Positionspapier zum CO2-Gesetz – Casafair

Schliessen

Casafair Logo
Atmospheric Clouds

Posi­ti­ons­pa­pier zum CO2-Gesetz

Casafair begrüsst und unter­stützt das neue CO2-Gesetz. Für uns geht dies in die rich­tige Rich­tung und ist ein ers­ter grös­se­rer Schritt zur Ener­gie­wende und zum Ziel Netto-Null CO2 bis 2050. Die Ener­gie­stra­te­gie 2050, respek­tive die Revi­sion des Ener­gie­ge­set­zes wurde auch dank Unter­stüt­zung durch Casafair von der Schwei­zer Stimm­be­völ­ke­rung im Jahr 2017 mit einer kom­for­ta­blen Mehr­heit ange­nom­men. In der Zwi­schen­zeit gibt es höhere Ziele und Bestre­bun­gen, die Treib­haus­gas-Emis­sio­nen auf Netto-Null Koh­len­di­oxid zu reduzieren.

Heute bean­sprucht der Gebäu­de­be­reich in der Schweiz, zum Hei­zen, Küh­len und Betrei­ben, aber auch für die Erstel­lung der Gebäude (soge­nannte Graue Ener­gie) gut 45% des Pri­mär­ener­gie­ver­brauchs. Dies ver­ur­sacht gut einen Vier­tel der gesam­ten CO2-Emis­sio­nen der Schweiz. Des­halb kön­nen die Kli­ma­ziele nur mit mar­kan­ten Ver­än­de­run­gen erreicht wer­den, unter ande­rem im Gebäu­de­be­reich. Dazu braucht es sowohl «För­dern» als auch «For­dern»: Anreize und För­de­run­gen wie auch Grenz­werte und Abga­ben. Mit dem vor­lie­gen­den Gesetz alleine wird das Klima nicht geret­tet und wir erach­ten das Glas nur als halb voll. Es wird zukünf­tig noch wei­tere Anstren­gun­gen brauchen.

Ersatz fos­si­ler Heiz­sys­teme
Aus Sicht von Casafair ist das Herz­stück im CO2-Gesetz der vor­ge­se­hene Mecha­nis­mus von Gebäude-Grenz­wer­ten bezüg­lich ihrer CO2-Bilanz. Je nach Kan­ton, respek­tive je nach Ein­füh­rung neuer Ener­gie­ge­setze gilt ab spä­tes­tens 2026 für Gebäude ein Grenz­wert von 20 kg/m2 (ent­spricht ca. 7 Liter Heizöl pro Qua­drat­me­ter) wel­cher in wei­te­ren Schrit­ten redu­ziert wird.

Dies betrifft pri­mär den Hei­zungs­er­satz von fos­si­len Hei­zun­gen (Öl- und Gas-Hei­zun­gen). Hierzu ste­hen diverse Mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung: Wär­me­pum­pen sind die zeit­ge­mässe Hei­zung, ob mit Aus­sen­luft, Erd­son­den oder Grund­was­ser betrie­ben. Auch Holz-Hei­zun­gen wer­den mit erneu­er­ba­rem loka­lem Roh­stoff betrie­ben, an vie­len Orten steht auch Fern­wärme aus erneu­er­ba­ren Quel­len zur Ver­fü­gung. Was bei jedem ein­zel­nen Objekt mach­bar und die pas­sende Lösung ist, muss Objekt-spe­zi­fisch eru­iert und geprüft werden.

Wich­tig zu wis­sen, diese Grenz­werte gel­ten nicht auto­ma­tisch für alle bestehen­den Gebäude, son­dern erst am Tag X, wenn ein Hei­zungs­er­satz umge­setzt wird. Es muss also nie­mand auf­grund des CO2-Geset­zes eine noch funk­ti­ons­fä­hige Hei­zung erset­zen oder umrüs­ten. Aber bei einer theo­re­ti­schen Lebens­dauer von 20 Jah­ren für ein Heiz­sys­tem, wird die­ser Punkt in den kom­men­den Jah­ren ein­tref­fen. Eine vor­aus­schau­ende Pla­nung des Hei­zungs­er­satz ist also ganz im Inter­esse der Hauseigentümer*innen.

In den meis­ten Fäl­len bedeu­tet die Umrüs­tung auf eine erneu­er­bare Hei­zung eine höhere Inves­ti­tion gegen­über einem 1:1‑Ersatz der Hei­zung. Dem ste­hen aber im All­ge­mei­nen tie­fere Ener­gie- und Betriebs­kos­ten gegen­über, was sich über den Lebens­zy­klus in den meis­ten Fäl­len auch finan­zi­ell aus­zahlt. Auch die Abhän­gig­keit von stei­gen­den Ener­gie­prei­sen und CO2-Abga­ben wird reduziert.

Nicht alle Hauseigentümer*innen kön­nen sich sol­che zusätz­li­chen Inves­ti­tio­nen auto­ma­tisch leis­ten, ins­be­son­dere im Pen­si­ons­al­ter wird auch die Ban­ken-Finan­zie­rung schwie­ri­ger. Zum Thema Här­te­fälle für nicht liquide oder ver­mö­gende Hauseigentümer*innen for­dert Casafair im Rah­men der Umset­zung, resp. bei der Ver­ord­nung pas­sende Lösun­gen. Z.B. Erleich­te­run­gen oder För­der­bei­träge, finan­ziert aus dem Klimafonds.

Abga­ben und För­de­run­gen
Um den Pro­zess zur Ener­gie­wende zu for­cie­ren und Hauseigentümer*innen zu moti­vie­ren, ist der För­der-Mecha­nis­mus wei­ter aus­zu­bauen. Dies beinhal­tet einer­seits als Len­kungs­ab­gabe die CO2-Abgabe, resp. Erhö­hung die­ser zuguns­ten dem neu geschaf­fe­nen Kli­ma­fonds. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass der im Gesetz maxi­male Satz von 210.-/Tonne CO2 (ent­spricht ca. 55 Rp./Liter Heizöl gegen­über heute 25 Rp./Liter) nicht sofort erho­ben wird, son­dern schritt­weise erhöht wird.

Wich­tig ist für Casafair, dass ein Drit­tel die­ser Bei­träge wei­ter­hin für Gebäu­de­sa­nie­run­gen an die Hauseigentümer*innen in Form von För­der­bei­trä­gen aus­be­zahlt wer­den. Die übri­gen Bei­träge wer­den im Sinne einer Len­kungs­ab­gabe wei­ter­hin an alle Einwohner*innen und Fir­men gemäss AHV-Lohn­summe aus­ge­schüt­tet. Casafair unter­stützt die­sen Mecha­nis­mus von Belas­tung des CO2-Aus­stos­ses von fos­si­len Ener­gie­trä­gern durch stei­gende Abga­ben. Wich­tig sind aber die Aus­schüt­tun­gen an die Bevöl­ke­rung, respek­tive die Beloh­nung von CO2-armen Haus­hal­ten und Fir­men. Genauso wich­tig sind wei­ter­hin finan­zi­elle Moti­va­tions-Sprit­zen als För­der­bei­träge für aktive Hauseigentümer*innen. Nahe­lie­gend ist, dass die­ser Mecha­nis­mus mit lang­sam stei­gen­den CO2-Abga­ben wei­ter aus­ge­baut wird. Dies erhöht die Wirt­schaft­lich­keit der ener­ge­ti­schen Mass­nah­men, resp. Hei­zungs-Alter­na­ti­ven und moti­viert Hauseigentümer*innen, einen erneu­er­ba­ren Hei­zungs­er­satz bald anzupacken.

Mit der ener­ge­ti­schen Sanie­rung wer­den nicht nur die Klima‑, resp. Ener­gie­bi­lanz ver­bes­sert, son­dern auch der Kom­fort gestei­gert und die Betriebs­kos­ten reduziert.

Stock­werk­ei­gen­tümer­ge­mein­schaft
Ein Knack­punkt auf dem Weg zu ener­ge­ti­schen Sanie­run­gen ist die Kon­stel­la­tion einer Stock­werk­ei­gen­tümer­ge­mein­schaft. Im All­ge­mei­nen genügt es, wenn eine Par­tei die geplante Sanie­rung, resp. neue Hei­zung blo­ckiert, weil sie diese nicht finan­zie­ren will oder kann. Hier braucht es spe­zi­fi­sche finan­zi­elle Anreize oder Finan­zie­rungs-Instru­mente, z.B. ein Con­trac­ting. Dabei soll die ener­ge­ti­sche Mass­nahme, z.B. eine Erd­son­den-Wär­me­pumpe von einem Con­trac­tor finan­ziert und über den lau­fen­den Betrieb amor­ti­siert wer­den. Dies kann durch externe Fir­men, Werke oder auch die Miteigentümer*innen erfol­gen. Hier braucht es noch etwas Phan­ta­sie auf dem Finanzierungsmarkt.

Alter­na­tiv soll auch geprüft wer­den, ob für ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen resp. Hei­zungs­er­satz keine Ein­stim­mig­keit mehr nötig sein darf, son­dern ein qua­li­fi­zier­tes Mehr der Eigentümer*innen. Dies könnte ein mar­kan­tes Hemm­nis abbauen und bes­sere Lösun­gen ermöglichen.

Um die­ser Situa­tion vor­zu­beu­gen lohnt es sich, in den kom­men­den Jah­ren den Erneue­rungs­fonds best­mög­lich zu äuf­nen, um beim Hei­zungs­er­satz eine gute Vor­fi­nan­zie­rung auf der Seite zu haben.

Aus­wir­kun­gen auf Mie­ten
Ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen inkl. Hei­zungs­er­satz sind nicht gra­tis zu haben, es sind Inves­ti­tio­nen dazu nötig. Bei selbst bewohn­tem Haus­ei­gen­tum pro­fi­tie­ren die Eigentümer*innen sel­ber direkt von den Inves­ti­tio­nen in Form von tie­fe­ren Betriebs­kos­ten, pri­mär Ener­gie­kos­ten, aber auch von erhöh­tem Kom­fort und redu­zier­tem Bau­scha­den-Risiko. Unter dem Strich sind sol­che Inves­ti­tio­nen über den Lebens­zy­klus in etwa wirt­schaft­lich, d.h. die Mehr-Inves­ti­tio­nen kön­nen im Laufe der Jahre über tie­fere Ener­gie­kos­ten amor­ti­siert werden.

Bei Miet­lie­gen­schaf­ten ist die Situa­tion etwas kom­ple­xer, weil die Mie­ten­den die Neben­kos­ten bezah­len. Der Mehr­wert einer ener­ge­ti­schen Sanie­rung oder einer erneu­er­ba­ren Hei­zung kann jedoch auf die Netto-Mie­ten auf­ge­schla­gen wer­den. Dies betrifft jeweils die Mehr-Inves­ti­tion gegen­über einer ohne­hin nöti­gen Sanie­rung, z.B. die zusätz­li­che Wär­me­däm­mung einer Fas­sade im Ver­gleich zu einer Pin­sel­sa­nie­rung, aber auch die Mehr­kos­ten einer Wär­me­pumpe gegen­über einem 1:1‑Ersatz mit einer fos­si­len Hei­zung. Für eine 4‑Zim­mer-Woh­nung in einem durch­schnitt­li­chen MFH kann die Ener­gie­kos­ten-Rech­nung um ca. 50.-/Monat redu­ziert wer­den. Um die­sen Wert kann im Gegen­zug die Mehr-Inves­ti­tio­nen auf die Mie­ten abge­wälzt wer­den. Unter dem Strich bleibt die soge­nannt «warme Miete», d.h. Miete plus Neben­kos­ten in etwa gleich. Also eine Win-Win-Win-Situa­tion, für Vermieter*innen, Mieter*innen und Umwelt.

Poli­tik
Das vor­lie­gende CO2-Gesetz regelt die Mass­nah­men bis zum Jahr 2030. Diese Mass­nah­men rei­chen aber noch nicht, um bis 2050 wirk­lich in Rich­tung Netto-Null CO2 zu kom­men, dazu sind zeit­nah wei­tere Mass­nah­men zu pla­nen und in den poli­ti­schen Pro­zess ein­zu­brin­gen. Casafair ist über­zeugt, dass das aktu­elle Gesetz eine wich­tige Grund­lage legt für die nächs­ten Schritte. Auch die wei­te­ren Vor­ga­ben bezüg­lich Grenz­werte bei Fahr­zeu­gen oder der Flug­ti­cket­ab­gabe wer­den von Casafair unterstützt.

Es wäre sehr fahr­läs­sig, das vor­lie­gende Gesetz darum abzu­leh­nen, weil es für die Pari­ser Kli­ma­ziele noch zu wenig weit geht. Bei einer Abstim­mungs-Ableh­nung besteht ein reel­les Risiko, dass kein oder ein noch schwä­che­res CO2-Gesetz resul­tie­ren würde und alle Bestre­bun­gen um Jahre zurück gewor­fen wür­den, statt jetzt einen ers­ten Schritt in die rich­tige Rich­tung vor­wärts zu kom­men und damit ein wich­ti­ges Signal auszusenden.

Darum ein über­zeug­tes JA zum aktu­ell vor­lie­gen­den CO2-Gesetz.

Vom Zen­tral­vor­stand am 1. Dezem­ber 2020 verabschiedet.

Der Autor

foto_andreas_edelmann

Andreas Edel­mann

Ener­gie­be­ra­ter, Archi­tekt FH
Co-Prä­si­dent Casafair Zürich

Wei­tere Informationen: 

Medi­en­mit­tei­lung zur Referendumgsergreifung



Werbung