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Kündigung

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  Mi, 01.01.2014

Es wird unterschieden zwischen «ordentlicher Kündigung» und «ausserordentlicher Kündigung».

ordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung durch Mieter oder Vermieter müssen die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen eingehalten werden. Bei Wohnobjekten betragen diese mindestens drei Monate. Für Geschäftsräume, möblierte Zimmer, gesondert vermietete Einstellplätze oder ähnliches gelten andere Fristen.

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