Schliessen

Casafair Logo

Mietzinsanpassung wegen Sanierung

, , ,

  Do, 14.02.2019

«Wir haben unsere Liegenschaft vollständig saniert und die vier Mietwohnungen komplett erneuert. Besonderen Wert legten wir auf die energetischen Verbesserungen. Nun stellt sich die Frage, wie wir die Mietzinse neu gestalten wollen. Was empfehlen Sie uns? Welche Kosten (und in welcher Höhe) können wir auf die Miete schlagen?»

Vermieter, welche Mehrleistungen (z.B. energetische Verbesserungen) erbringen, können die Mietzinse einseitig erhöhen.

Das Gesetz qualifiziert verschiedene energetische Verbesserungen (z.B. Isolationsmassnahmen usw.) als Mehrleistungen. Als Mehrleistung kann nur derjenige Teil der Kosten, der die Kosten zur Wiederherstellung oder Erhaltung des ursprünglichen Zustands übersteigt, auf den Mieter überwälzt werden.

Die Autorin

Eliane Ganz

Eliane E. Ganz
LL.M., Rechtsanwältin und nebenamtliche Handelsrichterin im Bereich Miete,
Kämpfen Rechtsanwälte, Zürich

Aus «casanostra» 149

Werbung