Der Kanton Aargau bewertet die Liegenschaften neu. Eigentümer*innen aus dem Kanton Aargau melden sich deshalb beim Casafair-Beratungsnetz. Casafair empfiehlt betroffenen Mitgliedern, im Zweifel Einspache zu erheben, damit die Frist gewahrt werden kann.
Hier die häufigsten Fragen und Antworten.
1. Worum geht es bei der Neuschätzung?
Der Kanton Aargau hat alle Liegenschaften per 1. Januar 2025 neu bewertet. Die bisherigen Werte stammten noch aus dem Jahr 1998. Aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben und eines Verwaltungsgerichtsurteils war eine Aktualisierung zwingend.
Die neuen Werte bilden das Preisniveau 2024 ab. In vielen Fällen fallen sie deutlich höher aus, was zu Verunsicherungen geführt hat.
2. Warum sorgen die neuen Schätzwerte für Diskussionen?
Mehrere Faktoren haben zu einer breiten Debatte beigetragen:
- Technische Pannen bei der Zustellung einzelner Verfügungen
- Knapp bemessene Einsprachefrist von 30 Tagen
- Fehlende oder wenig verständliche Erläuterungen der Bewertungskriterien
- Teilweise starke Wertsteigerungen, insbesondere bei Einfamilienhäusern und unbebauten Parzellen
Casafair Aargau wurde von vielen Mitgliedern kontaktiert, die Unterstützung oder eine Einschätzung wünschen.
3. Haltung der Regionalgruppe Casafair Aargau
Casafair vertritt die Interessen von verantwortungsbewussten, fair handelnden Eigentümerinnen und Eigentümern. Unsere Position ist:
Transparenz ist zentral.
Eigentümer:innen müssen nachvollziehen können, wie ein Schätzwert zustande kommt. Wir erwarten vom Kanton eine klare Offenlegung aller Bewertungsparameter pro Objekt.
Die Neubewertung an sich ist notwendig und rechtlich korrekt.
Die Werte von 1998 entsprachen nicht mehr der heutigen Marktsituation. Ein modernes und regelmässiges Schätzungsverfahren ist sinnvoll.
Die Einsprachefrist ist in der Praxis zu kurz.
Viele Betroffene können in 30 Tagen keine unabhängige Zweitmeinung einholen. Casafair setzt sich für eine pragmatische Fristverlängerung ein.
Eine Einsprache kann sinnvoll sein.
Wenn Zweifel bestehen, wenn Angaben offensichtlich nicht stimmen, oder ganz einfach die Zeit nicht reicht: Einsprache einreichen, um die Frist zu wahren. Die Begründung und Unterlagen können danach ergänzt werden.
4. Was sollten Eigentümerinnen und Eigentümer jetzt tun?
a) Schätzungsunterlagen anfordern
Wir empfehlen, beim Steueramt die detaillierten Bewertungsgrundlagen anzufordern, darunter:
- Landwert
- Gebäudewert / Sachwert
- wirtschaftliches Baujahr
- Entwertungs- bzw. Abnutzungsfaktoren
- Lageparameter
- allfällige Zusatzkriterien
Diese Angaben helfen, die Schätzung zu verstehen und allfällige Fehler zu erkennen.
b) Prüfen, ob der Wert plausibel erscheint
Achten Sie insbesondere darauf:
- ob die Gebäudemerkmale korrekt sind,
- ob Sanierungen / Abnutzungen realistisch erfasst wurden,
- ob die Lage und Nutzung korrekt abgebildet ist,
- ob spezielle Objektmerkmale berücksichtigt wurden (Hanglage, Erschliessung, Besonderheiten etc.).
c) Wenn Zweifel & Unsicherheiten bestehen: Einsprache einreichen
Eine Einsprache ist sinnvoll, wenn:
- zentrale Angaben offensichtlich falsch sind,
- das Objekt Eigenschaften hat, die im Modell schlecht erfasst werden,
- Unklarheiten & Unsicherheiten bestehen, die innert 30 Tagen nicht geklärt werden können.
Die Begründung kann nachgereicht werden. Wichtig ist, die Frist zu wahren.
Casafair stellt dafür ein angepasstes Musterschreiben zur Verfügung (Download).
5. Unser Muster für eine Einsprache
Casafair-Mitglieder können unser neutrales Muster für eine fristwahrende Einsprache verwenden:
👉 Download Mustereinsprache (Word/PDF)
Das Muster ermöglicht:
- die Einsprache fristgerecht einzureichen,
- gleichzeitig die vollständigen Bewertungsunterlagen einzufordern,
- später eine fundierte Begründung nachzuliefern.
6. Was macht Casafair weiter?
Casafair Aargau:
- beobachtet die Situation fortlaufend,
- steht mit Behörden und politischen Akteuren in Kontakt,
- setzt sich für mehr Transparenz, bessere Kommunikation und praxistaugliche Fristen ein,
- unterstützt Mitglieder auf Anfrage individuell.
7. Fragen oder Unterstützung?
Casafair Aargau hilft Ihnen gerne weiter. Kontakt: mittelland@casafair.ch


