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PK-Vorbezug: Keine Rückzahlungspflicht trotz späterer Vermietung

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  Mo, 06.09.2021

Wenn ich von der Pensionskasse Wohneigentumsförderung bezogen habe, die Wohnung aber später vermiete, muss ich das Geld zurückbezahlen?

Eine Frau hatte von der Pensionskasse (PK) zur Wohneigentumsförderung den Betrag von CHF 60 000 zum Kauf einer selbst bewohnten 4,5-Zimmer-Wohnung vorbezogen (WEF-Vorbezug). Später zog sie zu ihrem Partner und vermietete die Wohnung als unbefristetes Mietverhältnis mit beidseitigem Kündigungsrecht. In der Folge klagte die PK gegen die Frau auf Rückzahlung des WEF-Vorbezuges, weil die Voraussetzung des ausschliesslichen Eigenbedarfs nicht mehr gegeben sei. Das Bundesgericht stellte nun fest, dass der WEF-Vorbezug zu Beginn zu Recht erfolgte, nachdem insbesondere der Eigenbedarf ausgewiesen war (Art. 30c Abs. 1 BVG).

Der Autor

Christopher Tillman

Christopher Tillman
LL.M., Rechtsanwalt + Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht,
Legis Rechtsanwälte AG, Zürich, www.legis-law.ch

Aus «casanostra» 162

 

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