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Wie weiter im Erbfall?

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  Fr, 16.06.2017

«Meine Mutter ist kürzlich verstorben. Sie lebte seit rund zehn Jahren allein im eigenen Haus, ein Testament hat sie nicht verfasst. Nun stehen meine zwei Geschwister und ich vor der Frage, wer die Liegenschaft der Eltern übernehmen soll. Was müssen wir beachten, um den Nachlass juristisch korrekt und fair zu verwalten?»

Mit dem Tod der Mutter sind die drei Geschwister als Erben Gesamteigentümer der Liegenschaft geworden. Sie können das Haus nur gemeinsam verwalten und darüber verfügen. Immerhin kann ein Geschwister die anderen mittels Vollmacht vertreten. In einem Testament hätte die Mutter Teilungsvorschriften erlassen und einen Willensvollstrecker ernennen können, was aber nur in bestimmten Fällen sinnvoll ist.

Der Autor

Felix Bretschger
Felix U. Bretschger
Berater Hausverein Zürich
Rechtsanwalt und Mediator FH/SAV, Zürich

Aus «casanostra» 141

casanostra 141 - Juni 2017

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