
Schlüssel verloren – wer zahlt?
«Bei der Wohnungsrückgabe fehlen die Schlüssel zur Wohnungstür. Wer muss für den Ersatz von Schlüsseln oder Zylinder aufkommen?»
Der Mieter muss die Mietsache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. So hat er insbesondere bei Rückgabe der Mietsache dem Vermieter sämtliche Schlüssel zurückzugeben.
Die Autorin
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Eliane E. Ganz
LL.M., Rechtsanwältin und nebenamtliche Handelsrichterin im Bereich Miete,
Kämpfen Rechtsanwälte, Zürich