Kündigung wegen Eigenbedarf: Wie gehen wir richtig vor?
«Wegen Auslandswohnsitz haben wir in den letzten Jahren unsere Eigentumswohnung vermietet. Nun möchten wir Eigenbedarf anmelden und selber in die Wohnung ziehen. Woran müssen wir denken und welche Fristen gilt es einzuhalten, damit wir in unserer Wohnung leben können und die Mieter genügend Zeit für Ersatz finden?»
Im Idealfall sorgt man für die Eventualität eines Eigenbedarfes bereits beim Abschluss des Mietvertrages vor. Im Mietvertrag kann unter «besondere Bestimmungen» ein Vermerk künftigen Eigenbedarfs betreffend gemacht werden.
Befinden Sie sich jedoch nun in der Situation, dass Sie nach längerer Abwesenheit im Ausland zurück in die Schweiz und in Ihre Wohnung möchten und keinen solchen Vermerk im Mietvertrag angemerkt haben, so gilt es folgende Punkte zu beachten: