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Halten von Immobilien in einer Gesellschaft

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  Mi, 28.04.2021

Wann ist es sinnvoll, für das Halten einer Immobilie eine Immobiliengesellschaft zu gründen?

Immobilien können auf zwei Arten gehalten werden: im Direktbesitz, das heisst, der wirtschaftlich Berechtigte ist als Eigentümer im Grundbuch einge­tragen, oder indirekt über eine Immobiliengesell­schaft. Als Immobiliengesellschaft gilt eine juristi­sche Person wie eine AG oder eine GmbH, die sich ausschliesslich oder überwiegend mit der Nutzbar­machung oder Wertsteigerung ihres Grundbesitzes oder dessen Verwendung als sichere und nutzbrin­gende Kapitalanlage befasst (Veräusserung, Vermie­tung, Verpachtung).

Der Autor

Adrian Rufener
Berater Casafair Ostschweiz, Rechtsanwalt

Aus «casanostra» 160

casanostra 161 | April 2021

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