Casafair befürwortet die Reform des Stockwerkeigentumsrechts. Der Bundesrat nimmt mit seinem Vorschlag auch Forderungen auf, die von Casafair seit langem erhoben werden.
Casafair fordert Pflicht für Erneuerungsfonds
Casafair befürwortet eine generelle Pflicht für einen Erneuerungsfonds und geht damit weiter als der Bundesrat. Fehlt der Erneuerungsfonds oder ist dieser unterdotiert, führt dies dazu, dass bei anstehenden Sanierungen von den Stockwerkeigentümern zusätzliche Einlagen nötig werden. Ein stabiler Erneuerungsfonds ermöglicht eine langfristige Planung und verhindert kostentreibende, unkoordinierte Einzelmassnahmen.
Ausschlussrecht hilft bei Blockaden
Damit Stockwerkeigentümergemeinschaften auch im Streitfall handlungsfähig bleiben, schlägt der Bundesrat befristete Ausschlussmöglichkeiten vor, welche das Stimmrecht der einzelnen Miteigentümer*innen begrenzen können. Dies verhindert, dass Stowe-Gemeinschaften ihre Handlungsfähigkeit verlieren können und allenfalls notwendige Sanierungen nicht gemacht werden können.
Insgesamt befürwortet Casafair die Reformvorschläge und beurteilt den Entwurf als praxisnah, zielführend und vollständig.
Material:
- Stellungnahme zur Revision des Zivilgesetzbuches (Stockwerkeigentum)
- Pa. Iv. Hardegger 17.467: Bauliche Erneuerungen im Stockwerkeigentum. Blockaden verhindern.
- Vernehmlassung 2023/64: Änderung des Stockwerkeigentumsrechts (Art. 712a ff. ZGB)