Das gleiche Vorgehen in Bezug auf Fristen und Formular gilt für Mietzinsänderungen wegen wertvermehrender Investitionen. Investitionen, die nicht nur eine Reparatur oder eine Renovation sind, darf man zu maximal 70 Prozent auf den Mietzins überwälzen.
Das gleiche Vorgehen in Bezug auf Fristen und Formular gilt für Mietzinsänderungen wegen wertvermehrender Investitionen. Investitionen, die nicht nur eine Reparatur oder eine Renovation sind, darf man zu maximal 70 Prozent auf den Mietzins überwälzen.
Falls nur einzelne Sachen verbessert werden, so ist es am einfachsten, in den vielen vorliegenden Listen nachzuschauen, welchen Mehrwert dies effektiv bedeutet. Nur wenn man eine umfassende Sanierung einer Liegenschaft macht, darf man eine Pauschale zwischen 50 und 70 Prozent der investierten Kosten auf den Mietzins überwälzen. Man kann hier nämlich bei den einzelnen Posten oft nicht klar unterscheiden, wo der Unterhalt aufhört und der Mehrwert beginnt. Es wird jedoch empfohlen, für die Berechnung der Überwälzung eine Fachperson beizuziehen. Nebst den genauen Überwälzungssätzen müssen noch die Abschreibungsdauer, Amortisationen, Verzinsungen etc. miteinberechnet werden.
Auf www.mietrecht.ch können Sie mit einem Tool berechnen, wie sich wertvermehrende Investitionen auf den Mietzins auswirken.

