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Kochherd defekt

  Mi, 26.06.2024

«Der Mieter hat die Reparatur selbst veranlasst und schickt mir die Rechnung. Muss ich diese bezahlen? »

Ein defekter Herd ist zwar ärgerlich, stellt jedoch keinen Notfall dar, den der Mieter umgehend selbst hätte beheben lassen müssen. Alle Mieter sind in diesen Fällen immer verpflichtet, sich bei der Vermieterin zu melden und um Behebung des Schadens zu bitten. Reagiert die Vermieterin nicht innert angemessener Frist, so hakt der Mieter normalerweise nach. Meist mit eingeschriebenem Brief und unter Ansetzung einer Frist. Passiert wieder nichts, so ist der Mieter berechtigt, die Schadensbehebung selbst in Auftrag zu geben und die Kosten der Vermieterin zu überwälzen.

Die Autorin

Simone de Redelijkheid-Pfister

Aus «casanostra» 176

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