ke­rung kann von Dreh­schal­tern und guten Kon­tras­ten genauso pro­fi­tie­ren wie Per­so­nen, die seit ihrer Geburt eine Seh­be­ein­träch­ti­gung haben. Genauso ist eine Woh­nung ohne Schwel­len auch bei einer vor­über­ge­hen­den kör­per­li­chen Ein­schrän­kung ein Segen. Wird bei einem Neu und Umbau an die Bar­rie­re­frei­heit also das «Design for all» – gedacht, pro­fi­tie­ren alle.

Aus «casanostra» 166

Die Autorin

Daniela Moser
Schwei­ze­ri­scher Blin­den- und
Seh­be­hin­der­ten­ver­band SBV

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