Baumängel: Endlich besserer Schutz der Auftraggebenden
Das Parlament hat im Dezember das Obligationenrecht für Bauverträge revidiert. Die Revision erfüllt jahrzehntealte Forderungen von Casafair. Die Position der Auftraggebenden wird entschieden verbessert.
Als Bauherr oder Bauherrin schliesst man einen Werkvertrag in der Erwartung ab, dass man gegen mögliche Vertragsabweichungen rechtlich abgesichert ist. Diese Erwartung wird durch das neue Mängelrecht im Obligationenrecht deutlich gestärkt. Die Referendumsfrist für diese Reform läuft zwar noch bis zum 19. April 2025, doch es ist unwahrscheinlich, dass jemand das Referendum ergreifen wird. Somit stehen die Chancen gut, dass diese Änderungen per 1. Januar 2026 zur rechtlichen Realität werden und Haus- oder Wohnungseigentümer* innen erhebliche Vorteile bringen.
Die Reform ist aus Sicht von Casafair ein Erfolg. Die Ursprünge reichen zurück bis ins Jahr 2002, als die damalige Verbandspräsidentin und Nationalrätin Hildegard Fässler erste parlamentarische Vorstösse einreichte. Ziel war es, die Rechtsposition gegenüber Mängeln an erstellten Bauten zu verbessern. Mit der nun beschlossenen Reform wird dieses Ziel endlich erreicht.




