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Fallstricke beim Mietzinsvorbehalt

  Mo, 09.09.2024

«Ich möchte eine Wohnung gerne preisgünstig vermieten und habe darum noch nicht alle Kosten in die Miete eingerechnet. Damit ich das noch nachholen kann, will ich einen Mietzinsvorbehalt im Mietvertag anbringen.»

Ein Mietzinsvorbehalt muss in Prozent oder Franken im Mietvertrag aufgeführt sein. Beispiele für einen Vorbehalt sind wertvermehrende Investitionen, eine nicht kostendeckende Rendite oder eine freiwillig gewährte Mietzinsverbilligung.

Die Autorin

Karin Weissenberger
Leiterin des Beratungsteams von Casafair Schweiz

Aus «casanostra» 177

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