Halten von Immobilien in einer Gesellschaft
Wann ist es sinnvoll, für das Halten einer Immobilie eine Immobiliengesellschaft zu gründen?
Immobilien können auf zwei Arten gehalten werden: im Direktbesitz, das heisst, der wirtschaftlich Berechtigte ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, oder indirekt über eine Immobiliengesellschaft. Als Immobiliengesellschaft gilt eine juristische Person wie eine AG oder eine GmbH, die sich ausschliesslich oder überwiegend mit der Nutzbarmachung oder Wertsteigerung ihres Grundbesitzes oder dessen Verwendung als sichere und nutzbringende Kapitalanlage befasst (Veräusserung, Vermietung, Verpachtung).