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Schlüssel verloren – wer zahlt?

  Do, 06.04.2023

«Bei der Wohnungsrückgabe fehlen die Schlüssel zur Wohnungstür. Wer muss für den Ersatz von Schlüsseln oder Zylinder aufkommen?»

Der Mieter muss die Mietsache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. So hat er insbesondere bei Rückgabe der Mietsache dem Vermieter sämtliche Schlüssel zurückzugeben.

Aus «casanostra» 170

casanostra 170 - april 2023

Die Autorin

Eliane Ganz

Eliane E. Ganz
LL.M., Rechtsanwältin und nebenamtliche Handelsrichterin im Bereich Miete,
Kämpfen Rechtsanwälte, Zürich

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