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Das neue CO2-Gesetz ist für die Schweiz das wichtigste Klimaschutz-Instrument überhaupt. Es ist ein notwendiger erster Schritt auf dem Weg hin zu einer klimaneutralen Zukunft. Die wichtigsten Elemente des neuen Gesetzes sind:

  • CO2-Grenzwerte für Gebäude als Auslöser für klimaverträgliche Gebäudeheizungen
  • Schrittweise Anhebung der CO2-Abgabe und Stärkung des Gebäudeprogramms
  • Flugticketabgabe
  • Klimafonds
Verantwortungsvolle Wohneigentümer*innen unterstützen
CO2-Gesetz

Um die Schweizer Klimaziele erreichen zu können, braucht es insbesondere auch im Gebäudebereich markante Veränderungen. Dieser Bereich verursacht heute rund einen Viertel der Treibhausgasemissionen der Schweiz. Das neue CO2-Gesetz setzt beim Hauseigentum auf Fördern und Fordern: mit Anreizen und Finanzierungsinstrumenten wie auch mit Grenzwerten und Abgaben.

Klimaverträglich Heizen ohne Öl und Gas


Ab 2023 dürfen Neubauten in der Nutzungsphase kein CO2 mehr ausstossen. Dieses Ziel ist mittlerweile technisch gut umsetzbar und praktisch unbestritten. Anders sieht es beim bestehenden Gebäudepark aus. In der Schweiz werden immer noch fast 1 Million Gebäude mit Öl oder Gas beheizt. Dabei haben sich zeitgemässe Heizsysteme über die vergangenen Jahre markant entwickelt, insbesondere Solaranlagen, Wärmepumpen und Fernwärme bewähren sich in der Praxis bestens.

Das neue CO2-Gesetz trägt wesentlich dazu bei, den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen zu beschleunigen. Mit dem sogenannten Absenkpfad für den Ausstoss von Treibhausgasen, das heisst mit Grenzwerten, die schrittweise niedriger gesetzt werden, wird der Ausstieg verbindlich festgeschrieben.

Die Grenzwerte gelten aber nicht automatisch für alle bestehenden Gebäude. Es ist ökonomisch und auch ökologisch nicht sinnvoll, funktionsfähige Heizungssysteme vorzeitig zu ersetzen oder umzurüsten. Die neuen Grenzwerte kommen erst in dem Moment zum Tragen, wenn ein Heizungsersatz erfolgt.

Für die Eigentümer*innen bringen diese neuen Grenzwerte eine gute Planungssicherheit, wobei sich vorausschauende Entscheide lohnen. Der Umstieg auf klimafreundliche Heizungsmodelle wird bis mindestens 2030 mit Förderinstrumenten erleichtert, zudem schützt er auch vor steigenden Brennstoff-Preisen und CO2-Abgaben.

CO2-Abgabe kommt Bevölkerung und Hauseigentümer*innen zugute

Die CO2-Abgabe ist die eigentliche Grundlage für das Gebäudeprogramm des Bundes. Dieses Förderprogramm unterstützt Hauseigentümer*innen, indem ein Drittel der Lenkungsabgabe für Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden zur Verfügung gestellt wird.

Das neue CO2-Gesetz beinhaltet die Option, die Obergrenze der heutigen CO2-Lenkungsabgabe auf Heizöl, Gas und Kohle von 120 Fr./t CO2 auf maximal 210 Fr./t zu erhöhen, falls die Schweiz ihre Zwischenziele bzgl. CO2-Reduktion verfehlt. Dies bezweckt, das Gebäudeprogramm bei Bedarf zu stärken und in der Folge mehr Hauseigentümer*innen für Sanierungen motivieren zu können.

Die CO2-Abgabe ist verursachergerecht ausgestaltet und belohnt klimaverträgliches Verhalten. Für Hauseigentümer*innen erhöht die Abgabe somit die Wirtschaftlichkeit von energetischen Massnahmen und der Einsatz fossiler Brennstoffe wird unattraktiver.

Die anderen zwei Drittel der CO2-Abgabe werden direkt an die gesamte Bevölkerung und an die Wirtschaft rückverteilt. Die Rückerstattung für die Bevölkerung erfolgt pro Kopf und via Krankenkassenprämien. Bei CO2-armen Haushalten und Betrieben fallen diese Vergütungen höher aus als die Abgaben und viele profitieren unter dem Strich sogar.

Energetische Investitionen lohnen sich für Eigentümer*innen und
Mieter*innen

Langfristig gerechnet erweist sich der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung als lohnende Investition. Den teilweise höheren Anschaffungskosten stehen tiefere Betriebskosten, primär Energiekosten, entgegen. Über die ganze Lebensdauer betrachtet sind die meisten erneuerbaren Heizsysteme heute günstiger, insbesondere wenn Förderbeiträge, die CO2-Abgabe und mögliche Steuerabzüge in die Rechnung einbezogen werden. Dazu reduziert sich auch die Abhängigkeit von steigenden Energiepreisen und Lenkungsabgaben.
Insbesondere für ältere Hauseigentümer*innen und solche in bescheidenen finanziellen Verhältnissen zählt, dass sich der Umstieg auf ein zukunftsgerichtetes Heizsystem positiv auf die Wiederverkäuflichkeit und auf den Liegenschaftswert auswirkt.
Für Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften ist die gesetzliche Vorgabe hilfreich, damit zukünftig ein Heizungsersatz mit einem neuen Heizsystem umgesetzt wird und nicht mehr von einzelnen Eigentümer*innen verhindert werden kann.
Auf die Mietenden hat das neue CO2-Gesetz nur marginale Auswirkungen. Die sogenannt «warme Miete», d.h. Miete plus Nebenkosten bleibt bei einer energetischen Sanierung in etwa gleich.
Einerseits führen tiefere Betriebs- und Wartungskosten für die Heizung zu einer Senkung der Mietnebenkosten. Andererseits werden alle Förderbeiträge an die Eigentümerschaft von den anrechenbaren mietrelevanten Investitionen abgezogen. Damit fallen die Mietaufschläge nach einer energetischen Sanierung moderat aus und werden in den meisten Fällen direkt durch die gesenkten Nebenkosten kompensiert.
Mittelfristig zahlt es sich also auch für die Mieter*innen aus, in einer Wohnung mit einer fossilfreien Heizung oder in einer Wohnung mit tiefem Energieverbrauch zu leben. Die «warme Miete» steigt nicht und gleichzeitig kommt ihnen die Rückvergütung der CO2-Abgabe zugute.



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