Verteilung der Betriebskosten im Stockwerkeigentum
«Was ist die fairste Kostenverteilung der Betriebskosten im Stockwerkeigentum? Und: was hat es mit der sogenannten ‹Wertquote› auf sich?»
Die Frage der Kostenverteilung ist im ZGB unter dem Bereich Sachenrecht geregelt. Der dritte Abschnitt widmet sich dabei dem Stockwerkeigentum (Art. 712a –712t). Konkrete Aussagen finden Sie unter Art. 712h.
Grundsätzlich steht die Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten im Verhältnis zum anteilsmässigen Recht mit der Liegenschaft.