Ist ein Passepartout-Schlüssel erlaubt?
«Mein Mieter verlangt, dass ich den Passepartout-Schlüssel vernichte. Den brauche ich doch für Notfälle. Oder darf ich das nicht?»
Der Name «Passepartout» sagt es schon: Er verschafft Zutritt zu allen Objekten im Haus. Also nicht nur zum Treppenhaus und zur Waschküche, sondern auch zu allen Wohnungen. Bei einem Neubau oder Umbau mit Leerstand macht ein Pass-Schlüssel Sinn, man hat so ungehindert Zugang. Wird aber ein Objekt vermietet, so ist es wohl noch im Eigentum des Vermieters, er darf aber nicht mehr ungehindert über den Zugang verfügen. Es ist allein das Recht des Mieters, zu bestimmen, wer Zutritt zu seinem Objekt hat.
Ein Mieter ist auch nicht verpflichtet, jemandem im Haus oder dem Vermieter für Notfälle einen Schlüssel zu geben. Die Mieterin soll nicht befürchten müssen, dass jemand mit einem Pass-Schlüssel jederzeit ins Mietobjekt kommen kann. Umgekehrt will der Vermieter sich natürlich auch nicht den Vorwurf des unberechtigten Zutrittes (oder Hausfriedensbruches) gefallen lassen. Es ist also für Vermieter wie Mieter von Vorteil, wenn kein Passepartout-Schlüssel existiert.
Der Mieter kann verlangen, dass der Passepartout vernichtet wird, da er die alleinige Verfügungsgewalt über sein Mietobjekt hat. Weigert sich der Vermieter, kann der Mieter das Schloss der Wohnungstüre auf eigene Kosten wechseln lassen.
Was passiert in einem Notfall ? Ist eine Gefahr vorhanden ( Wasserbruch, Feuer, medizinischer Notfall ) , so hat die Polizei oder Feuerwehr das Recht, die Türe durch einen beigezogenen Schlosser öffnen zu lassen, im schlimmsten Fall aufzubrechen. Wenn irgend möglich wird die betroffene Behörde dafür das Einverständnis des Eigentümers einholen.
Die Autorin
Karin Weissenberger
Leiterin des Beratungsteams von Casafair Schweiz
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