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Geschirrspüler kaputt – wegen Nichtgebrauchs

       

  Do., 03.09.2020

Geschirrspüler und andere Haushaltsgeräte können auch ungenutzt kaputt gehen. Casafair empfiehlt VermieterInnen, ihre Mietenden auf die nötige Pflege der Geräte aufmerksam zu machen.

Der Geschirrspüler gehört heute zur Standardeinrichtung einer Küche. Als VermieterIn gehen wir davon aus, dass ein Gerät regelmässig genutzt wird. Es gibt aber auch Mieterinnen und Mieter, die von Hand abwaschen – vielleicht weil sie denken, damit der Umwelt etwas Gutes zu tun. Gemäss diversen Studien spart der Geschirrspüler aber durchschnittlich 50 Prozent Wasser und 28 Prozent Strom gegenüber dem Handabwasch.

Wird ein Geschirrspüler nicht genutzt, können Standschäden die Folge sein. Um dies zu verhindern, muss mindestens alle 2 Wochen ein Waschgang erfolgen. Ebenfalls gut zu wissen ist, dass ein Geschirrspüler nach dem Nachfüllen des Regeneriersalzes umgehend gestartet werden muss. Bleibt die Salzlauge, welche beim Einfüllen über den Einfüllstutzen in die Maschine läuft, liegen, kann dies zu Lochfrass führen. In diesem Fall muss das Gerät vollständig ersetzt werden.

Immer öfters werden Wartungsabonnemente oder Garantieverlängerungen abgeschlossen. Die jährlich wiederkehrende Reinigung und Funktionskontrolle eines Geschirrspülers kann der Mieterschaft über die Nebenkosten verrechnet werden, sofern der Kostenpunkt im Mietvertrag aufgeführt ist. Die jährliche Wartung hat einen positiven Einfluss auf die Lebensdauer der Geräte. Zudem kann eine fehlerhafte Nutzung durch eine Fachperson frühzeitig erkannt und korrigiert werden.

Es ist empfehlenswert, den Mieterinnen und Mietern die wichtigsten Hinweise zur Nutzung des Geschirrspülers als Anhang zum Mietvertrag abzugeben. Entsteht dann trotzdem ein Schaden wegen unsachgemässer Nutzung, kann die Mieterschaft eher dafür haftbar gemacht werden.

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Tanja Moser
Beraterin Casafair Mittelland, eidg. dipl. Immobilienvermarkterin,
casafair.ch/immobilien

Aus «casanostra» 157

casanostra 157 - September 2020

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