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Wer ist für die Sanierung von Altlasten zuständig?

       

  Do., 12.02.2015

«Wir planen den Bau eines Einfamilienhauses und wollen dafür ein Grundstück kaufen. Wie können wir prüfen, ob auf dem Grundstück Altlasten vorhanden sind, und wer kommt für die allfälligen Sanierungskosten auf ?»

Der sorglose Umgang mit umweltgefährdenden Abfällen in den vergangenen Jahrzehnten hat deutliche Spuren hinterlassen. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt BAFU gibt es bis heute landesweit etwa 38 000 belastete Standorte. Darunter befinden sich rund 4000 Altlasten, die durch den Austritt von Schadstoffen früher oder später eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.

Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte ein Käufer ergänzend zur Auskunft des Verkäufers abklären, ob der Untergrund mit Schadstoffen belastet ist. Die Kantone sind durch das Bundesgesetz über den Umweltschutz und die Altlastenverordnung verpflichtet, die mit Schadstoffen belasteten Standorte in einen Kataster einzutragen. Der Kataster der belasteten Standorte ist öffentlich zugänglich; die kantonale Fachstelle erteilt Auskunft.

Muss ein belasteter Standort saniert werden, so können bis zu zwei Drittel der Kosten dem ursprünglichen Verursacher übertragen werden. Ist dieser nicht ausfindig zu machen, übernimmt der Kanton einen Anteil. Im Kaufvertrag müssen die jeweiligen Pflichten und die Kostenanteile der beiden Parteien bestimmt werden, damit klar ist, wer für die Analyse des Untergrundes und die Entsorgung des kontaminierten Aushubmaterials aufkommen muss.

Othmar Helbling

Othmar Helbling
Berater Hausverein Ostschweiz
hbq bauberatung, Rapperswil-Jona

Aus «casanostra» 129

casanostra 129 - Februar 2015

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