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Die Schweiz ist bei der Lärmbekämpfung im Verzug

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  Fr, 06.04.2018

Seit 31. März 2018 sollten die Kantons- und Gemeindestrassen in der Schweiz lärmsaniert sein. Allerdings: die Frist ist an vielen Orten ungenutzt verstrichen. Jetzt droht der öffentlichen Hand eine Welle von teuren Klagen.

Strassenlärm

Die Schweizer Bevölkerung ist vor Lärm zu schützen. Das steht im Bundesgesetz. Bloss ist es mit der Umsetzung hinsichtlich Strassenlärm nicht weit her: Die Kantone und Gemeinden hatten bis Ende März Zeit zum Nachbessern, sind jedoch bei weitem nicht à jour: «Es gibt keinen Kanton und nur wenige Gemeinden, die ihre Hausaufgaben vollständig gemacht haben», zieht Anwalt Peter Ettler, Präsident der Lärmliga Schweiz, Bilanz. Hunderte Kilometer Strasse in der ganzen Schweiz überschritten die gesetzlichen Grenzwerte noch immer, sagt er. «Und dies obwohl die Gemeinden und Kantone über dreissig Jahre Zeit hatten, und obwohl 2002 die Frist auf das jetzige Datum verlängert worden ist.»

Der Autor

Andreas Käsermann

Andreas Käsermann
Journalist

Aus «casanostra» 145

Sind auch Sie betroffen?

Wenn Ihre Liegenschaft an einer mangelhaft oder nicht sanierten Strasse liegt, sind Sie seit 1. April 2018 unter gewissen Bedingungen klageberechtigt. Am von der Lärmliga Schweiz vorbereiteten Klagepool können sich alle Betroffenen beteiligen. Lärmliga-Mitglieder legen dazu 850 Franken ein, Nicht-Mitglieder 1000 Franken. Damit der Klagepool wirtschaftlich selbsttragend wird, sind gemäss Schätzungen der Lärmliga mindestens 300 Klagewillige nötig.

Weitere Informationen unter www.laermliga.ch

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