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Dauergäste auf dem Besucherparkplatz?

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  Do, 08.09.2016

«Der Freund einer Mieterin parkiert immer auf dem Besucherparkplatz, ohne Miete zu bezahlen. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?»

Grundsätzlich besteht bei Besucherparkplätzen kein Recht auf eine Dauernutzung. Sie sollten Gästen dienen, welche lediglich einige Stunden bleiben. Im Gesetz sind keine Regelungen zu Besucherparkplätzen definiert. Im Extremfall sind Streitigkeiten über einen Richter entscheiden zu lassen.

Die Autorin

Claudia Müller

Claudia Müller
Beraterin Hausverein,
Treuhandbüro TIS GmbH, Bern

Aus «casanostra» 137

casanostra 137 - September 2016

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