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Eigenleistung in Haus und Garten

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  Do, 01.06.2023

«Viele Reinigungsarbeiten in und um mein Mehrfamilienhaus verrichte ich selbst. Darf ich mir einen Lohn bezahlen? Was gilt es dabei alles zu beachten?»

Es ist problemlos möglich und auch adäquat, sich für die Hauswartungsarbeiten einen Lohn zu bezahlen. Die Kosten können als Nebenkosten den Mietenden weiterverrechnet werden. Vorgängig ist jedoch zu prüfen, ob in den bestehenden Mietverträgen «Umgebung / Hauswartung» als eine Nebenkostenposition aufgeführt ist. Fehlt die entsprechende Kostenposition, muss sie formal korrekt eingeführt werden. Die Einführung stellt eine einseitige Mietvertragsanpassung dar und muss den Mietern deshalb mittels amtlichen Formulars angezeigt werden. Dabei sind die Fristen gemäss Art.269d OR zu beachten (mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist). Sind die Kosten bereits als Nebenkosten erfasst, kann die Verrechnung per sofort erfolgen.

Aus «casanostra» 171

Die Autorin

Tanja Moser
Immobilienvermarkterin mit eidg.FA.

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