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Stockwerkeigentum und Versicherungen

   

  Mi., 01.01.2014

«Wir werden als Stockwerkeigentümer/innengemeinschaft die von uns bewohnte Liegenschaft mit Nutzen und Schaden übernehmen. Welche Versicherungen müssen (obligatorisch) bzw. sollten wir (empfehlenswert) abschliessen?»

Die obligatorische kantonale Gebäudeversicherung (GVB) läuft weiter. Nehmen Sie bei der GBV die beste Lösung, kostet nicht viel mehr und lohnt sich im Schadenfall. Die anderen laufen bei der Eigentumsübertragung aus und müssen neu abgeschlossen werden. Hausratsversicherung und Versicherung für besondere Installationen ist Sache der WohnungseigentümerInnen.

Abschliessen müssen Sie im Namen der Gemeinschaft für das ganze Haus eine private Gebäudeversicherung. Hier haben Sie die Auswahl zwischen verschiedenen Angeboten. Wichtig sind die Wasserschadenversicherung (besonders in so einem alten Gebäude!) und m.E. die Eigentümerhaftpflichtversicherung.

Vor grösseren Umbauten brauchen Sie temporär eine Bauwesenversicherung (für Schäden im Haus) und eine Bauhaftpflichtversicherung (für Schäden bei Nachbargebäuden).

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