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Einkauf ins Stockwerkeigentum

  

   

  Do., 01.06.2023

«Ich habe eine Wohnungin einem Neubau gekauft. Was gilt es vor dem Einzug zu beachten?»

Vor lauter Fragen zu Einrichtung und zum Umzug gehen oft wichtige Aspekte bei der Übergabe vergessen. Bei der Schlüsselübergabe geht dann alles sehr schnell: Es wird ein Übergabeprotokoll erstellt, bei welchem Sie sich als Eigentümerschaft aktiv einbrigen müssen. Alles, was für Sie einen Mangel darstellt, sollte zwingend auf dem Übergabeprotokoll erfasst werden. Lieber jedoch eine Beanstandung zu viel als zu wenig auf der Mängelliste.

Sie kaufen nicht nur die Eigentumswohnung, sondern anteilsmässig auch das gesamte Haus mit Umschwung. Auch ziehen nicht alle neuen Eingentümer*innen zur selben Zeit ein, was eine gleichzeitige Übergabe des Gebäudes an die neue Eigentümerschaft erschwert. Die Übergabe der gemeinschaftlichen Teile erfolgt dabei parallel zu den Wohnungsübergaben. Dabei wird die Eigentümergemeinschaft oft bereits von der Verwaltung vertreten. Diese Verwaltung wird aber oft gleich von der Firma, die das Gebäude erstellt hat, vorgängig eingesetzt – der Interessenkonflikt ist dabei vorprogrammiert. Wichtig ist daher, dass sich die Stockwerkeigentümergemeinschaft rasch organisiert. Im Idealfall wird an einer ersten Sitzung das gemeinsame Vorgehen besprochen und die Verwaltung setzt die Übergabe gemeinsam mit allen neuen Eigentümer*innen um. Da die Verwaltung oft nicht baukundig ist, lohnt es sich, von Beginn weg eine*n unabhängige*n Architekt*in für die Hausübergabe beizuziehen. Diese*r kostet Geld, nicht erfasst Mängel im Übergabeprotokoll können jedoch um ein Vielfaches teurer sein.

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