«Der Backofen ist defekt. Ein neues Gerät muss her. Zusammen mit der Rechnung erhält die Eigentümerin, der Eigentümer eine Offerte für ein Serviceabo für Haushaltgeräte. Rechnet sich das?»
Bevor ein solches Abo abgeschlossen wird, lohnt es sich, die Allgemeinen Bedingungen der Rechnung Ihres Haushaltegerätehändlers zu studieren. Ist dort eine Garantiefrist von zwei Jahren festgeschrieben, so kann getrost zugewartet und erst danach auf die Offerte eingegangen werden.
Ab dem dritten Jahr kann es sich dann lohnen, ein solches Abo abzuschliessen. Vielfach werden mit dem Abo die Anfahrt und die Arbeitszeit der Monteure abgedeckt. Was meist nicht eingeschlossen ist, sind Ersatzteile. Steht ein Servicefall an, so ist es wichtig, dass gleich beim ersten Kontakt mit der entsprechenden Firma die Nummer des Servicevertrages genannt wird, sodass die Rechnungsstellung von Anfang richtig eingespurt ist. Informieren Sie Ihre Mietenden darüber, dass darum ausnahmslos jeder Mangel über die Eigentümerschaft laufen muss, ansonsten die Kosten nicht gedeckt sind. Möglich ist es, das Service-Abo für den Backofen auch via die Nebenkosten den Mietenden zu überwälzen. Dafür müssen diese jedoch im Mietvertrag namentlich erwähnt werden. Sollen Serviceabos neu über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden, so gelten auch hier die Regeln der einseitigen Vertragsänderung mit den entsprechenden Formvorschriften und Fristen.


