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Ist ein Passepartout-Schlüssel erlaubt?

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  Do, 09.04.2015

«Mein Mieter verlangt, dass ich den Passepartout-Schlüssel vernichte. Den brauche ich doch für Notfälle. Oder darf ich das nicht?»

Der Name «Passepartout» sagt es schon: Er verschafft Zutritt zu allen Objekten im Haus. Also nicht nur zum Treppenhaus und zur Waschküche, sondern auch zu allen Wohnungen. Bei einem Neubau oder Umbau mit Leerstand macht ein Pass-Schlüssel Sinn, man hat so ungehindert Zugang. Wird aber ein Objekt vermietet, so ist es wohl noch im Eigentum des Vermieters, er darf aber nicht mehr ungehindert über den Zugang verfügen. Es ist allein das Recht des Mieters, zu bestimmen, wer Zutritt zu seinem Objekt hat.

Die Autorin

Karin Weissenberger

Karin Weissenberger
Co-Präsidentin Casafair Zürich
Fachberaterin Casafair Schweiz
Immobilienfachfrau

Aus «casanostra» 130

casanostra 130 - April 2015

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