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Video-Überwachung! Was ist erlaubt?

 

  Fr., 17.06.2016

«Wir haben immer wieder Probleme mit Vandalen. Deshalb möchte ich als Vermieter eines Mehrfamilienhauses eine Überwachungskamera installieren. Darf ich das?»

Hässliche Graffiti oder zerstörte Briefkästen sind ärgerlich. Der Wunsch, Vandalen mit Hilfe einer Videokamera abzuschrecken, ist deshalb verständlich. Doch ob das auch erlaubt ist, ist eine andere Frage . . . Das Bundesgericht sagt in einem neuen Urteil ( 4A_576 / 2015 ) : Jein. Das Anbringen von Kameras ist Vermietern zwar nicht generell verboten, aber es gibt strenge Grenzen bei der Zulässigkeit.

Privatsphäre der Mieter

Es kommt also auf die Umstände im Einzelfall an. Das macht es für Vermieter nicht einfacher. Sie müssen auf jeden Fall sicherstellen, dass die Mieterschaft nicht ohne ihr Einverständnis in unzulässiger Weise in ihrer Privatsphäre gestört wird. Die Kameras dürfen in der Regel nicht systematisch Informationen aufzeichnen, die Rückschlüsse auf das Privatleben einzelner Mieter erlauben – etwa wann und mit wem man das Haus betritt.

Anonymer Block oder familiäres Haus?

Eine offizielle Anlaufstelle, die konkrete Situationen begutachtet, gibt es nicht. Im Streitfall läuft die Beurteilung des Persönlichkeitsschutzes über das Gericht. Mitentscheidend für die Zulässigkeit können die Häufigkeit der Vandalenakte, die Grösse des Wohnblocks, das Verhältnis unter den Mietern, das Vorhandensein anderer Zugangsmöglichkeiten und die Dauer der Speicherung der Videodaten sein. Kurzum : Um langwierige Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, die Videoüberwachung mit den Mietern vorgängig abzusprechen. Das Gleiche gilt für Kamera-Attrappen. Zwar zeichnen diese keine Daten auf, doch erwecken sie diesen Anschein und wirken deshalb täuschend, was wiederum problematisch ist.

Markus Gysi

Markus Gysi
Berater Hausverein Mittelland

Aus «casanostra» 136

casanostra 136 - Juni 2016

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