Untermiete – was ist erlaubt?
«Mein Mieter möchte seine Wohnung untervermieten. Kann ich mich als Vermieter dagegen wehren?»
In der Schweiz ist die Untermiete gemäss Obligationenrecht grundsätzlich erlaubt. Dabei wird ein Miet objekt teilweise (z. B. Zimmer in einer Wohnung) oder ganz vom Mieter (Hauptmieter) gegen Leistung eines Mietzinses an einen Dritten untervermietet. Der Hauptmieter hat dabei die Absicht, in die Mieträumlichkeiten zurückzukehren. Zwischen dem Vermieter und dem Untermieter besteht keine direkte Rechtsbeziehung.