Gebäudepark zum Stromversorger machen – Casafair

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Energiesanierung bei altem Mehrfamilienhaus

Gebäu­de­park zum Strom­ver­sor­ger machen

Mo, 23.05.2022 | Aktu­ell, Casafair Schweiz, Medi­en­mit­tei­lun­gen, Ver­nehm­las­sun­gen | , , ,

Für Casafair ist die Umstel­lung der Strom­ver­sor­gung auf erneu­er­bare Ener­gie­trä­ger wich­tig. Darum wird der Vor­schlag zur Ände­rung des Ener­gie­ge­set­zes begrüsst und mit eini­gen Vor­schlä­gen ergänzt. Die Pflicht für Solar­an­la­gen muss schweiz­weit gel­ten und auch bei Auf­sto­ckun­gen und Dach­sa­nie­run­gen ange­wandt werden.

Casafair enga­giert sich für das Ziel Netto-Null CO2 bis 2040 und pro­pa­giert den Umstieg auf erneu­er­bare Wär­me­ver­sor­gung im Gebäu­de­be­reich. Damit dies ohne Neben­ef­fekte gelingt, muss die Strom­pro­duk­tion dezen­tra­li­siert und von fos­si­len und nuklea­ren Ener­gie­trä­gern befreit wer­den. Die vor­lie­gende Ände­rung des Ener­gie­ge­set­zes ermög­licht einen Schritt vor­wärts beim Aus­bau der Strom­ver­sor­gung aus erneu­er­ba­ren Quel­len und ist darum eine wich­tige Verbesserung.

Der Aus­bau der Strom­ver­sor­gung darf aber nicht auf Kos­ten unse­rer Lebens­grund­la­gen gesche­hen und muss darum – wie vom Bun­des­rat dekla­riert – ohne Abstri­che am mate­ri­el­len Natur- und Umwelt­schutz­recht vor­ge­nom­men wer­den. Beson­ders bei der wei­te­ren För­de­rung von Gross­was­ser­kraft­an­la­gen sowie Windanlagen.

Solar­pflicht nur für Neu­bau­ten und beim Umbau

Wenn neu gebaut wird, muss eine Solar­an­lage zur Pflicht wer­den, schweiz­weit mit Aus­nah­men für Gebäude, bei denen aus tech­ni­schen, topo­gra­fi­schen oder geo­gra­fi­schen Grün­den eine Solar­an­lage kei­nen Sinn macht. In eini­gen Kan­to­nen ist die Pro­duk­tion von Eigen­strom für Neu­bau­ten bereits vor­ge­schrie­ben. Solange die Solar­pflicht nicht bun­des­weit ange­wandt wird, unter­stützt Casafair auch Steu­er­erleich­te­rung für Solaranlagen.

Bei bestehen­den Bau­ten ist eine gene­relle Pflicht nicht sinn­voll, die Instal­la­tion einer Solar­an­lage muss so gut wie mög­lich auf die ener­ge­ti­sche Sanie­rung einer Immo­bi­lie abge­stimmt wer­den kön­nen. Bei Dach­aus­bau­ten mit Dach­sa­nie­rung, Auf­sto­ckun­gen oder Anbau­ten befür­wor­tet Casafair gezielte Vor­schrif­ten zur Solarstromproduktion.

Ver­ein­fa­chung der Bewilligungsverfahren

Aktu­ell gel­tende Bewil­li­gungs­ver­fah­ren sind eine Hürde für inno­va­tive Wohneigentümer*innen und ver­lang­sa­men den Aus­bau der erneu­er­ba­ren Strom­ver­sor­gung. Daher ist es für Casafair wich­tig, dass auch für Anla­gen auf Flach­dä­chern künf­tig nur noch eine Mel­de­pflicht gilt.

Für Casafair kommt die Ände­rung des Ener­gie­ge­set­zes zur rech­ten Zeit und der Vor­schlag des Bun­des­ra­tes geht in die rich­tige Rich­tung – als nächs­ter Schritt zur Energiewende.

Mate­rial

Stel­lung­nahme zur Ände­rung des Energiegesetzes



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